Page images
PDF
EPUB
[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small]

die Schluß- Acte des Wiener Congresses,
den Frankfurter TerritorialReceß,

die

Grundverträge des Teutschen Bundes,

und

Beschlüsse der Bundesversammlung
von allgemeinerem Interesse.

Mit historisch literårischen Einleitungen, Uebersichten des
Inhaltes, und Anmerkungen,

[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small]

Erlangen,

bei Joh. Jac. Palm und Ernst Enke.

1 8 3 0.

[ocr errors][merged small]
[blocks in formation]

Nachdem auch die zweite Auflage dieser Samm

lung in dem Buchhandel längst vergriffen war, ers suchte die Verlaghandlung den Herausgeber mehr, mal um eine bei ihr schon oft verlangte dritte Auflage. Er gab endlich nach, und so erscheint dieselbe, nicht nur hin und wieder berichtigt, sondern auch sehr vermehrt. Reichhaltiger als die vorigen ist sie ausgestattet, durch Zusäße in den historisch literäris schen Einleitungen und Inhaltanzeigen, durch An, merkungen und Anzeigen verschiedener Lesarten, in Noten unter dem Text. Bedeutend ist die Sammlung erweitert, durch Aufnahme der nöthigsten und ge meinnüßigsten von den neueren Quellen des Bundesrechtes; von jenen, welche seit der ersten Auflage, die meisten und wichtigsten erst seit der zweiten, in das Daseyn getreten sind. Dieser starke Zuwachs hatte eine Erweiterung auch des Titels zur natürlichen Folge.

Auf noch mehr Quellen diese Sammlung auszudehnen, schien weder räthlich noch nöthig zu seyn. Für den akademischen Gebrauch der Rechtsbeslissenen, und für das Bedürfniß weit des größten Theils der teutschen Rechtsgelehrten, mag eine wohlfeilere Handausgabe nur jener Quellen des öffentlichen Rech-· tes des Teutschen Bundes, welche ein allgemeinerés ' und bleibenderes Interesse haben, geeigneter seyn, und darum sich mehr empfehlen, als ausgedehntere,

zum Theil über die Entstehung des Teutschen Bundes zurück gehende Sammlungen, deren nun schon wenigstens fünf erschienen sind. Keiner von diesen, soll jedoch ihr verhältnißmäsiger Werth hiemit bezwei felt oder bestritten werden.

Wer in dem Fall ist, mehr zu bedürfen oder zu wünschen, als hier gegeben wird, befindet sich in der Regel auch in einer Lage, worin theils einzelne Abdrücke oder Abschriften, theils die grösseren Sammlungen von Staatsverträgen und Staatsverhandlungen, und die Protocolle der Bundesversammlung, ihm zugänglich sind. Ohne die Erwägung wahr. scheinlich grösserer Gemeinnüßigkeit, wäre gegenwärtige dritte Auflage, und in dieser Gestalt, nicht erschienen.

In den Anmerkungen zu dieser QuellenSammlung, ist hin und wieder sich bezogen auf andere Schriften oder Sammlungen des Herausgebers. Es wird dem Zweck dienen, dieselben hier insge sammt und ausführlicher anzugeben. Es sind fol gende, alle unter seinem Namen.. 1) Oeffentli: ches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt a. M. 1817. XVIII. u. 845 Seiten gr. 8. 3weite, sehr vermehrte und verbesserte Auflage, ebendaselbst 1822. XVI. u. 986 Seiten, gr. 8. Die dritte, vermehrte Auflage erscheint im Laufe dieses Jahres. 2) Staatsarchiv des Teutschen Bundes. Heft I-IV. Erlangen 1817. Heft V u. VI, ebendaselbst, 1817. gr. 8. 3) Ab: handlungen und Beobachtungen für Geschichtkunde, Staats- und Rechtswissenschaften. 1. Band. Frankfurt a. M. 1830. gr. 8. 4) Uebersicht der diplomatischen Verhandlungen des wiener Congresses. Abtheilung I, II und III. Frankfurt a. M. 1816. 601 Seiten gr. 8. 5) Acten des wiener Congresses. Heft I bis XXXI, oder Band I bis VIII. Erlangen 1815 bis 1819. gr. 8. Das ein und dreissigste Heft enthält ein alphabetisches

Hauptregister über das ganze Werk. Ein oder etliche Hefte mit Nachträgen, werden noch folgen. Von den zwölf ersten Heften erschien eine zweite Auflage, die bei den folgenden nicht nöthig war, weil von diesen gleich anfangs eine grössere Anzahl von Exemplaren, als von jenen, war gedruckt worden. In zweiter Auflage erschienen: Heft I, II und III, 1815; IV, V, VI, und VII, 1817; VIII, 1818; IX, X, XI und XII, 1821.

Nachdem die hier unter Num. 4 und 5 genann ten reichhaltigen Druckschriften schon seit zehn bis vierzehn Jahren in den Händen des Publicums waren, begann ein französischer Schriftsteller seine Geschichte des wiener Congresses mit der Entdeckung, daß der wiener Congreß noch wenig bekannt sey 1). Frankfurt am Main, im Juli 1830.

Der Herausgeber.

[ocr errors]

1),,Le congrès de Vienne, qui par la gravité et l'étendue de ses opérations, est sans égal dans les fastes diplomatiques, n'a pas encore été apprécié, parce qu'il est encore peu connu". Avant-propos, in der Histoire du Congrès de Vienne; par l'auteur de l'Histoire de la diplomatie française, T. Ier (Paris 1829. gr. 8.), p. VII. Der Verfasser, Herr von Flassan, war einer der Secretåre in der französis schen Gesandschaft auf dem Congreß.

« PreviousContinue »