Gehalt und Funktionen des allgemeinen verfassungsrechtlichen GleichheitssatzesFür diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden. |
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Aristoteles aufgrund Ausdruck BayVerfGHE Bedingung Begründung behandelten Klasse beiden Teilklassen Bereich bestimmten BGHZ Bundesfinanzhof Bundessozialgerichts Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgerichts bürokratischen Funktion BVerfGE Chancengleichheit definiert Definition Differenzierung Diskussion egalisierenden Funktion Eigenschaft Einschlußklasse Entscheidung Erläuterung ersten Fall Fassung Formulierung Forsthoff Frage Franz Klein Funktion des Gleichheitssatzes gegebenen Gehalt Gekennzeichnete Klasse Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzgeber gibt Glch Hr Glieder Gr Hr Grundgesetz Grundrechte Grundrechte als Institution H. P. Ipsen heißt hoheitlich handelnden Gewalt Hrsg Individuenbereich Interpretation juristischen Kempski korrekt Kriterien Kriterium Kybernetik läßt Leibholz Leitsatz Der Unterschied lichen Logik logischen Luhmann muß normative notwendig möglicher Geltung öffentlichen hoheitlich handelnden Parteien Podlech politischen Problematik Recht rechtlichen Regelung Rechtsordnung von notwendig Rechtsprechung Rechtsregel Rechtsstaat Relation Restklasse Selbstbindung der Verwaltung semantischen Sinne sozialen Sozialstaat Staat Staatsrecht tatsächliche Umstand Ungleichbehandlung unterschiedlich zu behandeln Untersuchung verfassungsrechtlich gleich verfassungsrechtliche Gleichheit Verhalten Verwaltungsrecht vorliegenden Vorzugsordnung Wohlfahrtsfunktion Ziel Zulässigkeit zureichender Grund