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" Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staats, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben. "
Archiv für öffentliches Recht - Page 558
1905
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Pädagogischer jahresbericht für Deutschlands volksschullehrer, Volume 4

Education - 1849 - 422 pages
...Staatsdiener betrachtet, haben mit andern Beamten im Staate gleiche Rechte" (Th. II. Tit. I I. ß. 19). „Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen...Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben." „Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung des Staats errichtet werden" (Th....
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Deutsche Verwaltungsblätter: Blätter für administrative Praxis, Volume 49

1899 - 458 pages
...Landrechtes ist Ende vorigen Jahrhunderts die Schule als eine Veranstaltung des Staates erklärt worden, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht hat, Landr. f. d, ftreuß. Staaten Tl. II 0. 12 § 1. Hinschius S. 579 Nr. 1. ') Hinschius a. a, O,...
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Das höhere Schulwesen in Preussen. Historisch-statistische Darstellung, Volume 1

Ludwig Adolf Wiese - 1864 - 764 pages
...die höheren Schulen sind besonders folgende §§. des ALR von Wichtigkeit: Th. II. Tit. 12. §. 1. Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des...den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen and Wissenschaften zar Absicht haben. §. 2. Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung...
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Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preussen

Prussia (Germany), Ludwig Adolf Wiese - Education, Secondary - 1867 - 892 pages
...Staat v. 31. Jan. 1850 enthalten. Aus dem Allgem. Landrecht gehören hieher: Th. II Tit 12. §. 1. Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staats, welche den Unterricht der Jugend in nutzlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben. §.2. Dergleichen Anstalten sollen nur...
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Neues Magazin für Hannoversches Recht: eine Fortsetzung des vom ..., Volume 8

1868 - 432 pages
...betreffenden Gesetzesvorschriften völlig klar gestellt. Theil II. Tit. 12. §. 1 sagt: „Schulen sind Veranstaltungen des Staats, welche den Unterricht...Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben." §. 12. loe. oit: „Gemeine Schulen, die dem ersten Unterrichte der Jugend gewidmet sind, stehen unter...
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Das höhere Schulwesen in Preussen: Historisch-statistische ..., Volume 2

Ludwig Adolf Wiese - Education - 1869 - 842 pages
...die Schulen in §. l (Th. II, Tit. 12) Veranstaltungen des Staats genannt sind, heifst es sofort in §.2: „Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung des Staats errichtet werden", und in §.9: „Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht des Staats"....
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Encyklopädie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens. bearb. von ...

Karl Adolf Schmid, Christian David Friedrich Palmer, Johann David Wildermuth, Albert Friedrich von Hauber, Wilhelm Schrader - Education - 1870 - 966 pages
...Verbindung von Staat und Kirche. Aus dieser Zeit stammt, um zum Schulregiment zurückzukehren, der Sah: „Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen...Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben." (Allg. preuß. Landrecht, II, 12. 1.) In der Praxis tritt von einer scharfen Einwirkung auf das Schulwesen,...
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Geschichte des Preussischen Volksschulwesens

Friedrich Eduard Keller - Education - 1873 - 536 pages
...Landrecht sagt in Thl. II. Tit. 12: Z. 1. Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staates, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben. F. 2. Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung des Staates errichtet werden....
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Die Rechtssprechung des Königlichen Ober-Tribunals in Straf-Sachen, Volume 15

F. C. Oppenhoff - 1874 - 934 pages
...die staatliche Eigenschaft der Schule selbst. Die Schulen sind hiernach Veranstaltungen des Staat«, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben (Tit. 12 § 1). So weit sie öffentlich sind, unterliegen sie der Aufsicht des Staats (§9), welche...
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Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preussen, Part 1

Prussia (Germany), Ludwig Adolf Wiese - Educational law and legislation - 1875 - 818 pages
...Schulaufsichtsöesetz T. 11. März 1872 enthalten. Aus dem Allgm. Landrccht gehören hieher: Th. II Tit. 12. § 1. Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des...Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung de« Staats errichtet werden. § S. Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter...
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