Die Staatensysteme Europa's und Amerika's seit dem Jahre 1783, geschichtlich-politisch dargestellt, Volume 3

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Page 194 - Ständeversammlung; der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus; seine Person ist heilig und unverletzlich.
Page 204 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 218 - Die Eidgenossenschaft huldigt dem Grundsatz, daß, so wie es , nach Anerkennung der XXII Kantone , keine Unterthanenlande mehr in der Schweiz gibt, so könne auch der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Kantonsbürger sein.
Page 170 - Willkür und unheilbarer Zerrüttung seines Rechts- und Wohlstandes Preis gegeben werden soll ; so muß es für die wichtigste seiner Angelegenheiten, für die Bildung seiner künftigen Verfassungen, eine feste, gemeinschaftlich anerkannte Grundlage gewinnen. Es muß daher...
Page 195 - ... Freyheit der Gewissen, und gewissenhafte Scheidung und Schützung dessen, was des Staates und der Kirche ist; Freyheit der Meinungen, mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch. Gleiches Recht der Eingebornen zu allen Graden des Staatsdienstes und zu allen Bezeichnungen des Verdienstes. Gleiche Berufung zur Pflicht und zur Ehre der Waffen.
Page 170 - ... Bundesstaaten, in welcher Lage sie sich auch gegenwärtig befinden mögen, anwendbaren, nicht von allgemeinen Theorien oder fremden Mustern, sondern von deutschen Begriffen, deutschem Rechte und deutscher Geschichte abgeleiteten, vor allem aber der Aufrechthaltung des monarchischen Prinzips, dem Deutschland nie ungestraft untreu werden darf, und der Aufrechthaltung des Bundesvereins, als der einzigen Stütze seiner Unabhängigkeit und seines Friedens, vollkommen angemessenen Auslegung und Erläuterung...
Page 168 - ... allerdings voraus, daß dieser Artikel nicht in allen Bundesstaaten in gleichem Umfange und gleicher Form würde vollzogen werden können. Die große Verschiedenheit der damaligen Lage der Bundesstaaten, von welchen einige ihre alten...
Page 404 - Tranen von ihren Augen. Und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist vergangen. — Und der auf dem Stuhl saß. sprach: Siehe, ich mache alles neu!
Page 168 - Gesamtstaate, durch die Verschmelzung solcher Gebiete, denen landständische Verfassungen mehr oder weniger fremd waren, mit Provinzen, worin sie von Alters her bestanden, noch in hohem Grade vermehrt werden mußte. In Rücksicht hierauf haben nicht allein die Stifter des Bundes, sondern auch später, in der ersten Periode der Verhandlungen des bereits bestehenden Bundestags, die Bundes-Fürsten jederzeit Bedenken getragen, dem von vielen Seiten geäußerten, verschiedentlich...
Page 169 - Besorgnis gegründet, daß man irgendwo in Deutschland dem Gedanken Raum geben würde, durch die den landständischen Verfassungen zu verleihende Form die wesentlichen Rechte und Attribute des Bundes selbst beschränken, oder, wie wirklich bereits versucht worden, unmittelbar angreifen, mithin das einzige Band, wodurch gegenwärtig ein deutscher Staat mit dem andern, und das gesamte Deutschland mit dem Europäischen Staatensysteme verknüpft wird, auflösen zu wollen.

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