th. Die theorie der erworbenen rechte und der collision der gesetze unter besonderer berücksichtigung des römischen, französischen und preussischen rechts dargestelltF. A. Brockhaus, 1861 - Inheritance and succession |
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absolute Allgemeinen Landrecht alſo Ansicht Anwendung aufgehoben Aufhebung ausdrücklich Begriff bereits Besizer besonders bestehenden bestimmte Beweis Bewußtsein Bezug bloß bloße Code civil Code Napoléon daher Dasein Denaturierung deshalb dieſe dinglichen Rechten eigenen Eigentum eintreten Einwirkung entwickelten Erbrecht Erbschaft ergiebt erklärt erst erworbene Rechte Fähigkeit faktische Veränderung Fall Fideikommiß Folge Form Formel französischen früher Gedanken Gefeße Geistes gerade gesagt Gesetzgeber gewiß Grund Grundsäge gültig heißt Herr Stahl individuelle Handlung individuelle Willensaktion individuellen Willens Individuum Inhalt Irrtum iſt jezt Juristen Justinian Kinder Konfirmation konnte Kontrakt Konvaleszenz läßt lezten lichen muß müſſen Natur negotiorum gestio neuen Gesezes Nichtrückwirkung Nivôse Notwendigkeit Obertribunal Obligationen Pandekten Personen positiven preußischen Prinzip prohibiert prohibitiven Prohibitivgeseze rechtlichen Rechtsbewußtsein Rechtsidee Rechtsobjekt Rechtsphilosophie Regel richtig römischen Römischen Recht Rückwirkung Sache Savigny Schenkung ſelbſt Sklaven soll somit späteres Gesez Stände Successionsordnung Testament Testators Thätigkeit Thatsache Theorie Todes überhaupt ungültig unserer Unterschied Verträge vielmehr vorhanden wahrhaft wieder Willensfreiheit Willenshandlung Wirklichkeit Wirkung Zeugenbeweis