Das OrganisationsverschuldenEnglish summary: Annemarie Matusche-Beckmann lays a dogmatic foundation for organizational negligence. As an example of this, she takes a look at cases in which this applies, for example the liability of hospital authorities and doctors for negligence in organizing, as well as manufacturer's liability. Furthermore, she focuses on the effects of organizational negligence in corporate law. German description: Im Bereich der deliktischen Schadensersatzhaftung ist die Rechtsfigur 'Organisationsverschulden' nahezu allgegenwartig. Nach der Rechtsprechung des BGH sind dem Inhaber eines grosseren Unternehmens zwar Auswahl und Beaufsichtigung des gesamten Personals nicht zuzumuten; er ist aber verpflichtet, allgemeine Aufsichtsanordnungen zu treffen, die Gewahr fur eine ordentliche Betriebsfuhrung bieten. Versaumt er dies schuldhaft, trifft ihn die Haftung wegen Organisationsverschuldens.Das Dilemma besteht darin, dass sich nach Eintritt eines Schadens fast immer eine organisatorische Massnahme der Unternehmensleitung benennen lasst, die den Eintritt des Schadens verhindert hatte. Somit besteht die Gefahr, dass dieses unprazise gefasste Rechtsinstitut dazu verwandt wird, nach Belieben als unbillig empfundene Haftungslucken zu schliessen.Annemarie Matusche-Beckmann stellt das Organisationsverschulden auf ein dogmatisches Fundament und richtet den Blick auf beispielhafte Anwendungsfalle. Sie untersucht unter anderem die Haftung von Krankenhaustrager und Arzt wegen Organisationsverschuldens und geht auf die Produzentenhaftung ein.Des weiteren behandelt sie die Rechtsprechung, nach der der Vorwurf eines Organisationsverschuldens Grundlage fur die personliche Haftung von organschaftlichen Vertretern einer juristischen Person gegenuber Dritten sein kann.Als einen weiteren Schwerpunkt untersucht sie die Frage, welche haftungsrechtliche Bedeutung den betriebswirtschaftlichen Organisationsmodellen fur die Organisation mehrkopfiger Leitungsorgane bei den Gesellschaften beizumessen ist. |
Contents
Kapitel | 1 |
31 | 10 |
Ursprung von Organisationspflichten | 13 |
Das im Rahmen von 831 823 BGB relevante | 14 |
b Entwicklung der Geschäftsherrenhaftung in Deutschland | 17 |
69 | 25 |
81 | 28 |
14 | 31 |
38 | 118 |
Verschulden gemäß 276 BGB | 121 |
98 | 128 |
Das sogenannte körperschaftliche | 133 |
A Haftung einer Körperschaft wegen betrieblichen | 134 |
A Organisationsverschulden im Krankenhaus | 143 |
Allgemeine Verkehrspflichten und Organisationspflichten | 165 |
Gehilfenhaftung und Organisationsverschulden | 285 |
Korrekturen der Geschäftsherrenhaftung nach 831 | 32 |
16 | 49 |
GießereiUrteil BGH VersR 1959 104 | 59 |
KfzWerkstattUrteil BGH JZ 1978 475 | 65 |
c Ungenauigkeit des Vorwurfs eines | 71 |
D Klärung der offenen Fragen zum Organisationsverschulden | 80 |
cc Berechtigung der Gleichstellung von Verkehrspflichten | 87 |
Zwischenergebnis | 96 |
Resümee zur Abgrenzung des 831 BGB von 823 Abs 1 | 108 |
Konkretisierung der Rechtsfigur des betrieblichen | 111 |
C Rechtslage im fremdsprachigen Rechtskreis | 303 |
Vom Code civil beeinflußte Rechtsordnungen | 313 |
Bedeutung und Reichweite des Rechtsinstituts | 321 |
Der Aktionsparameter Verteilung von Entscheidungsrechten | 349 |
Qualitätsmanagementsysteme insbesondere | 355 |
E Relevanz gesellschaftsinterner Geschäftsverteilung für | 387 |
Schlußbetrachtung | 394 |
403 | |
429 | |
Common terms and phrases
ABGB ADSp allgemeinen Anforderungen Angestellten Ansicht Arzt Arzthaftungsrecht Arztrecht Aufsicht Aufsichtsanordnungen Außenhaftung Auswahl Band beispielsweise Beklagten besonderen betrieblichen Beweislast Beweislastumkehr BGH NJW BGH VersR BGHZ Code civil Delegation deliktischer Pflichten Deliktsrecht deshalb deutschen Dritten Entlastung Entlastungsbeweis Entscheidung entsprechende erforderlichen Exculpation Fahrlässigkeit Fall Festschrift für Heiermann Frage Frahm/Nixdorf Gefährdungshaftung Gefahren Gehilfen Gehilfenhaftung gemäß Geschädigten Geschäftsführer Geschäftsherrn Gesellschaft Gesetz Giesen GmbHG GmbHR grundsätzlich GRUR haftet Haftung des Geschäftsherrn Haftungsrecht Handbuch des Arztrechts Hassold Hilfspersonen insbesondere insoweit juristischen Person Kontrolle Kötz Krankenhaus Krankenhausträger läßt Laufs/Uhlenbruck Martinek Medicus Mertens Möglichkeit Münchener Kommentar muß Normenreihen Organ Organisa Organisation Organisationsfehler Organisationspflichten Organisationsverschulden organisatorische Maßnahmen Organmitglied Patienten Personal persönliche Haftung ProdHaftG Produzenten Produzentenhaftung Recht Rechtsprechung Reichsgericht RG JW S.2 BGB Schaden Schädigung Schlechtriem Siehe oben Soergel Sorgfalt Spediteur Staudinger Tätigkeit TranspR Überwachung Unerlaubte Handlungen Unternehmen Urteil Verantwortung Verkehrspflichten Verkehrssicherungspflicht Verletzung verpflichtet Verrichtung Verrichtungsgehilfen Verschulden vertraglichen Vorschrift Vorwurf