Das Organisationsverschulden

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Mohr Siebeck, 2001 - Law - 434 pages
English summary: Annemarie Matusche-Beckmann lays a dogmatic foundation for organizational negligence. As an example of this, she takes a look at cases in which this applies, for example the liability of hospital authorities and doctors for negligence in organizing, as well as manufacturer's liability. Furthermore, she focuses on the effects of organizational negligence in corporate law. German description: Im Bereich der deliktischen Schadensersatzhaftung ist die Rechtsfigur 'Organisationsverschulden' nahezu allgegenwartig. Nach der Rechtsprechung des BGH sind dem Inhaber eines grosseren Unternehmens zwar Auswahl und Beaufsichtigung des gesamten Personals nicht zuzumuten; er ist aber verpflichtet, allgemeine Aufsichtsanordnungen zu treffen, die Gewahr fur eine ordentliche Betriebsfuhrung bieten. Versaumt er dies schuldhaft, trifft ihn die Haftung wegen Organisationsverschuldens.Das Dilemma besteht darin, dass sich nach Eintritt eines Schadens fast immer eine organisatorische Massnahme der Unternehmensleitung benennen lasst, die den Eintritt des Schadens verhindert hatte. Somit besteht die Gefahr, dass dieses unprazise gefasste Rechtsinstitut dazu verwandt wird, nach Belieben als unbillig empfundene Haftungslucken zu schliessen.Annemarie Matusche-Beckmann stellt das Organisationsverschulden auf ein dogmatisches Fundament und richtet den Blick auf beispielhafte Anwendungsfalle. Sie untersucht unter anderem die Haftung von Krankenhaustrager und Arzt wegen Organisationsverschuldens und geht auf die Produzentenhaftung ein.Des weiteren behandelt sie die Rechtsprechung, nach der der Vorwurf eines Organisationsverschuldens Grundlage fur die personliche Haftung von organschaftlichen Vertretern einer juristischen Person gegenuber Dritten sein kann.Als einen weiteren Schwerpunkt untersucht sie die Frage, welche haftungsrechtliche Bedeutung den betriebswirtschaftlichen Organisationsmodellen fur die Organisation mehrkopfiger Leitungsorgane bei den Gesellschaften beizumessen ist.
 

Contents

Kapitel
1
31
10
Ursprung von Organisationspflichten
13
Das im Rahmen von 831 823 BGB relevante
14
b Entwicklung der Geschäftsherrenhaftung in Deutschland
17
69
25
81
28
14
31
38
118
Verschulden gemäß 276 BGB
121
98
128
Das sogenannte körperschaftliche
133
A Haftung einer Körperschaft wegen betrieblichen
134
A Organisationsverschulden im Krankenhaus
143
Allgemeine Verkehrspflichten und Organisationspflichten
165
Gehilfenhaftung und Organisationsverschulden
285

Korrekturen der Geschäftsherrenhaftung nach 831
32
16
49
GießereiUrteil BGH VersR 1959 104
59
KfzWerkstattUrteil BGH JZ 1978 475
65
c Ungenauigkeit des Vorwurfs eines
71
D Klärung der offenen Fragen zum Organisationsverschulden
80
cc Berechtigung der Gleichstellung von Verkehrspflichten
87
Zwischenergebnis
96
Resümee zur Abgrenzung des 831 BGB von 823 Abs 1
108
Konkretisierung der Rechtsfigur des betrieblichen
111
C Rechtslage im fremdsprachigen Rechtskreis
303
Vom Code civil beeinflußte Rechtsordnungen
313
Bedeutung und Reichweite des Rechtsinstituts
321
Der Aktionsparameter Verteilung von Entscheidungsrechten
349
Qualitätsmanagementsysteme insbesondere
355
E Relevanz gesellschaftsinterner Geschäftsverteilung für
387
Schlußbetrachtung
394
Literaturverzeichnis
403
Sachregister
429
Copyright

Common terms and phrases

ABGB ADSp allgemeinen Anforderungen Angestellten Ansicht Arzt Arzthaftungsrecht Arztrecht Aufsicht Aufsichtsanordnungen Außenhaftung Auswahl Band beispielsweise Beklagten besonderen betrieblichen Beweislast Beweislastumkehr BGH NJW BGH VersR BGHZ Code civil Delegation deliktischer Pflichten Deliktsrecht deshalb deutschen Dritten Entlastung Entlastungsbeweis Entscheidung entsprechende erforderlichen Exculpation Fahrlässigkeit Fall Festschrift für Heiermann Frage Frahm/Nixdorf Gefährdungshaftung Gefahren Gehilfen Gehilfenhaftung gemäß Geschädigten Geschäftsführer Geschäftsherrn Gesellschaft Gesetz Giesen GmbHG GmbHR grundsätzlich GRUR haftet Haftung des Geschäftsherrn Haftungsrecht Handbuch des Arztrechts Hassold Hilfspersonen insbesondere insoweit juristischen Person Kontrolle Kötz Krankenhaus Krankenhausträger läßt Laufs/Uhlenbruck Martinek Medicus Mertens Möglichkeit Münchener Kommentar muß Normenreihen Organ Organisa Organisation Organisationsfehler Organisationspflichten Organisationsverschulden organisatorische Maßnahmen Organmitglied Patienten Personal persönliche Haftung ProdHaftG Produzenten Produzentenhaftung Recht Rechtsprechung Reichsgericht RG JW S.2 BGB Schaden Schädigung Schlechtriem Siehe oben Soergel Sorgfalt Spediteur Staudinger Tätigkeit TranspR Überwachung Unerlaubte Handlungen Unternehmen Urteil Verantwortung Verkehrspflichten Verkehrssicherungspflicht Verletzung verpflichtet Verrichtung Verrichtungsgehilfen Verschulden vertraglichen Vorschrift Vorwurf

About the author (2001)

Annemarie Matusche-Beckmann, Geboren 1962; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaften in Koln; 1989 Studium an der London School of Economics and Political Science; 1990 Promotion; 1993 zweites jur. Staatsexamen; 1994-98 Wiss. Assistentin an der Universitat zu Koln; 1999 Habilitation; 1999/2000 Lehrstuhlvertretung an der Universitat GHS Wuppertal. Annemarie Matusche-Beckmann, Geboren 1962; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaften in Koln; 1989 Studium an der London School of Economics and Political Science; 1990 Promotion; 1993 zweites jur. Staatsexamen; 1994-98 Wiss. Assistentin an der Universitat zu Koln; 1999 Habilitation; 1999/2000 Lehrstuhlvertretung an der Universitat GHS Wuppertal.

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