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norrhöe und der Gonorrhöe in dem Ausführgange der Bartholinischen Drüse oft zo gut wie rathlos dastehen, da sicher aus allen Krankenhäusern, wo Prostituirte Anfnahme finden, Frauen mit Gonococcen in dem einen oder anderen Genitalsecret entlassen werden, ist es ja ganz natürlich, dass eine nicht so geringe Anzahl der in Circulation befindlichen prostituirten Frauen wirklich Gonorrhöe (Gonococcen) haben und also die Krankheit. auf andere Personen überführen können. Die Erfahrung hat mich auch gelehrt, dass die Gonorrhöe hin und wieder von einregistrirten Frauen weiter verbreitet wird.

Aber was ich von den einregistrirten Frauen gesagt habe, gilt in noch viel höheren Grade von den heimlich prostituirten. Da diese nie von einem Arzte untersucht werden und nicht einmal in das Krankenhaus kommen, wenn sie Symptome von acuter Gonorrhöe haben, ist es ja auch ganz natürlich dass sie, auch was die Ueberführung der Gonorrhöe anbetrifft, viel gefährlicher als die einregistrirten prostituirten Frauen sind, die zwar, da sie ja Gonococcen haben, die Gonorrhöe übertragen können, bei denen aber in der Regel die Gonococcen nur sparsam (unter der Form von chronischer Gonorrhö?) vorkommen; da es diese Frauen gewöhnlich auch verstehen, ihre Genitalien zu reinigen, wird dadurch die Wahrscheinlichkeit der Ueberführung der Krankheit durch sie bedeutend verringert; die Erfahrung hat mich auch gelehrt dass die meisten Männer bei gonorrhoischer Erkrankung keine einregistrirten prostituirten Frauen als die Infectionsquelle angeben.

Ich kann meine vorstehenden Behauptungen zwar nicht durch bestimmte Zahlen stützen, habe aber meine vieljährige Erfahrung hier anführen wollen.

Ueber die Weiterverbreitung der Krankheiten in anderer Weise (durch Säugen u. s. w.) siehe, was ich in der vorhergehen Abtheilung I angeführt habe.

3.

De quelle façon se pratique l'hospitalisation : a) Des vénériennes libres; b) Des vénériens?

"

Durch eine Königliche Instruction vom 17 December 1817 erhielten alle venerischen Kranken das Recht zu unentgeltlichen Pflege in einer besonderen Abtheilung des Länslazarethes", welcher Recht durch den Königlichen Erlass vom 21 October 1864, worin bestimmt wird, dass "venerische Kranke berechticht sind den Unterhalt und die übrigen Vortheile des Krankenhauses kostenfrei zu geniessen", bestätigt wurde.

Um die Kosten hierfür zu bestreiten, wurde jeder steuerpflichtigen Person eine unbedeutende Abgabe auferlegt, die den Namen Curhausabgabe erhielt und die noch immer erlegt wird, obschon ihr Name in Krankenpflegeabgabe umgeändert worden ist.

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In jeden Län in Schweden muss wenigstens in einem der innerhalb desselben befindlichen Krankenhäuser Länslazarethe - eine Abtheilung für venerische Patienten eingerichtet sein, in der nicht nur Patienten aus dem Gebiete des Krankenhauses, sondern auch aus andern Länen unentgeltlich Pflege erhalten

müssen.

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In Gothenburg giebt es ein hauptsächlich für private Donationen erbautes Specialkrankenhaus für venerische Krankheiten. In Stockholm erhielten die Stadt und Stockholms Län im Jahre 1815 das Recht, in einem dem Staate gehörigen Hause ein Krankenhaus für venerische Kranke einzurichteu, welches Stockhomls Stads och Läns Kurhus genannt wurde. Dasselbe entwickelte sich zwar allmählich im Laufe der Jahre, zeigte sich aber für seinen Zweck mehr und mehr ungeeignet, daher die Stadt Stockholm beschloss, für venerische Krankheiten ein Specialkrankenhaus zu bauen, welches im Oktober 1888 eröffnet wurde. und den Namen Krankenhaus St. Göran erhielt (266 Betten). Hier werden alle venerischen Kranken der Stadt Stockholm, sowohl Männer wie Frauen die prostituirten Frauen gleichwohl ausgenommen, und eine nicht geringe Zahl venerischer Kranken von anderen Communen aufgenommen und unentgeltlich gepflegt.

In den Jahren 1888 und 1889 wurde das alte Krankenhaus (das Curhaus der Stadt und des Läns Stockholm) umgebaut und von ihm ein Gebäude für die Prostituirten von Stockholm (100 Betten) und einer für die venerischen Kranken von Stockholms Län (40 Betten) eingerichtet; in der für Stockholms-Län bestimmten Abtheilung des Krankenhauses können jedoch auch andere als venerische Kranke des Läns Aufnahme erhalten.

Alle venerischen Kranken erhalten auch in diesem Krankenhause unentgeltliche Pflege; dasselbe führt fortfahrend seinen alten Namen: Curhaus der Stadt und des Läns Stockholm.

4.

Existe-t-il dans les hôpitaux des services spéciaux pour les maladies vénériennes ?

Existe-t-il des établissements (policliniques, etc.) s'occupant spécialement du traitement des maladies vénériennes ?

Die Antwort auf die erste Frage giebt mein Bericht für die vorige Abtheilung.

In Stockholm findet sich seit einigen Jahren theils eine Poliklinik für venerische Krankheiten im Krankenhause SanctGöran, theils eine Poliklinik für venerische Krankheiten im Zusammenhang mit einer Poliklinik für andere Krankheiten an einer anderen Stelle in der Stadt.

Die Frage von einer Poliklinik für venerische Krankheiten erscheint mir so wichtig, dass ich es nicht unterlassen will, neine Gedanken darüber anszusprechen. Eine solche Poliklinik kann, wenn sie von einem kundigen Arzte geleitet wird, der die volle Bedeutung seiner Aufgabe erfasst und stets so zu handeln sucht, dass er zur Hemmung der Ausbreitung der venerischen Krankheiten beiträgt, viel Gutes ausrichten.

Die Verhältnisse stellen sich ja dafür hier bei uns in Schweden, wo jeder bei venerischen Erkrankung das Recht zu unentgeldlicher Behandlung im Krankenhause hat, anders als in anderen Ländern, wo die venerischen Kranken eine solche Berechtigung nicht haben. Bei uns muss es als Unrecht betrachtet werden, eine venerische person, namentlich wenn es eine Frau mit austechenden Symptomen ist, poliklinisch — sei es in einer Poliklinik, oder in privater Praxis - zu behandeln, ohne sich davon zu überzeugen, ob ihre Lebensverhältnisse solche sind, dass sie ohne die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Krankheit ausserhalb des Krankenhauses behandelt werden kann. Ich will hier einige Worte anführen, die ich schon früher in dieser Frage ausgesprochen habe:

Der Arzt bedarf nicht nur der nothigen Kenntnisse, um dem Individuum helfen zu können sondern auch eines nie wankenden Pflichtgefühles, in erster Reihe das Beste der Gesellschaft,

in zweiter die Wünsche des Individuums vor Augen zu haben. Ich will in Bezug hierauf nur, was ich sehr oft gethan habe, hervorheben, wie unrecht der Arzt thut, wenn er unter seine private Behandlung lose, mehr oder weniger heimlich prostituirte Frauen aufnimmt. Die geringste Ueberlegung muss ihm ja sagen, dass eine solche Frau, die in den meisten Fällen, wenn überhaupt, nur ein äusserst geringes Einkommen, durch ehrliche Arbeit hat, von demselben während ihrer Krankheit nicht leben, den Arzt, die Medicin u s. w. nicht bezahlen kann; es ist ja selbstverständlich, dass sie, um ihre Existenz zu haben und sich für diese ihre Krankheit privat behandeln lassen zu können, genöthigt ist, sich fortfahrend zu prostituiren und dadurch die Gesellschaft zu schädigen. Der Arzt, der unter solchen Verhältnissen eine solche Frau behandelt, macht sich zum Mitschuldigen an ihrer Schädigung der Gesellschaft, und seine Verantwortung hierfür ist um so grösser, als es ihm nicht unbekannt sein kann, dass er nicht zum allgemeinen Besten handelt. Man könnte hier vielleicht ein wenden wollen, dass es in diesem Falle auch unrecht ist, junge Männer privat zu behandeln; hier findet sich aber der grosse Unterschied, dass diese sich nicht prostituiren, die Unzucht nicht zur Erwerbsquelle haben, weshalb ein Mann, auch wenn er sich einmal eines solchen Fehltrittes wie eines Geschlechtsverkehrs schuldig machen sollte, der Gesellschaft durchaus nicht den Schaden zufügen kann, wie eine Frau von der obengenannten Kategorie. Doch ist es selbstverständlich, dass der Arzt solche Männer, an denen er nicht glaubt, überzeugt sein zu dürfen, dass sie die Krankheit nicht weiter verbreiten, nicht in seine private Behandlung aufnehmen darf. Was ich hier von dem privaten Arzte gesagt habe, gilt natürlicherweise auch von den Aerzten einer Poliklinik.

Das hier gesagte bezieht sich auf unsere Verhältnisse, die ja von denen in anderen Ländern, wo sich keine freie Krankenpflege für venerische Kranken findet, verschieden sind.

5. Les organisations de secours mutuels (caisses ouvrières, etc.) ont-elles pour les affections vénériennes des règlements spéciaux ?

In den meisten Krankenkassen bei uns finden sich Vorschrif

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ten, dass an Personen, die an venerischen Krankheiten leiden, keine Krankenunterstützung auszuzahlen ist. Dieses ist ja auch in einem gewissem Grade berechtigt, da ja alle mit einer solche Krankheit behaftete Personen das Recht zu freier Pflege im Krankenhause haben. Wenn sie von diesem Rechte Gebrauch machen, wäre es ja wenigstens mitunter unbillig, wenn sie auch von der Krankenkasse Unterstützung bekommen sollten, insonderheit es nicht selten vorkommt. dass junge unverheirathete Personen mehr als einmal im Laufe des Jahres wegen neuerworbener venerischer Krankheit in das Krankenhaus aufgenommen werden. Ein anderes ist das Verhältniss, wenn z. B, eine ordentliche Person, die vielliecht einige Jahre vorher das Unglück gehabt hat, sich Syphilis zuzuziehen, tertiäre Symptome der Krankheit behomt; in einem solchen Falle ist es unbillig dem Kranken die Unterstützung zu entziehen, besonders wenn er eine Familie zu versorgen hat. Hier wie überall sollte man es lernen zu individualisiren.

6.

L'enseignement de la vénéréologie est-il organisé de façon à faire des médecins des auxiliaires utiles dans la lutte contre les maladies vénériennes?

Im December 1858 fing man an, am Karolinischen Institute in Stockholm in der Syphilidologie zu unterrichten. Seit 1861 wird dort sechs Monate im Jahre vier Stunden jede Woche Unterricht in der Syphilidologie ertheilt. Jeder Student der Medecin ist verpflichtet, bei den Vorlesungen und den Demonstrationen eine Zeit von zwei Monaten zugegen zu sein. Dass bei einem solch kurzen Unterricht in einem so umfassenden, in alle Zweige der Medecin eingreifenden Gegenstand wie die Syphilidologie keine wirklichen Kenntnisse erworben werden können, lässt sich leicht einsehen. Zum Theil wird jedoch diesem unzureichenden Unterhicht in der Syphilidologischen Klinik dadurch nach geholfen, dass es, da dieser Gegenstand überall eingreift, keine Klinik giebt, wo nicht ein oder anderer Fall von Syphilitischer Krankheit vorkommt und wo dieser nicht zum Gegenstand klinischer Unterrichtes gemacht wird.

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