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Staatswissenschaftliche

Studien

für

D

5A.267

Gesetzgebung, geistige Entwick-
lung, staatsbürgerliche Wohlfahrt
und persönliche Freiheit.

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STUTTGART,

Verlag von L. F. Rieger & Comp.

1 8 3 6.

„Digna vox est majestate regnantis, legibus alligatum se principem profiteri. Adeo de auctoritate juris nostra pendet auctoritas, et revera majus imperio est, submittere legibus principatum. Et oraculo præsentis edicti, quod nobis licere non patimur, aliis (per leges) indicamus.“ Impp. Theod. et Valent. in L. 4. C. de LL.

×533779315

Ulm, gedruckt bei E. Nübling.

Dem Königl. Niederländischen geheimen Referendär für die Angelegenheiten des Grossherzogthums Luxemburg u. s. w.

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VI

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sprechen, Eulen nach Athen zu tragen. In leidenschaftlichen Spannungen, wie die, worin sich jezt leider auch die Deutschen befinden, und die man eine Fieberhitze nennen kann, ist es beinahe Pflicht für einen jeden, die Ordnung liebenden Deutschen, besonders darauf aufmerksam zu machen, dass nichts so gut ist, dass es nicht besser seyn könne, nichts so schlecht, dass es unbedingt verwerflich wäre, und dass wir nicht rückwärts, sondern vorwärts gehen müssen, dabei aber keine Sprünge noch weniger Reactionsgesetze wider menschliche Persönlichkeit und Eigenthumsfähigkeit versuchen dürfen; weil diese zum Stillstand, folglich zum Rück- und Untergang führen,

die

Dass der Verfasser in der ersten Abhandlung noch gar Manches unberührt liess, was zur nähern Feststellung der Begriffe von Recht und Gesetz gedient, zur näheren Ausmittelung des Wesens und höchsten Zwecks des Staats und zu der Kenntniss der Divergenz der Ansichten und Meinungen der Staatsgelehrten darüber beigetragen haben würde, werden wenigstens Diejenigen gerechtfertigt finden, welche wissen, was Alles schon in dieser Beziehung

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für das Studium der politischen Philosophie seit Plato und Aristoteles, und seit Montesquieu's und Filangeri's Zeiten gelehrt und in den politischen Systemen, Theorien, Lehr- und Handbüchern zur Bereicherung der Staatswissenschaften von Kant, Fichte, Hegel, Heydenreich, Krug, v. Moser, Möser v. Schlözer, Klüber, Feuerbach, Zachariæ, Haller, Fr. Ancillon, L. H. Jakob, v. Weber, Luden, Lueder, Pölitz, v. Gagern, Henke, Köppen, Gambihler, v. Arretin, v. Rotteck, Troxler, Welker, Jordan, v. Wangenheim, v. Strombeck, Karl, Vollgraff und vielen andern Stimmführern vorgetragen worden ist, und was Friedrich v. Raumer und Friedrich Murhard im Lichte unsers Jahrhunderts gesammelt und geordnet haben für diejenigen, denen die Staatswissenschaften Lieblingsstudien sind, und deren Streben dahin gehet, das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, dasZweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

Dem Verfasser galt es nur darum, in lezterer Beziehung Andeutungen zu geben, Endresultate zu ziehen, und seine Ueberzeugung

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