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Diplomatisches Archiv

für die

Zeit- und Staaten-Geschichte.

Fünfundzwanzigster Band.

Enthaltend?

die drei Hefte vom neunzehnten Band der Neuesten
Staats- Akten und Urkunden aus den verz
schiedenen Staaten.

ARCHIVES DIPLOMATIQUES

POUR

L'HISTOIRE DU TEMS ET DES ÉTATS,

Vingt-cinquième volume.
Documens les plus récens des différens États.

Stuttgart und Lübingen,

in der I. G. Cotta'schen Buchhandlung.

1 8 3 0.

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Staats- Aften

und

Urkunden

in

monatlichen Heften.

Ne un zehnter Band.

Stuttgart und Tübingen,

in der J. G. Cotta'schen Buchhandlung.

1 8 3 0.

Diese mit Beifall aufgenommene Sammlung wird ununterbrochen fortgesezt, und das 1ste Heft des 20ften Bandes ist bereits unter der Presse. Jedes Heft von 8 bis 10 Bogen kostet 1 fl. 20 kr., oder das Abonnement von 4 Bånden in 12 Heften, zusammen zwischen 96 und 120 Bogen, 16 fl.

Die neuesten Staatsakten und Urkunden bilden ein für sich 1 bestehendes Werk, können aber zugleich auch als Fortsetzung des zuerst in französischer, dann in deutscher Sprache herausgekommenen diplomatischen Archivs für die Zeit- und Staatengeschichte dienen, weßwegen denselben ein doppelter Titel beigefügt wird.

Die noch vorråthigen Eremplare der ersten vierzehn Bånde werden, um deren Abnahme möglichst zu erleichtern, um den herabgesezten Preis von 20 fl. abgegeben, während sie vorher 56 fl. kosteten.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

Alphabetisches Verzeichniß

über den

Inhalt des neunzehnten Bandes der Neueften Staatsakten (des diplomatischen Archiv für die Zeit und Staaten-Geschichte. XXVfter Band).

Bayern.

Seite

1830. 18. Sept.

Königliche Bekanntmachung, die mit dem Großherzogthum Hessen abgeschlossene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Auslieferung der Deserteure und Militärpflichtigen betreffend.

Braunschweig.

1830. 22. Juli. Herzogl. Verordnung, den mit dem Königreiche Sachsen, dem Königreiche Hannover, dem Kurfürstenthume Hessen, den Großherzogthümern Sachsen - Weimar-Eisenach und Oldenburg, dem Herzogthume Nassau und den freien Städten Bremen und Frankfurt am Main unterm 11. Oktober 1829 abgeschlossenen Vertrag über die Beförde rung des gegenseitigen Handels und Verkehrs betreffend.

1830. 22. Julf. Herzogl. Bekanntmachung, die mit dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf den Grund des mit den vorbenannten Staaten am obigen Tage abge: schlossenen Vertrages über die Beförderung des gegenseitigen Handels und Verkehrs getroffene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Bewilligung von Abgabenerleichterung betreffend.

Vertrag mit Hannover, Kurhessen und Oldenburg, über die Annahme eines gleichmäßigen und gemeinschaftlichen Eingangs- Ausgangs- und Verbrauchsabgabensystems. Hannover.

Danemark.

Freizügigkeit mit Oesterreich. Siehe Oesterreich:

Siehe

389

384

386

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