Die Verwaltungslehre ; Die innere Verwaltungslehre, Volume 1J.G. Cotta, 1869 |
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allerdings allgemeinen Aufgabe Beamteten Begriff Behörde beiden Beschwerde Beschwerderecht bestimmt Bewußtsein bloß Charakter Competenz Conseil d'État daher deßhalb deutschen Deutschland dieſe dieß eben eigentlich einzelnen Elemente England Entscheidung entsteht Entwicklung erscheint erst Fall formell Frage Frankreich Friedensrichter Funktion ganze Gebiet Gehorsam Gericht Gesammtheit Gesek Geſeß geseßgebenden Gesetz Gesetzgebung gibt Gränze großen Grunde Grundlage Grundsäße heißt höchsten höhere Inhalt iſt Jahrhundert jezt Klage Klagrecht klar König Königthum läßt Leben lettere lichen Minister Ministerium muß müſſen Natur Nothverordnung nothwendig öffentlichen Rechts Organe Organismus persönlichen positiven Rechts Princip Proceß Recht der vollziehenden rechtliche Regalien Regierung Regierungsrecht Reichsgerichts Sache ſein ſeine ſelbſt Selbständigkeit Selbstverwaltung ſich ſie ſondern speciell Staats staatsbürgerlichen Staatsgewalt Staatslebens Staatsoberhaupt Staatsrath Staatsrecht Staatswillens ständischen System Thätigkeit Thatsache Theil thun unserer Unterschied Urtheil Verantwortlichkeit Verfaſſung verfaſſungsmäßigen Verfügung Verhältniß Verordnung Verordnungsgewalt Verordnungsrecht verschieden Verständniß Verwaltung Verwaltungsgerichte Verwaltungsrechts Volkes Volksvertretung vollziehenden Gewalt waltung Wesen wesentlich wieder Willen wirklichen wohl zuerst zugleich zweite