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" Rathe kein Bundes-Glied mehr als eine Stimme führen kann, dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. "
Quellen- sammlung zu dem oeffentlichen recht des Teutschen bundes ... - Page 202
by Johann Ludwig Klüber - 1830 - 370 pages
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Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i ..., Volume 4

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional history - 1825 - 1120 pages
...wie fern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum, da im engcrn Rache lein Bundeiglied mehr als eine Stimme führen kann, dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. .' Artikel 17. , Die Bundesversammlung ist berufen, zur AufrechtHaltung des wahren Sinnes der Bundesaele,...
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Th. Staatenkunde, und positives Staatsrecht (Verfassungsrecht)

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Administrative law - 1824 - 720 pages
...fern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen,jm Plenum,— weil im engern Rathe hin Bundes» glied mehr als Eine Stimme führen kann, — dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. — Der B,ltN' deSversammlung sieht, in znzei/elhaften Fällen, die Erklärung d^es rechten Sinnes...
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Themis: Zeitschrift für praktische Rechtswissenschaft, Volume 1

Law - 1828 - 610 pages
...2) Wiener Schlußakte, Art. 1?.: „Die Bundesver« sammlung ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung des wahren Sinnes der Bundesacte, die darin enthaltenen...über deren Auslegung Zweifel entstehen sollten, dem Bunbeszweck gemäß zu erklären, und in allen vorkommenden Fällen den Vorschriften dieser Urkunde...
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Die staatswissenschaften im lichte unsrer zeit, dargestellt: th ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional law - 1828 - 804 pages
...Bundes ab, ob und wiefern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum, — weil im cngern Rathe kein Bundesglied mehr als Eine Stimme führen...kann, — dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. — Der Bundesversammlung steht, in zweifelhaften Fallen, die Erklärung des rechten Sinnes der Bundes...
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Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst [afterw.] Jahrbücher der ..., Volume 2

Karl Heinrich L. Pölitz - 1843 - 586 pages
...der Bundesacte nicht im Widerspruche stehen, noch von dem Grundcharakter des Bundes abweichen." ") „Die Bundesversammlung ist berufen, zur Aufrechthaltung...wahren Sinnes der Bundesacte, die darin enthaltenen Le» stimmungen , wenn über deren Auslegung Zweifel einstehen sollten, dem Bundcszwccke gemäß zu...
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Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die neueste Zeit ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutions - 1832 - 706 pages
...in wie fem die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum, da im engem Rache kein Bundcsglied mehr als eine Stimme führen kann, dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. Art. 17. Die Bundesversammlung ist berufen, zur Auftechthaltung des wahren Sinnes der Vundesacte, die darin...
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Handbuch für Badens bürger...

Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...Bundes ab, ob und in wie fern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum, da im engern Rath kein Bundesglied mehr als eine Stimme führen kann , dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. 30 Art. 17. Die Bundesversammlung ist berufen, zur Aufreckthaltung des wahren Sinnes der Bunoesacte,...
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Grundsätze des allgemeinen und des constitutionell-monarchischen ...

Heinrich Zoepfl - Constitutional law - 1846 - 558 pages
...hängt es von der Gesammtheit des Bundes ab, ob und in wie fern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum, da im engern Rathe kein Bundesglied...kann, dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. Art. 17. Die Bundesversammlung ist berufen, zur AufrechUialtung des wahren Sinnes der Bundesakte, die darin...
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Diplomatisches Archiv für die deutschen Bundesstaaten ..., Volume 2

Alexander Miruss - Constitutional history - 1847 - 1640 pages
...hängt es von der Gesammtheit des Bundes aby ob und in wiefern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum , da im engern Rathe kein Bundesglied...kann, dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. Artikel X VI I. Die Bundesversammlung ist berufen, zur Aufrechthakung' des wahren Sinnes der Bundesacte,...
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Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte von der Gründung ...

Carl Weil - Constitutional history - 1850 - 274 pages
...hängt es von der Gesammtheit des Bundes ab, ob und in wiefern die auf jenen Besitzungen haftenden Stimmen im Plenum, da im engern Rathe kein Bundesglied...kann, dem neuen Besitzer beigelegt werden sollen. Art. 17. Interpretationsbefugniß der Bundesoersammlung. Die Bundesversammlung ist berufen, zur Aufrechthaltung...
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