Teutsche Staatskanzley, Volume 3

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Stettinische Handlung, 1783 - Germany
 

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Popular passages

Page 95 - Hofe fernzuhalten hätten1, hat Optat abgelehnt. Im Gegenteil, für Optat besteht eine enge Verbindung zwischen dem römischen Reich und der christlichen Kirche. Bekannt ist sein Wort, daß der Staat nicht in der Kirche, sondern die Kirche im Staate sei, nämlich im römischen Reich. Wenn man dieses Wort auch gewiß nicht zu sehr pressen darf — unmittelbar vorher zitiert Optat die Mahnung von 1. Tim. 2,2, für die Könige und für alle Obrigkeit zu beten — , so ist hier doch eine sehr weitgehende...
Page 158 - Amtswegen angesetzt, mit dem Anhang, wo er deme also nicht nachkommen wird, daß sein Herr Principal jehi als dann, und dann als jetz in die berührtem Mandat einverleibte Pön hiermit erkläret senn solle. Herm Impe...
Page 351 - teien „nien von ihrer weltlichen Obrigkeit einander „mit Recht zu suchen befugt und vor den g«isi» „lichen 6onllÜorÜ8 und Chorgerichten der Ka» „tholischen zu erscheinen nicht schuldig seyn.
Page 378 - Abgenöthigte Anmerkungen eines auf das empfindlichste beleidigten Vaters über des Professor Karl Friderich Häberlins Vertheidigung wegen sei...

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