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" Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte darf durch keinerlei Vorschriften oder Bedingungen kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. "
Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg - Page 48
by Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898
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Staat und Kirche im Kanton St. Gallen

Hans Fehr - Saint Gall (Switzerland : Canton) - 1800 - 504 pages
...der Staat jeglichen Einfluß der Kirche auf fein Gebiet zurückdrängte wonach Art. 49z festsetzte : Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...Bedingungen kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werdend Desgleichen Art. 49,, - Die Glaubensan ') ZV die VeilMgung der Exkommunikation, die unter Umständen...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3-4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. Die Glaubcnsansichtcn einbinden nicht vun der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Niemand ist gehalten,...
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Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ...

Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...einer religiösen Handlung angehalten oder wegen Unterlassung einer solchen mit Strafen beleg! werden. Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszweke einer Konfession oder Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, aufgelegt weiden. Die Glaubensansichten...
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Das nordamerikanische bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Volumes 2-3

Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher ober politischer Rechte darf durch keinerlei Vorschriften...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. Die Glllubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Niemand ist gehalten,...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26-27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsäze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche speciell für eigentliche Kultuszweke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt...
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Das Staatsarchiv, Volumes 26-27

History, Modern - 1874 - 810 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsäze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. Die GlSubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Niemand ist gehalten,...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...Alteisjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundfchaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszwecke einer Neligionsgenossenfchaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung...
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Europäischer geschichtskalender, Volume 16

Europe - 1876 - 810 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Bedingungen kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt weiden. Die Glaubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Niemand...
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Staat und Kirche in der Schweiz: eine Darstellung des ..., Volume 1

Karl Gareis, Gareis, Zorn - Church and state - 1877 - 696 pages
...Begräbnisswesen , weltliche Standesregisterführung und kirchliches Steuerwesen und die Durchführung des Satzes: „Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. Die Glaubensansicliten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten." Hievon handelt...
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Wiedereinführung des katholischen Kultus in der protestantischen Schweiz im ...

Scherer-Boccard - Switzerland - 1881 - 518 pages
...das Recht, sich innerhalb des schweizerischen Gebietes an jedem Ort niederzulassen." (Art. 45.) 3) „Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden." (Art. 49.) 4) „Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich." (Art. 49.) 5) „Die freie...
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