| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung... | |
| Walther Burckhardt - Constitutional law - 1905 - 932 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung... | |
| Max Duttweiler - Election law - 1907 - 168 pages
...bundesgerichtliches Urteil 2) hingewiesen worden, das den Art. 49, Abs. 4 der B.-Verf. („Die Ausübung . . . politischer Rechte darf durch keinerlei Vorschriften...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden") als eine Schranke im Sinn von Art. 66 B.-Verf. erklärte. Der Kanton Tessin hatte nämlich durch ein... | |
| Switzerland - 1908 - 70 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung... | |
| Ulrich Lampert - Constitutional law - 1918 - 270 pages
...Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer...Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung... | |
| Germany - 1881 - 984 pages
...„Confessionelle Bunoes-Vorschriften" : »Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich." (Art. 49.) „Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden." (Art. 49.) „Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Sittlichkeit und... | |
| History, Modern - 1880 - 492 pages
...im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. |j Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden, jj Die Glaubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. |j Niemand... | |
| Hugo Kremer (Ritter von Auenrode) - 862 pages
...oder vormundschaftlichen Gewalt. !' Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte darf durel, keinerlei Vorschriften oder Bedingungen kirchlicher...Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche speciell für eigentliche Cultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt... | |
| Dieter Kraus - Law - 1993 - 528 pages
...Grundsätze und Gewährleistungen Art. 83 (1) Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. (2) Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. (3) Die Glaubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten. (4) Niemand ist... | |
| Richard Bäumlin, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Wilhelm Henke, Wolfgang Rüfner - Law - 1995 - 302 pages
...„free exercise of religion" bezeichnet wird. Man to) Art. 49 Abs. 4 BV hält ausdrücklich fest: „Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte...kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden". ") Statt aller: Z. Giacomeiti, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 1949, S. 315 f.; JF Aubert, Traité... | |
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