| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional history - 1825 - 1120 pages
...Dundesgliedc die Garantie des Bun, des für die in seinem Lande eingeführte landständische Vcr.' faffung nachgesucht wird; so ist die Bundesversammlung berechtigt, solche zu übernehmen. Sie erhält dadurch die Befugniß, auf Anrufung der Vethciligtcn, die Ver, fassung aufrecht zu erhalten, und die über Auslegung... | |
| Books - 1822 - 880 pages
...dann die Garantie übernehmen zu -wollen, erklärt haben, wenn .(.Art. LX.) von einem Bundesgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande -eingeführte landständische Verfassung verlangt wird. Auch würde ihr weiter, bei eiiun;il übernommener Garantie, die Aufrechthaltung der... | |
| 1822 - 638 pages
...nur dann die Garantie übernehmen zu wollen, erklärt haben, wenn (.Art. IX.) von einem Bundesgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte landständische Verfassung verlangt wird* Auch würde ihr weiter, bei einmal übernommener Garantie, die Aufrcchthaltung der garantirten... | |
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional history - 1830 - 394 pages
...Art. iX. Wenn von einem Bundesgllede die Ga< rantie des Bundes für die in seinem Lande eingefühlte landständische Verfassung nachgesucht wird, so ist...berechtigt, solche zu übernehmen. Sie erhält dadurch die Befugniß, auf Anrufung der Bethei» ligten, die Verfassung aufrecht zu erhalten, und die über Auslegung... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutions - 1832 - 706 pages
...von einem Bundesgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte landstandische Verfassung nachgesucht wird; so ist die Bundesversammlung...berechtigt, solche zu übernehmen. Sie erhält dadurch die Befugniß, auf Anrufung der Betheiligten, die Verfassung aufrecht zu erhalten, und die über Auslegung... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...Schutz zusagt. Ebensowenig genügte die Bestimmung des Art. I^X., daß, wenn von einem Bundesgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte landständische Verfassung nachgesucht wird, der Bund berechtigt sey, solche zu übernehmen und dadurch die Befugniß erhalte, auf Anrufung der... | |
| Paul Achatius Pfizer - Constitutional law - 1835 - 416 pages
...Schutz zusagt. Ebensowenig genügte die Bestimmung des Art. I^X., daß, wenn von einem Bundcsgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte landständische Verfassung nachgesucht wird, der Bund berechtigt sey, solche zu übernehmen und dadurch die Befugniß erhalte, auf Aurufung der... | |
| Gottlob Benedict von Schirach, Wilhelm Benedict von Schirach - History - 1838 - 686 pages
...die Ideen des Bundes zur Reife werde bringen können. Es heisst allda: „Wenn von einem Bundesgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte...Verfassung nachgesucht wird, so ist die Bundesversammlung herechtigt solche zu übernehmen. Sie erhält dadurch die Befugniss, auf Anrufung der Betheiligten... | |
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional law - 1840 - 1016 pages
...für die in seinem Lande eingeführte landständische Verfassung, die Garantie des Bundes nachgesucht, so ist die Bundesversammlung berechtigt, solche zu übernehmen. Sie erhält dadurch die Befugnifs, auf Anrufung der Betheiligten, die Verfassung aufrecht zu erhalten, und die über Auslegung... | |
| Hermann Friedrich Wilhelm Hinrichs - Church and state - 1843 - 850 pages
...Art. 60. der Wiener Schlußakte: „die Bundesversammlung berechtigt, wenn von einem Nundesmitgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte landständische Verfassung nachgesucht wird, solche Garaniie zu übernehmen." Das heißt aber nur, wenn der Fürst die Garantie nachsucht. Es heißt... | |
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