| Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende... | |
| Vögelin - Constitutional history - 1859 - 458 pages
...— Sind sie bereits im Befitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Nmtsdauer auf den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. — Untergeordneten Beamte» und Angestellten kann jedoch vom Nundesiath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden.... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - Europe - 1855 - 922 pages
...von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amisdauer auf den Genuss der Pensionen and das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bumiesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt stehende... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...weder Pensionen oder Gehaltt, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen , Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und... | |
| Switzerland - Session laws - 1860 - 674 pages
...noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen dürfen, und in Lemma 2 sagt: „Sind sie bereits im Besize von Pensionen , Titeln oder Orden , so haben sie für...Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten ;" 3) daß nach dieser klaren Bestimmung Heer Oberst Letter die Stelle eines Nationalrathes nur dann... | |
| Military law - 1860 - 734 pages
...Sind sie bereits im Besitze von Penstonen, Titeln oder Orden, so haben sie sür ihre Amtsdauer aus den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Vesize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende... | |
| History, Modern - 1872 - 744 pages
...Pensionen oder Gehalt« noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. i| Sind sie bereits im Besitze vo Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genug der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. |j Untergeord rieten Beamten... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...weder Pensionen oder Gehaitc, noch Titel, feehenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf Ji-n Gcnuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten... | |
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