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" Ständeversammlung; der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus; seine Person ist heilig und... "
Die Staatensysteme Europa's und Amerika's seit dem Jahre 1783, geschichtlich ... - Page 194
by Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1826
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Th. Staatenkunde, und positives Staatsrecht (Verfassungsrecht)

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Administrative law - 1824 - 720 pages
...abgetheilte, Ständeversammlung. Zweiter Titel. Von dem Könige, der Thronfolge, der Reichsver« wesung. Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staats« gemalt, und übt sie aus unter den von ihm in der Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen....
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Die staatswissenschaften im lichte unsrer zeit, dargestellt: th ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional law - 1828 - 804 pages
...haben in demselben, wenn sie vom iandcsherrn verkündet worden sind, verbindliche Kraft. Der Herzog ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie in den von ihm gegebenen , in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten, Bestimmungen aus. Seine Person...
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Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst [afterw.] Jahrbücher der ..., Volume 2

Karl Heinrich L. Pölitz - 1846 - 590 pages
...bairische Gesandte unter Hinweisung auf die Verfassungsurknnde seines Vaterlandes. Hier heißt es ll 8. 1 : „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen, -Inder gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."...
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Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst [afterw.] Jahrbücher der ..., Volume 2

Karl Heinrich L. Pölitz - 1831 - 580 pages
...bilden ein unthcilbares, unveräußerliches Ganze(s)> und einen Bestandtheil des teutschen Bundes. Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Regierungsgewalt (weit bestimmter ausgedrückt, als wenn man dafür setzt: der Staatsgewalt; Ref.),...
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Die Verfassungs-Gesetze deutscher Staaten in systematischer ..., Volume 3

Georg Leopold von Zangen - Constitutional law - 1836 - 934 pages
...den künftigen Eintritt der Regentschast durch ein Gesetz zeitig zu verfügen. 8. io. Der Kurfürst ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie auf verfassungsmäßige Welse aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. Der Landesherr ist befugt,...
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Allgemeine zeitschrift für geschichte, Volume 5

History - 1846 - 596 pages
...für das ganze Königreich besteht eine allgemeine in zwei Kammern abgetheilte Ständeversammlung; der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus;...
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Het bestuur der buitenlandsche betrekkingen volgens het Nederlandsche staatsregt

Tobias Michael Carel Asser - Constitutional law - 1860 - 412 pages
...het regt van oorlogsverklaring heeft, blijkt uit § 4 der staatsregeling: "Der König ist das Haupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt , und übt sie unter den durch die "Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus." Buiten twijfel moet, bij het stilzwijgen...
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Das monarchische princip: eine wissenschaftliche untersuchung, zugleich ein ...

Leonhard Rabus - Monarchy - 1862 - 174 pages
...Faktoren geworden, die sich wechselseitig bekämpsten. H,. Der Souverän ist das erkennende und wollende Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den in der Versassungsurkunde sestgesetzten Nestimmungen aus. ». «. Seine Gewalt umschließt...
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Handbuch der praktischen Politik, Volume 2

Escher - Political science - 1864 - 716 pages
...land der Kamniermehrheit. Hiefür berufen wir uns auf die Verfassung, welche tz 1. wörtlich sagt: „der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den in der Verfassungsurkunde enthaltenen Bestimmungen aus." Also nicht das Ministerium, sondern...
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht

Hermann Johann Friedrich von Schulze - Germany - 1865 - 388 pages
...erkennen wir die 5) Dies ist ausdrücklich ausgesprochen in der bayerischen Verfassung, Tit. II. §. l . : »Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. « Ebenso...
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