Diplomatisches Archiv für die Zeit- und Staaten-Geschichte. Fünfundzwanzigster Band. Enthaltend? die drei Hefte vom neunzehnten Band der Neuesten ARCHIVES DIPLOMATIQUES POUR L'HISTOIRE DU TEMS ET DES ÉTATS, Vingt-cinquième volume. Documens les plus récens des différens États. Stuttgart und Tübingen, in der J. G. Cotta'schen Buchhandlung. 1 8 3 0. Diese mit Beifall aufgenommene Sammlung wird ununterbrochen fortgesezt, und das 1ste Heft des 20ften Bandes ist bereits unter der Presse. Jedes Heft von 8 bis 10 Bogen kostet 1 fl. 20 kr., oder das Abonnement von 4 Bånden in 12 Heften, zusammen zwischen 96 und 120 Bogen, 16 fl. 4 Die neuesten Staatsakten und Urkunden bilden ein für sich bestehendes Werk, können aber zugleich auch als Fortsetzung des zuerst in französischer, dann in deutscher Sprache herausgekonimenen diplomatischen Archivs für die Zeit- und Staatengeschichte dienen, weßwegen denselben ein doppelter Titel beigefügt wird. Die noch vorräthigen Eremplare der ersten vierzehn Bände werden, um deren Abnahme möglichst zu erleichtern, um den herabgesezten Preis von 20 fl. abgegeben, während sie vorher '56 fl. kosteten. Stuttgart und Tübingen. $ J. G. Cotta'sche Buchhandlung. Alphabetisches Verzeichniß über den Inhalt des neunzehnten Bandes der Neue= ften Staatsakten (des diplomatischen Archivå für die Zeit- und Staaten-Geschichte. XXVfter Band). Seite Bayern. 1830. 18. Sept. Königliche Bekanntmachung, die mit dem Großherzogthum Hessen abgeschlossene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Auslieferung der Deserteure und Militärpflichtigen betreffend. Braunschweig. 1830. 22. Juli. Herzogl. Verordnung, den mit dem Königreiche Sachsen, dem Königreiche Hannover, dem Kurfürstenthume Hessen, den Großherzogthümern Sachsen- Weimar- Eisenach und Oldenburg, dem Herzogthume Nassau und den freien Städten Bremen und Frankfurt am Main unterm 11. Oktober 1829 abgeschlossenen Vertrag über die Beförde rung des gegenseitigen Handels und Verkehrs betreffend. 1830. 22. Julf. Herzogl. Bekanntmachung, die mit dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf den Grund des mit den vorbenannten Staaten am obigen Tage abgeschlossenen Vertrages über die Beförderung des gegenseitigen Handels und Verkehrs getroffene Uebereinkunft wegen gegen seitiger Bewilligung von Abgabenerleichterung betreffend. Vertrag mit Hannover, Kurhessen und Oldenburg, über die Annahme eines gleichmäßigen und gemeinschaftlichen Eingangs- Ausgangs- und Verbrauchsabgabensystems. Hannover. Siehe Danemark. Freizügigkeit mit Oesterreich. Siehe Oesterreich: 389 384 386 |