Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, deßgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehörden zum Druck befördert... Handbuch für Badens bürger... - Page 49by Baden (Germany) - 1833Full view - About this book
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional history - 1830 - 394 pages
...auf fünf Jahre festgesetzt, durch Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819 ^). §. 1. So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft...Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftwcise erscheinen, begleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark sind, in keinem... | |
| Paul Achatius Pfizer - Constitutional law - 1835 - 416 pages
...Preßfreiheit gesetzlich schon bestand, vorläufig auf fünf Iahre festgesetzt, daß Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen,...in keinem Deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgäugige Genehmhaltung der Landesbehördeu zum Druck befördert werden dürfen. Dabei wurde jeder... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...Preßfreiheit gesetzlich schon bestand , vorläufig auf fünf Iahre festgesetzt, daß Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen,...über zwanzig Bogen im Druck stark sind, in keinem Deutscheu Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehörden zum Druck befördert... | |
| 1837 - 596 pages
...bcfragliche Norm , und die betreffenden Stellen sind der tz. 1 und 3 dieses Gesetzes. Der tz. 1 lautet : „So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft...Form täglicher Blätter, oder heftweise erscheinen, deßgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck starr sind,m keinem deutschen Bundesstaate ohne... | |
| Edgar Bauer - Constitutional history - 1845 - 984 pages
...der Bundesgesetzgebung widersprechend bezeichnet sei, für unwirksam zu erklären. Demnach dürften Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder...solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark seien, nur mit Vorwissen und vorgängiger Genehmhaltung der betreffenden Polizeibehörde zum Druck... | |
| Heinrich Hoff - 1848 - 42 pages
...Beschlüsse schreiben nämlich die Censur nicht ausdrücklich vor, sondern sagen nur in ihrem Art. 1. §. 1. So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft...stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Lorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbchörden zum Druck befördert werden. Schriften,... | |
| Carl Weil - Constitutional history - 1850 - 274 pages
...auf fünf Iahre festgesetzt, durch Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819 '). §. 1. So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft...Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehdrden zum Druck befördert werden. Schriften, die nicht in eine der hier namhaft gemachten... | |
| 1840 - 780 pages
...darin vermieden ist, hat man die Wendung gebraucht, zu verordnen, daß Schriften unter 20 Druckbogen in keinem deutschen Bundesstaate „ohne Vorwissen...Genehmhaltung der Landesbehörden" zum Druck befördert werden dürfen. Der §. 3 dieses sogenannten Preßgesetzes, obwohl ebenfalls den Ausdruck „Censur"... | |
| Johann Richard Mucke - Germany - 1875 - 932 pages
...Bundesversammlung geltend gemacht, daß der § 1 des provisorischen Bundes-Preßgesetzes ganz allgemein bestimmte: „So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft...Blätter, oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, welche nicht über 20 Bogen im Truck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1898 - 582 pages
...Ausspruch zu vollziehen. Der hier angezogene § l lautet: So lange als der gegenwärtige Beschluss' in 'Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in...desgleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Drucke stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der... | |
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