Die deutsche Krisis des Jahres 1866: vorgeführt in Actenstücken, zeitgenössischen Aufzeichnungen und quellenmässigen Darstellungen |
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Die Deutsche Krisis des Jahres 1866, Vorgeführt in Actenstücken ... Wilhelm Hopf No preview available - 2018 |
Common terms and phrases
Abtretung Aegidi und Klauhold Alliance Annexion Antrag April Armee Auguſt bayerischen Bayern beiden Benedetti Berlin Beschluß Beust Bundesversammlung Bündnis Cabinet damals Depesche deſſen Deutschen Bundes Deutschland dieſe dieß erklärt ersten Europa Excellenz Fall folgenden Frankfurter Postzeitung Frankreich französischen freien Stadt Frankfurt Frieden Friedrich Fürsten Gasteiner Convention General Gesandten Gesez Golz Govone Graf Bismarck großen Grund Hannover hannoverschen Herr Herrn Herzog Herzogtum Holstein Herzogtum Schleswig Herzogtümer Hessen Holstein iſt Italien italienischen Jahre jezt Juli Juni Kaiser König Georg König von Preußen Königliche Hoheit Königreich konnte Krieg Kurfürsten Kurhessen Landes laßen läßt lezten Lhuys lichen ließ machen Macht Majeſtät Majestät der König Manteuffel Marmora Maßregeln Merz militärischen Miniſter Mobilmachung muß Napoleon Naßau Oesterreich Officiere Politik preußische Regierung Prinzen Recht reich Reptilienfonds Rüstungen Sachsen sagte Schleswig Schleswig-Holstein Schulthess Schuß ſei ſein ſie sollte Stande Staten Sybel Tage Truppen unsere Unterzeichnete Vaterland Venetiens Verhandlungen Vertrag Volk weiß Wien Wunsch
Popular passages
Page 189 - Bundesfürsten nicht bloß aufgerufen, sondern zum Bundesbruch verleitet. Wohin wir in Deutschland schauen, sind wir von Feinden umgeben, deren Kampfgeschrei ist: „Erniedrigung Preußens!" Aber in Meinem Volke lebt der Geist von 1813. Wer wird uns einen Fuß breit preußischen...
Page 331 - Napoleon; wenn wir nicht übertrieben in unsern Ansprüchen sind und nicht glauben, die Welt erobert zu haben, so werden wir auch einen Frieden erlangen, der der Mühe werth ist. Aber wir sind ebenso schnell berauscht wie verzagt, und ich habe die undankbare Aufgabe, Wasser in den brausenden Wein zu gießen und geltend zu machen, daß wir nicht allein in Europa leben, sondern mit noch 3 Mächten, die uns hassen und neiden.
Page 359 - Mains begründen wird und erklärt Sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt, und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Page 190 - Nicht Mein ist die Schuld, wenn Mein Volk schweren Kampf kämpfen und vielleicht harte Bedrängniß wird erdulden müssen; aber es ist uns keine Wahl mehr geblieben ! Wir müssen fechten um unsere Existenz, wir müssen in einen Kampf auf Leben und Tod...
Page 190 - Grenzen deckt. Mit seinem Könige an der Spitze wird sich Preußens Volk ein wahres Volk in Waffen fühlen! Unsere Gegner täuschen sich, wenn sie wähnen, Preußen sei durch innere Streitigkeiten gelähmt. Dem Feinde gegenüber ist es einig und stark, dem Feinde gegenüber gleicht sich aus, was sich entgegenstand, um demnächst im Glück und Unglück vereint zu bleiben.
Page 95 - Papiergelde; 4. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; 5. die Erfindungspatente; 6.
Page 325 - Meinesteils finde ich den Unterschied zwischen einer uns günstigen Bundesreform und dem unmittelbaren Erwerb jener Länder praktisch nicht groß genug, um dafür das Schicksal der Monarchie von neuem aufs Spiel zu setzen. Unser politisches Bedürfnis beschränkt sich auf die Disposition über die Kräfte Norddeutschlands unter irgendeiner Form.
Page 359 - Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Page 2 - Der Bund ist als ein unauflöslicher Verein gegründet, und es kann daher der Austritt aus diesem Verein keinem Mitgliede desselben frei stehen.
Page 2 - Vortheil des Ganzen angemessen findet. Veränderungen in dem gegenwärtigen Besitzstande der Bundesglieder können keine Veränderungen in den Rechten und Verpflichtungen derselben in Bezug auf den Bund, ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesammtheit bewirken.