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und Zugehör beauftragt, um unter den Befehlen des Finanzde: partements alle dem Generalintendanten durch die Ordonnanzen vom 1. November 1820 und 17. Mai 1827, und durch das Gesez vom 8. November 1814 übertragenen Funktionen auszuüben.

28. Proklamation des Herzogs von Orleans an die Bes wohner von Paris. 1. Aug. 1830. *)

Bewohner von Paris! Frankreichs in diesen Augenblick in Paris versammelte Deputirte haben mir den Wunsch ausgedrückt, daß ich mich in diese Hauptstadt begebe, um dort die Funktion eines Generallieutenants des Königreichs auszuüben.

Ich habe keinen Anstand genommen, eure Gefahren zu theilen, mich in die Mitte eurer heldenmüthigen Bevölkerung zu stellen und alle meine Kräfte anzuwenden, um euch vor den Plagen des Bürgerkriegs und der Anarchie zu bewahren.

Indem ich wieder in die Stadt Paris eintrat, trug ich mit Stolz die glorreichen Farben, die ihr wieder angenommen. habt und die ich selbst lange Zeit getragen hatte.

Die Kammern werden sich vereinen, und auf Mittel den ken das Reich, die Gefeße und die Aufrechthaltung der Rechte der Nation zu sichern.

Die Charte wird künftig eine Wahrheit seyn.

Ludwig Philipp von Orleans.

29. Ordonnanz des Generallieutenants des Königreichs, die Nationalfarben betreffend. Paris 1. Aug. 1830. **) Generallieutenantschaft des Königreichs.

Art. 1. Die französische Nation nimmt ihre Farben wieder an. Es wird keine andere Kokarde als die dreifarbige ge= tragen.

*) Aus dem Moniteur vom 2. Aug. **) Aus dem Moniteur vom 2. Aug.

Art. 2. Die provisorisch mit den verschiedenen Departe menten des Ministeriums beauftragten Kommiffåre werden jeder in seinem Wirkungskreise für die Vollziehung der gegen: wärtigen Ordonnanzen sorgen.

Paris, den 1.August 1830.

Louis Philipp von Orleans.

weiter unten: Der provisorische, mit dem Kriegsminis fterium beauftragte Kommissår..

Graf Gérard.

30. Ordonnanz des Generallieutenants des Königreichs, die Versammlung der Pairskammer und der Deputir tenkammer betreffend. Paris 1. Aug. 1830. *)

Die Pairskammer und die Kammer der Deputirten wers den sich am 3. August in dem gewöhnlichen Lokal versammeln. Paris, den 1. August 1830.

weiter unten:

Louis Philipp von Orleans.

Der mit dem Ministerium des Innern provisorisch beauftragte Kommissår. Guizot.

31. Ordonnanzen des Generallieutenants des Königreichs, verschiedene Ernennungen zu hohen Staatsämtern betreffend. Paris 1. August 1830. **)

Herr Dupont de l'Eure zum Kommissår bei dem Justizdepartement;

Graf Gérard Kommissår von dem Kriegsdepartement; Herr von Guizot, Kommissår bei dem Departement des Innern;

Baron Louis provisorischer Kommissår bei dem Departe: ment der Finanzen;

Herr Girod de l'Ain Polizeipråfekt.

*) Aus dem Moniteur vom 2. August. **) Aus dem Moniteur vom 2. August.

32. Proklamation des Generals Lafayette an die Bürger von Paris. Paris 31. Juli 1830. *)

Die Versammlung der gegenwärtig in Paris befindlichen Deputirten theilte dem Obergeneral die Entschließung mit, die in der Dringlichkeit der Umstände den Herrn Herzog von Or: leans zum Lieutenant-Général des Königreichs ernannte. In drei Tagen wird die Kammer, dem Mandat ihrer Kommittenten gemäß, in regelmäßiger Sißung vereinigt seyn, um sich mit ihren patriotischen Pflichten zu beschäftigen, die noch viel wichtiger und ausgedehnter wurden durch das glorreiche Ergeb niß, das das französische Volk wieder in den vollen Besik sei: ner unverånderlichen Rechte einsezt. Ehre der Pariser Bevdl kerung! Dann werden die Repräsentanten der Wahlkollegien, beehrt mit der Zustimmung von ganz Frankreich, dem Vaterlande, vor den sekondåren Betrachtungen und Regierungsfor men, alle Bürgschaften der Freiheit, der Gleichheit und der öffentlichen Ordnung sichern, welche die souveräne Natur unsrer Rechte und der feste Wille des franzssischen Volkes fodern. Schon unter der Regierung von fremdem Urførung und Einfluß, die so eben zu Ende ging, Dank der heldenmüthigen, raschen und volksmåßigen Anstrengung eines gerechten Widerstandes gegen den kontrerevolutionåren Eingriff, war es aner. kannt, daß in der gegenwärtigen Session die Foderungen der elektiven Gemeinde- und Departementalverwaltungen, die Bildung der Nationalgarden von Frankreich nach den Grundlagen des Gesetzes von 1791, die Ausdehnung der Anwendung des Ges schwornengerichts, die Fragen in Betreff des Wahlgefeßes, der Freiheit des Unterrichts, der Verantwortlichkeit der Agenten der Gewalt, und der nothwendige Gang zu Verwirklichung dieser Verantwortlichkeit, Gegenstände legislativer Diskussion seyn müssen, die jeder Subsidienbewilligung vorauszugehen haben. Um wie viel stärker sind die Gründe, nach denen diese und alle

Aus dem Moniteur vom 2. August.

andern Bürgschaften, welche die Freiheit und Gleichheit fodern können, der Bewilligung der definitiven Gewalt vorausgehen müssen, deren Uebertragung Frankreich für passend halten sollte. Indessen weiß Frankreich, daß der von der Kammer berufene Lieutenant-Général des Königreichs einer der jungen Patrioten von 1789, einer der ersten Generale war, die der dreifarbigen Fahne den Sieg verliehen. Freiheit, Gleichheit und öffentliche Ordnung waren stets mein Wahlspruch: ich werde ihm getreu bleiben. Lafayette.

2.

Griechen. Aktenstücke, den am 6. Jul. 1827 zwischen Frankreich, Großbritannien und Rußland zur Pazifikation Griechenlands geschlossenen Traktat und dessen Vollzug betreffend.

(Fortseßung und Ergänzung der im XVIII. Band Seite 226 abgebrochenen Aktenstücke.)

71. Schreiben des Präsidenten von Griechenland an Herrn Eynard. Nauplia, 6. April 1830. *)

Mit den Kourieren, welche den HH. Residenten der vers bündeten Höfe Befehle in Bezug auf die Vollziehung der Uebereinkünfte der Konferenz von London überbrachten, habe ich, mein lieber Eynard, Ihre Depeschen und Ihre Privatbriefe bis zum 7. März, so wie auch ein Schreiben Sr. königl. Hos heit des Prinzen Leopold an mich vom 28. Februar erhalten. Ich lege so großen Werth darauf, meine Antwort an den Prinzen so schnell als möglich in dessen Hånde zu bringen, daß ich Ihnen einen besondern Kourier damit absende, damit Sie es ihm einhändigen lassen, wenn er sich selbst noch zu London bes finden sollte,

*) Aus dem Moniteur.

Ich habe den Fürsten Gustav Brede, einen Kavalleries offizier, ber Griechenland mit Auszeichnung gedient hat, mit diesem Schreiben beauftragt. So wie er zu Marseille oder zu Toulon angekommen seyn wird, soll er Ihnen durch Staffette ein kurzes Schreiben von mir zusenden, und Sie werden alsdann die Gefälligkeit haben, durch eine sichere Person bei ihm das ihm von mir anvertraute Paket abholen zu lassen. Darin werden Sie dieses und das Schreiben an den Prinzen Leopold finden. Wenn er zu Paris ist, so wird er es vielleicht für zweck: måßig halten, das Paket durch eine Person von seiner Wahl abholen zu lassen, obgleich es an Sie überschrieben ist. Bei Eröffnung desselben wird er das Schreiben an ihn und an Sie finden. Hr. v. Wrede wird seine Quarantåne machen und gerne wieder noch vor Vollendung derselben nach Griechenland zurückkehren, wenn Se. königl. Hoheit ihm Depeschen anvertrauen wollte. Im entgegengesezten Falle wird er die Ehre haben, dem Prinzen seine Aufwartung zu machen, und dessen Befehle einzuholen.

Ich habe bis jezt die Akten der Konferenz von London nur überblickt, und die HH. Residenten von Rußland und England haben in Erwartung ihres Kollegen, der von Aegina eintreffen foll, nur einige vertrauliche Unterhaltungen mit mir gehabt; das Ganze der eingezogenen Erkundigungen gibt mir aber die Ueberzeugung, daß die Anordnungen, welche die verbündeten Höfe definitiv getroffen haben, absolut und peremtorisch find.

Es war meine Pflicht, vor Allem die Aufmerksamkeit des Prinzen Leopold auf die Schwierigkeiten zu lenken, welche, ich sage nicht ihre Annahme, sondern ihre Vollziehung erleiden dürfte. Griechenland hat nur zu gehorchen, und es wird gehorchen. Dieß ist aber nicht Alles: es soll auch Beweis von der Dankbarkeit ablegen, welche ihm die zahl reichen Wohlthaten seiner erlauchten Beschüßer einflößen, und ich schmeichle mir mit der Hoffnung, daß es diese Pflicht auf eine ehrenwerthe Art

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