| 1813 - 664 pages
...Gesetzbuche durchgehetids berücksichtigt. „Jeder Mensch" — sagt §. 16. — „hat angeborne und schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft und die Ausübung einer sich darauf beziehenden Macht wird in diesen... | |
| Johann Caspar Bluntschli - Civil law - 1860 - 678 pages
...— g. 3. Do man ok recht irst satte, do — waren al die lüde vrl. 3. Oesterreichachei Gesetzt, g. 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft...Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen... | |
| Civil law - 1904 - 816 pages
...16 des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches vom Jahre 1811: „Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird nicht gestattet."... | |
| Austria, Leo Geller - Justice, Administration of - 1882 - 934 pages
...7159). I. Aus dem Charakter der Persönlichkeit. — Angeborne Rechte. 16. Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen... | |
| Joos Bätschi - Capacity and disability - 1887 - 156 pages
...Privatrechtes I, § 41. S. 69 ff. 3) Das östreichische bürgerliche Gesetzbuch von 1811 sagt in § 16: „Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die...Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten." Nachdem ferner in § 22 bestimmt wird, Todtgeborene seien als nicht empfangen anzusehen, fährt g 23... | |
| Heinrich Lorenz (ritter von Liburnau) - 1903 - 412 pages
...persönliche Eigenschaften und Verhältnisse, teils gründen sie sich in dem Familienverhältnisse (§ 15). Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft...Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen... | |
| József Vecseklőy - Civil law - 1906 - 866 pages
...az úr és a rabszolga közötti viszonyt cselédi viszonynak kötelesek tekinteni. A. Ö. B. Gb. § 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft...Person zu betrachten. Sclaverei oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen Lándern nicht gestattet. A. Ö.... | |
| Siegmund Schlossmann - Christianity - 1906 - 148 pages
...gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt. Ö s te r r. ABGB § 16: Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft...Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten. Auch das BGB hat diese Begriffe und diese Einteilungen übernommen und sieht offenbar in der .Rechtsfähigkeit"... | |
| Hans Ritter von Frisch - Aliens - 1910 - 382 pages
...besonders ausgeführten Bestimmungen gelten2). Dann sagt es; § 16: „Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten . . . ." § 17: „Was den angebornen natürlichen Rechten angemessen ist, dieses wird so lange als... | |
| David Koigen - Civilization - 1910 - 630 pages
...Oesterreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch vom Jahre 1811 ausgedrückt. Im §16 heisst es: Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaf t und die Ausübung einer darauf sich beziehenden... | |
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