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" Art. 2. Der Bund hat zum Zweck : Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. "
Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von ... - Page 2
1876
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen ..., Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, bclden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit...der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlsahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesversassung...
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Geschichte der schweizerischen Eidsgenossenschaft, Volume 4

Vögelin - Constitutional history - 1859 - 458 pages
...bilden in ihrer Gefammlheit die schweizerische Eidsgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck i Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen...Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und Rechte der Eilsgenossen und Beförderung ihrer gc< meinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän,...
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - Europe - 1855 - 922 pages
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaf t. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhângigkeit des Vaterlandes gegen Aussen, Handhabung von Rulie und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Befôrderung ihrer gemeiusamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Cantone sind souverän, soweit ihre Smiveränetät...
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Das staats-lexikon: Encyklopädie der sämmtlichen ..., Volume 3

Carl von Rotteck - Political science - 1859 - 792 pages
...Art. I, IV, und der Anhang). Ebenso nimmt die neue Schweizcrbundesverfassung ausdrücklich auch „den Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt" in den Nundeszweck auf und schützt, übereinstimmen» mit der amerikanischen, ausdrücklich besonders...
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Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ...

Military law - 1860 - 734 pages
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Gens bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschast. l Art. 2. Der Bund hat zum Zweck : Behauptung der Unabhängigkeit...' Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschrankt ist, und üben als solche alle Rechte aus,...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3-4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Wandt, Wallis, Neuenburg und Genf, bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Rnhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer...
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Neuestes Reisehandbuch für die Schweiz

Hermann Alexander von Berlepsch - Switzerland - 1866 - 648 pages
...Schweiz gegen Aussen, Handhabung von Kühe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und Bechte dçr Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt....(Art. 3.) Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. — (Art. 4.) Alle Schweizer sind...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Part 1

Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit...Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ord« nung im Jnnern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen...
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Allgemeine Handels-Geographie: Th. Allgemeine Geographie

Vincens Ferrerius Klun - Commercial geography - 1868 - 500 pages
...bilden einen Bundesstaat. Dem Bunde obliegt die Wahrung der Unabhängigkeit nach Aussen, Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und...Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. — Die oberste Gewalt des Bundes wird durch die „Bundesversammlung" ausgeübt, welche aus dem „Nationalrath"...
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