| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Administrative law - 1824 - 720 pages
...— Dar«, Mch Anerkennung der 22 Cantone, keine Unterthanenlande mehr in der Schweiz gicbt; so kann auch der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche...der Cantonsbürger seyn. — Die Tagsatzung besorgt, nach den Vo-schriften des Bundcsvertrages, die ihr von den souverainen Ständen übertragenen Angelegenheiten... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional law - 1828 - 804 pages
...— Da es, nach Anerkennung der 32 Cantone, keine Unterthanenlande mehr in der Schweiz giebt; so kann auch der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Eantonsbürger scyn. — Die Tagsatzung besorgt, nach den Vorschriften des Blindcsvertrages, die ihr... | |
| Encyclopedias and dictionaries - 1839 - 522 pages
...Grundsatze, daß, sowie es nach Anerkennung der 19 Cantone keine Untcrthanenlandc mehr in der Schweiz gibt, so könne auch der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Classe der Cantonsbürger sein. 8) Die Tagsatzung besorgt die ihr von den souveränen Ständen übertragenen... | |
| Arnold Ruge - 1847 - 796 pages
...dem Grundsatze, daß, sowie es, nach Anerkennung der 22 Kantone, keine Unterthanenlande mehr gibt, so könne auch der Genuß der politischen Rechte nie...das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Kantonsbürger sein. " Man würde sich indessen täuschen wenn man dies sür eine Anerkennung vollkommener... | |
| Anton von Tillier - Switzerland - 1848 - 514 pages
...daß, so wie es , nach Anerkennung der XXII Kantone , keine Unterthanenlande mehr in der Schweiz gibt, so könne auch der Genuß der politischen Rechte nie...das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Kantonsbürger sein." 8. VIII. „Die Tagsatzung besorgt, nach den Vorschriften des Bundesvertrages,... | |
| Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1849 - 582 pages
...Familien mehr geben dürfe, ebensalls zuzugestehen. Dasselbe wurde auf die Bestimmung reduzirt , „daß der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Kantonsbürger sein dürfe". Damit erhielten die Kantone wieder freie Hand. Den vormals souveränen... | |
| Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...daß, so wie es, nach Anerkennung der XXII Kantone, keine Unterthanenlande mehr in der Schweiz gibt, so könne auch der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Klaffe der Kantonsbürger sein. 8. Die Tagsatzung besorgt , nach den Vorschriften des Bundesvertrags,... | |
| Louis Le Fur, Paul Posener - Federal government - 1902 - 416 pages
...Juli 1835. 2) Vgl. Art. 15 des Bundesvertrages. 3) Freilich bestimmt schon Art. 7 des Vertrages, daß der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Kantonbürger sein könne. durchgeführt. Nicht immer aber haben sie sich mit gerechten Abänderungen... | |
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