Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich: Ein Beitrag zur Kenntniss der socialen Bewegung |
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allgemeinen Anerbenrecht Arbeiter Arbeitgeber Armenpflege bäuerliche Grundeigenthum Bauerngüter Bauernstand Bericht besigen Besitz besonders bestehen Bestimmungen Betrieb Bevölkerung Bezug bloß Boden Code civil daher Descendenten deſſen deutschen Deutschland diejenigen dieſe Eigenthum Einfluß einzelnen Entwickelung Erben Erblasser Erbrecht erst Fabrik Fabrikgesetzgebung Fall Familie Frage ganze Gefahr Gegenden Gemeinden gemeine Recht gesammten Gesetz Gesetzgebung Gewerbe Gewerkvereine giebt groß großen Grundeigenthums großen Gütern größeren Verbände Grund Grundbesig Grundbesitz Grundeigenthumsvertheilung Grundstücke Haftpflicht Haftpflichtgesetzes Herren Höhe indem Intereſſe iſt Jahre jezt Kapital Kinder kleine Grundeigenthum Königreich Sachsen Kreise Ländern ländlichen Landwirthschaft laſſen läßt lichen Mitglieder möglich Morgen muß müſſen Nachlaß namentlich nothwendig Oberschlesien öffentlichen Personen Pflichttheilsrecht preußischen Provinz Recht Regel römischen Rechts sämmtliche Schaden ſein ſich ſie Sigung ſind soll sowie Staat Stande Tagelöhner Thatsachen Theil Theilung Unfälle Unfallversicherung unserer Unternehmer Verein Vereins für Socialpolitik Verhältniß Verhältnisse verschiedenen Verschulden Versicherung Vertheilung viel Volkswirthschaft vorhanden Weise weiter weniger wieder wirthschaftlichen wohl Würtemberg Zahl Zwang
Popular passages
Page 84 - Schadensersatz innerhalb der Verjährungsfrist (§. 8.) geltend gemacht hat, jederzeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente fordern, wenn die Verhältnisse, welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente massgebend waren, wesentlich verändert sind.
Page 114 - Jeder Gewerbe-Unternehmer ist verbunden, auf seine Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind.
Page 84 - Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung in Kapital einverstanden sind, in der Regel eine Rente zuzubilligen.
Page 84 - Fall einer Körperverletzung durch Ersatz der Heilungskosten und des Vermögensnachtheils, welchen der Verletzte durch eine in Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erleidet.
Page 86 - Verletzung, Zerstörung oder Beschädigung, beziehungsweise das Abhandenkommen (Art. 8) stattgefunden hat. Diese Verjährung wird nicht allein durch Anstellung der Klage, sondern auch durch die schriftliche Anbringung der Reklamation bei der Direktion der betreffenden Anstalt unterbrochen, in der Meinung, daß, so lange die Reklamation unerledigt bleibt, überhaupt kein Ablauf der Verjährung stattfinden kann. Ergeht hierauf ein abschlägiger Bescheid, so beginnt vom Empfange desselben eine neue...
Page 83 - Vermögensnachtheils, welchen der Getödtete während der Krankheit durch Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. War der Getödtete zur Zeit seines Todes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Ändern Unterhalt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in Folge des Todesfalles der Unterhalt entzogen worden ist...
Page 103 - Der Frachtführer haftet für den Schaden, welcher durch Verlust oder Beschädigung des Frachtguts seit der Empfangnahme bis zur Ablieferung entstanden ist, sofern er nicht beweist, daß der Verlust oder die Beschädigung durch höhere Gemalt (vis major) oder durch die natürliche Beschaffenheit des Guts, namentlich durch innern Verderb, Schwinden, gewöhnliche Leckage u. dgl., oder durch äußerlich nicht erkennbare Mängel der Verpackung entstanden ist.
Page 74 - Dem Bunde steht die Gesetzgebung zu : über die persönliche Handlungsfähigkeit; über alle auf den Handel und Mobiliarverkehr bezüglichen Rechtsverhältnisse (Obligationenrecht, mit Inbegriff des Handels- und Wechselrechts...
Page 84 - Der Verpflichtete kann jederzeit die Aufhebung oder Minderung der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Verletzte, dafern er den Anspruch auf...
Page 84 - Vermögensnachtheils zu leisten, welchen der Verletzte durch eine in Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erleidet.