| Carl Daniel Heinrich BENSEN, Karl Daniel Heinrich Bensen - 1802 - 686 pages
...^la1it. L«ct.Ir. §.3. x. 22. >*) Mg. l. Il.U.II. Tit. ',7. zl°ff. Arten der Gerichtsbarkeit : daß sie zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dein Publikum oder einzel« nen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr die nöthigen Anstalten... | |
| Günther Heinrich von Berg - 1804 - 860 pages
...ist auch durch die Preussifche Gesetzgebung im allgemeinen folgendes festgesetzt : „Die nöthi, gen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Policey.... | |
| 1902 - 420 pages
...Plätzen, Brücken, Ufern und Gewässern - § 10 II 17 AL-R. „überträgt der Polizei die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit...dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehende» Gefahr", — und es ist völlig gleichmätzige Rechtsprechung, datz der Begriff Gefahr... | |
| 1890 - 422 pages
...Unterstellung berechtigt. Der 8 10 Theil II Tit. 17 des Allg. Landrechts bestimmt: „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Public» oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist Amt der Polizei."... | |
| Johann Paul Harl - 1822 - 764 pages
...zweiten Theil des preufsiscJien allgemeinen Landrechtt, Tit. XVII. heifst es: §. 10. Die nÖ. , thigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit...und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publikum oder f inzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei. §. 11.... | |
| Carl Julius Bergius - Administrative law - 1838 - 326 pages
...persönlich oder durch qnalisieirte Stellvertreter, innerhalb ihres Gerichtsbezirks, die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit...oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen. Diejenigen Gutsbesitzer, welche die Gerichtsbarkeit früher besessen, sie jedoch... | |
| Carl Julius Bergius - 1844 - 342 pages
...Gerichtsbarkeit sind nach den verschiedenen Provinzialverfassungen näher bestimmt. 10. Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung ') Wer durch eine freie Handlung Jemandem widerrechtlich Schaden zufügt, der begeht ein Verbrechen... | |
| History - 1996 - 946 pages
[ Sorry, this page's content is restricted ] | |
| 1863 - 856 pages
...welchem alle unsere Verordnungen fliessen (Allg. Pr. LR, Th. II, Tit. 17, §. 10): „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei."... | |
| Berliner Medizinische Gesellschaft - Medicine - 1866 - 756 pages
...ähnlichem Wortlaut, wie das ALR § 10 Theil II, Titel 17, der Polizei das Recht, „die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen." (ALR) „Aber diese... | |
| |