Page images
PDF
EPUB

SUÈDE

ENQUÊTE DE M. LE PROFESSEUR Dr WELANDER.

VILLE DE STOCKHOLM

Nombre d'habitants.

Die rechtliche Volksmenge belief sich den 31 december 1897, auf 288,602 Personen und dürfte den 31 december 1898 ungefähr 297,000 Personen gezählt haben, daher die factische Volksmenge (1) den 31 december 1898 auf 305,000 Personen (vielleicht noch höher) geschätzt werden kann und also ungefähr 6 Procent der Bevölkerung des Reiches und nahezu 30 Procent der Bevölkerung der Städte betragen hat.

Garnison: Im Jahre 1896 zählten die garnisonirenden Truppen 4,300 Mann, die Station der Flotte 849 Mann.

Université: Die Schülerzahl ist folgende:
Karolinisches Institut (Früjahrstermin 1898).
Stockholms Hochschule (1898-1899) ungefähr
Technische Hochschule (1897-1898)

Kriegshochschule (1898-1899).

Artillerie- und Ingenieurhochschule (1898-1899).
Kriegsschule (aufgenommen 1898)

[ocr errors]

Gymnastisches Centralinstitut (1897) ungefähr.
Thierarzneischule (1898). .

(1) Factische Volksmenge = Ortsanwezende Volksmenge.

310

50

[ocr errors]

343

37

32

123

90

96

Industrie: Im Jahre 1896 belief sich die Zahl der Fabriksarbeiter auf 21,413 oder 25 Procent sämmtlicher Fabriksarbeiter in allen S'ädten des Reiches. Der Werth der Fabrication war 84,797,528 Kronen oder 25.3 Procent der Fabrication in allen Städten der Landes.

Im Jahre 1896 war die Zahl der in Stockholm (vom Inn- und Auslande) angekommenen Schiffe 26,160 oder 19.5 Procent aller im Reiche angekommenen.

I.

QUESTIONS RELATIVES A LA PROSTITUTION :

1. La prostitution est-elle libre ou les prostituées sont-elles surveillées ?

Combien existe-t-il de prostituées inscrites?

Combien existe-t-il de maisons de tolérance et combien complent-elles de pensionnaires?

Die Prostituirten sind überwacht.

Bei Beginn des Jahres 1898 waren 480 Frauen auf dem Untersuchungsamt einregistrirt.

Im Laufe des Jahres wurden 90 Frauen zum ersten Mal und 283 Frauen, die aus dem einen oder anderen Grunde von ihrer Untersuchungspflicht befreit worden waren oder sich derselben entzogen gehabt hatten von neuem einregistrirt.

Von den einregistrirten Frauen wurden im Laufe des Jahres aus dem einen oder anderen Grunde 406 von der Untersuchungspflicht befreit, daher bei Schluss desselben 447 Frauen einregistrirt waren.

Keine maisons de tolérance giebt es in Stockholm oder in anderen schwedischen Städten.

2. Quels sont les règlements actuels sur la prostitution?

Ces règlements sont-ils observés et comment ?

Ces règlements sont-ils efficaces et dans quelle mesure? 3. A-t-il existé a paravant d'autres règlements que ceux actuellement en vigueur?

Si oui, pourquoi ont-ils été modifiés ?

Nimmt man das Wort Prostitution in seiner nunmehr allgemein gebräuchlichen Bedeutung, d. h. fasst man die Prostitution als gleich bedeutend mit gewerbsmässiger Unzucht auf, so finden wir sie in Schweden bis weit in dieses Jahrhundert herein. ziemlich unentwickelt. Es gab hier zwar, namentlich in Stockholm und in der einen oder der anderen grösseren Stadt, prostituirte Frauen, doch war die Rolle, die dieselben spielten, höchst unbedeutend. Es fanden sich jedoch viele Stellen, die werkliche Unsittlichkeitsnester waren dieses waren eine Menge Schenken, Wirthshäuser, Kaffehänser u. s. w., die es überall gab, nicht nur in Stockholm, sondern auch in anderen Städten und in denen die weibliche Bedienung, die oft keinen Lohn erhielt, ihren Neben- oder richtiger gesagt, ihren Hauptverdienst durch die Unzucht hatte.

[ocr errors]

Schon im Jahre 1785 schlug deshalb das Collegium medicum vor, in solchen Schankwirthschaften, wenn sich gegründeter Verdacht findet, Untersuchungen anzuordnen. Es wurde aber in dieser Hinsicht keine Verordnung vor dem Jahre 1812 erlassen, und in derselben war auch nur ganz unbestimmt vorgeschrieben, die Aufmerksamkeit, so weit dazu Grund finde und es au-führbar sei, auf liederliche Weiber und auch auf Marketenderinnen, Kaffekocherinnen u. s. w. zu richten, und bestimmt, dass der Königliche Landeshauptmann, wo dieses für die Ermittelung, ob die venerische Seuche (1) Wurzeln gefasst habe, als nothwendig erachtet werde, allgemeine Visitationen anstellen lassen könne. Eine bestimmte Ordnung hierfür hat man jedoch nicht aufgestellt oder reglementarische Vorschriften. gegeben. Die Untersuchungen kamen auch nur ausnahmsweise, nur wenn der Verdacht entstanden war, dass sich die venerische Seuche in einem Wirthshause oder Kruge fand oder wenn sich dieselbe in ungewöhnlicher Extensität zeigte, zur Anwendụng.

Da die Untersuchungen nur mehr zufällig angeordnet wurden, lässt es sich ja leicht einsehen, dass die Ausbreitung der venerischen Krankheiten durch sie eigentlich nicht entgegen. gearbeitet werden konnte. Dieses zeigte sich auch. Wir finden,

(1) Sämmtliche venerischen Krankheiten wurden im allgemeinen « venerisk smitta » (= venerische Seuche) genannt.

dass der Commandant von Stockholm am 17. April 1837 in einer Eingabe an Seine Majestät der König um Ergreifung strenger Massregeln zur Bekämpfung der venerischen Seuche anhält, die sich unter der Truppen sehr verbreitet hatte. Seine Majestät der König forderte über dieses Gesuch das Gutachten des Gesundheitscollegiums ein, welches am 6. November 1837 abgegeben und in dem unter anderem vorgeschlagen wurde, die weibliche Bedienung in den Wirthshäusern, Krügen, Speisehäusern, u. s. w. nicht nur bei vorkommenden Anlässen, sondern im allgemeinen zu verpflichten, sich jede Woche einmal vom Arzte untersuchen zu lassen und einer solchen Untersuchung wären auch leichtfertige und liederliche Frauen zu unterwerfen.

Aus diesem Grunde wurde am 19. Februar 1839 ein Königliches Schreiben an das Oberstatthalteramt in Stockholm erlassen. In demselben wurde befohlen, ohne Verzug die polizeilichen Massregeln zu treffen, die in kräftiger Weise zur Hemmung der Verbreitung der venerischen Krankheiten in der Hauptstadt beitragen können und in Betreff der weiteren für die Erreichung dieses Zieles nothwendigen Massnahmen, für die die gnädige Verordnung Seiner Majestät des Königs erforderlich ist, mit unterthänigen Vorschlägen einzukommen.

Schon seit dem Jahre 1836 wurden in Stockholm eine Art regelmässige Untersuchungen liederlicher Frauenzimmer, ob lose, oder in Schankwirthschaften angestellt, ausgeführt. Man suchte nun diese Untersuchungen immer genauer, aber ohne eigentliche Verbindung mit der Polizeibehörde auszuführen. Man machte auch den Versuch, ein paar Bordelle einzurichten, aber theils stritt dieses gegen das schwedische Gesetz, das die Personen, die Unzuchthäuser halten, und die Frauen, die sich in solchen Häusern zur Unzucht gebrauchen lassen, mit sehr strengen Strafen bedrohte, theils weckten diese Häuser Anstoss bei der Bevölkerung, daher sie nach einigen Monaten eingezogen werden mussten. Unter einer anderen Form kamen jedoch eine Art Bordelle vor die Polizei gestattete nämlich einigen Besitzerinnen von Kaffehäusern eine grössere Anzahl Aufwärterinnen anzustellen, als nöthig war, dieses jedoch unter der Bedingung, dass dieselben unter der Aufsicht der Polizei standen und verpflichtet waren, sich zu bestimmten Zeiten vom Arzte

untersuchen zu lassen. Aber eine Ueberwachung dieser Frauen fand eigentlich niemals Statt.

Die venerische Seuche verbreitete sich jedoch immer mehr, weshalb im Jahre 1817 vorgeschlagen wurde, die Ueberwachung der losen Frauen, die ohne eigentliche Beschäftigung und feste Wohnung ein müssiges und herumtreibendes Leben führen, zu schärfen, ein besonderes Augenmerk auf die Frauen zu richten, die nach geschehener Anmeldung wegen Weitervorbreitung selbsterworbener venerischer Krankheit von der Polizei in das Curhaus (Kurhus) (1) überwiesen worden sind und also mit Grund fortfahrend als der Seuche verdächtig angesehen werden können; zu dieser Kategorie von Frauen auch die Frauen zu zählen, die an solchen Stellen Dienst haben, die unter der besonderen Aufsicht der Polizei stehen und von denen gefunden worden ist, dass sie zur Verbreitung der venerischen Krankheiten beitragen; nach Ausarbeitung eines genauen Verzeichnisses dieser Frauen alle zu verpflichten, sich jede Woche ärztlich untersuchen zu lassen und sie, wenn sie sich widerspenstig zeigen, zur Untersuchung zu zwingen; vom Arzt alle Frauen untersuchen zu lassen, die sich zu diesem Zwecke anmelden oder von der Polizei oder anderen Behörden dazu eingestellt werden.

Dieser Vorschlag wurde angenommen. Am 1. April 1817 wurden zwei Aerzte angestellt, die in besonderen Localen die leichtfertigen Frauenzimmer zu untersuchen hatten, und ihnen je zwei Polizeibeamten zur Verfügung gestellt, theils um unter den zu untersuchenden Frauen Ordnung zu halten, theils um nach geschehener Untersuchung bei der Aufnahme der Frauen. in das Curhaus, die dorthin überwiesen worden, zur Hand zu gehen. Aber auch jetzt wurde kein wirkliches Zusammenarbeiten zwischen der Polizei und den Aerzten festgestellt.

Die Anzahl der Frauen, die untersucht wurden, verminderte sich; nach und nach hatte die übele Gewohnheit Eingang gefunden, dass die Untersuchungsärzte die Frauen gegen eine Entschädigung in ihren Wohnungen oder auch zu Hause bei sich untersuchten, wodurch die Ausübung einer wirklichen Controle

(1) (Kurhus) Curhaus fur venerische Kranken bestimmtes krankenhaus oder Abtheilung eines Krankenhauses.

« PreviousContinue »