Der Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das internationale ProdukthaftungsrechtEnglish summary: Robert Freitag examines the rules and regulations of product liability in German, French and European Community law and deals with the conflict of law rules of both states concerning cross-border liability. He gives a profound analysis of the EC regulations concerning the free movement of goods. He further asserts that international products liability law is not governed by an EC-inspired rule of origin. However, certain basic legal principles derived from the fundamental concept of the Single European Market require national conflict of laws provisions to satisfy the demands of Art. 28 EC. The author discusses these implications on the basis of the classical choice of law approach which is typical of continental European legal systems. German description: Der grenzuberschreitende Warenabsatz innerhalb Europas spielt fur die exportorientierte deutsche Industrie eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Der Rechtsverkehr deutscher Produzenten mit dem grossten Aussenhandelspartner Frankreich wird jedoch durch erhebliche Unterschiede in der Konzeption, den Voraussetzungen und den Folgen der Haftung des Herstellers fur durch seine Produkte verursachte Schaden erheblich erschwert. An diesem Zustand hat sich auch durch die europaische Produkthaftungsrichtline nichts geandert. Demgemass unterscheiden sich auch die Regelungen des Internationalen Privatrechts beider Staaten, die daruber bestimmen, welches Recht auf einen grenzuberschreitenden Produkthaftungsfall anwendbar ist. Art und Umfang der Haftung des Herstellers hangen folglich regelmassig von der eher zufalligen Frage ab, vor welchem Gericht uber den Produkthaftungsfall entschieden wird. Die hieraus resultierende Rechtsvielfalt und -unsicherheit ist europarechtlich bedenklich. Da die gemeinschaftsrechtliche Warenverkehrsfreiheit auch den Export schadenstiftender Produkte schutzt, ist es notwendig, sie auf ihre Vorgaben fur die mitgliedstaatlichen Kollisionsrechte zu untersuchen. Dabei zeigt Robert Freitag, dass der Hersteller nicht unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit verlangen kann, stets nach den Haftungsstandards seines Heimatlandes beurteilt zu werden. Das Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch, dass die Parteien des Haftungsfalles das auf ihre Rechtsverhaltnisse anwendbare Recht zu jeder Zeit einvernehmlich festlegen konnen. Im ubrigen genugt das geltende Internationale Produkthaftungsrecht den Vorgaben des EG-Vertrages, auch soweit es die Staatsangehorigkeit der Parteien berucksichtigt. |
Contents
Das Sachrecht der Produkthaftung in Deutschland | 9 |
Die chaîne de contrats im französischen Zivilrecht | 23 |
Grenzen der europäischen Sachrechtsvereinheitlichung durch | 53 |
Das Internationale Produkthaftungsrecht | 92 |
Anwendungsbereich des Haftungsstatuts | 150 |
Die responsabilité du fait des produits im droit international privé | 151 |
Das Internationale Produkthaftungsrecht in | 168 |
Auswirkungen der Richtlinie auf die internationalprivat | 201 |
Der Einfluß des primären Gemeinschaftsrechts auf | 218 |
Das IPR in der Rechtsprechung des EuGH | 263 |
Art 28 EGV als Kollisionsnorm des Internationalen Pro | 290 |
Primärrechtliche Anforderungen an das Internationale Pro | 339 |
Schlußbetrachtung | 427 |
Literaturverzeichnis | 439 |
Sachregister | 466 |
Common terms and phrases
allerdings Anknüpfung Ansprüche anwendbare Recht Anwendung Anwendungsbereich Artt aufgrund Ausführlich ausländischen Rechts außervertragliche Bestimmungen BGHZ Binnenmarkt BT-Drs chaîne de contrats CISG Cour de Cass Cour de Cassation crit daher Dalloz deliktischen Deliktsrecht Deliktsstatut deutschen Recht Deutschland Drittwirkung droit civil droit international privé EG-Richtlinie EG-Vertrag EGBGB Einfluß Entscheidung EuGH EuGVÜ Europäisches Gemeinschaftsrecht Europarecht EVÜ fait des produits Frankreich französischen Recht Geltung Gemeinschaft Gericht Gerichtshof Geschädigten grenzüberschreitenden Grundfreiheiten grundsätzlich Günstigkeitsprinzip Haftung Haftungsrecht Herkunftslandprinzip Hersteller Hrsg Inland insbes insbesondere Internationale Produkthaftungsrecht Internationalen Deliktsrechts Internationalen Privatrechts IPRax jurispr Kollisions Kollisionsnormen Kollisionsrecht Kropholler läßt lediglich lex causae lex fori maßgeblich Mitgliedstaaten MünchKomm/H muß Nachw nationalen ordre public Parteien ProdHaftG Produkt Produkthaftung Produkthaftungsrichtlinie Produzenten Qualifikation RabelsZ rechtlichen Rechtsordnung Rechtsprechung Rechtswahl responsabilité du fait Richtlinie Sachrecht Sachverhalte Schurig Sekundärrecht Sonnenberger Staudinger/B Streinz VersR Vertrag Vertragskette Vertragsrecht Vorschriften Warenverkehrsfreiheit ZEuP Zivilrecht