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" Zivil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder... "
Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg - Page 6
by Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen ..., Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Geschichte der schweizerischen Eidsgenossenschaft, Volume 4

Vögelin - Constitutional history - 1859 - 458 pages
...— Sind sie bereits im Befitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Nmtsdauer auf den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. — Untergeordneten Beamte» und Angestellten kann jedoch vom Nundesiath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden....
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - Europe - 1855 - 922 pages
...von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amisdauer auf den Genuss der Pensionen and das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bumiesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt stehende...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...weder Pensionen oder Gehaltt, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen , Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und...
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Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der ..., Volume 6

Switzerland - Session laws - 1860 - 674 pages
...noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen dürfen, und in Lemma 2 sagt: „Sind sie bereits im Besize von Pensionen , Titeln oder Orden , so haben sie für...Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten ;" 3) daß nach dieser klaren Bestimmung Heer Oberst Letter die Stelle eines Nationalrathes nur dann...
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Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ...

Military law - 1860 - 734 pages
...Sind sie bereits im Besitze von Penstonen, Titeln oder Orden, so haben sie sür ihre Amtsdauer aus den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Part 1

Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ...

Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Vesize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Das Staatsarchiv, Volumes 22-23

History, Modern - 1872 - 744 pages
...Pensionen oder Gehalt« noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. i| Sind sie bereits im Besitze vo Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genug der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. |j Untergeord rieten Beamten...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26-27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...weder Pensionen oder Gehaitc, noch Titel, feehenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf Ji-n Gcnuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten...
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