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geben werden könnte, so sieht der Senat sich gemüßigt, in stadtvåterlichem Ernst darauf aufmerksam zu machen, daß rücksichtlich folcher Zusammenläufe nach dem Tumultmandat vom 28. Juli 1796 verfahren werden soll. Der Senat macht es Eltern und Vormündern, Lehrherren und Brodherren zur strengsten Pflicht, ihre Untergebenen vor unbesonnener, auch bloß neugieriger Theilnahme an solchen Zusammenläufen nachdrücklich zu warnen. Zu den Bürgern und Einwohnern dieser Stadt selbst hegt der Se nat das gerechte Vertrauen, daß sie im Genuß wohlgeregelter Freiheit Allem, was die öffentliche Ruhe bedrohen könnte, nach Kräften vorzubeugen sich angelegentlichst bestreben werden. Sollten wider Erwarten wirkliche Störungen dieser Art eintreten, so wird gegen die Schuldigen ohne alles Ansehn der Person nach der ganzen Strenge der Geseze verfahren werden. Die Polizeibehdr= de, nöthigenfalls von der bewaffneten Macht unterstügt, wird alle zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe erfoderlichen Maaßregeln ergreifen. Gegeben in unserer Rathsversammlung Hamburg, 2. Sept. 1830.

2. Publikandum des Senats aus obiger Veranlassung. Hamburg, 5. September 1830. *)

Jeder fernere Versuch unter diesem oder jenem Vorwande die öffentliche Ruhe zu stören, ist vorzüglich durch die musters hafte Haltung der von gleichem Gefühle beseelten Bewaffneten, so wie durch die Bemühungen aller wohlgesinnten Bürger am gestrigen Abend in der Geburt erstickt. Was eine durch die Gefchichte des Tages erhizte, Hamburg verkennende Einbildungs; kraft son als einen Aufstand des Volks betrachtete, erscheint als eine durch müßigen Muthwillen angeregte, von einem frechen Pöbel gemißbrauchte Neugier. Ein hochedler Rath rechnet bei der Fortdauer der gestern angeordneten Maaßregeln, fo lange es erfoderlich erscheinen sollte, auf die Ausdauer der Bürgergarde in der verdienstlichen Erfüllung ihrer Waffenpflicht, und zweifelt nicht, daß dadurch bald die lezte Besorgniß einer Wiederkehr so leicht mißverstandener Ereignisse vertilgt werde. Gegeben in unserer Rathsversammlung.

Hamburg, den 5. Sept. 1830.

3. Publikandum Ebendesselben, die stattgefundenen unruhigen Auftritte betreffend. Hamb. 13. Sept. 1830. **) Wenn vor Kurzem ganz unerwartet und ohne bekannte

*) Aus der nåmlichen Quelle.

**) Aus dem Hamburger Korrespondenten vom 14. Sept.

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Veranlassung, durch die Unbesonnenheit einiger jungen Leute, die Gemüther aufgeregt, die Ruhe gestört und die Ergreifung strenger Maaßregeln nothwendig geworden, so beeilt sich ein hocedler Rath, dem guten Geiste aller rechtschaffenen Bürger vertrauend, und da nunmehr die Ruhe wieder völlig hergestellt worden, die in Gemåßheit des Tumultmandats von 1796 angeordneten und bisher aus bloßer Vorsicht noch beibe: haltenen strengen Maaßregeln wiederum gänzlich einzustellen.

Ein hochedler Rath dankt daher der Gesammtheit der guten Bürger und Einwohner für ihre kräftige Mitwirkung zur Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung; demnächst aber läßt er den höchst ausgezeichneten patriotischen Anstrengungen des Bürgermilitårs und seiner Chefs, so wie ihrer Ausdauer, volle Gerechtigkeit widerfahren und hält sich verbunden, des åchten Bürgersinnes mehrerer åltern Bürger Hamburgs besonders zu erwähnen, die ohne weitere Verpflich= tung sich den bewaffneten Bürgern angeschloffen haben. Auch bei dieser Gelegenheit hat sich die hohe Wichtigkeit unserer Bürgerwache aufs Neue erprobt; denn sobald ihre imponirende Masse auf den Lärmplågen sich entwickelt hatte, wagten die Ruhestdrer nicht, sich wieder in unserer Stadt zu zeigen.

Aber die Gerechtigkeit erheischt es auch nicht minder, des Garnisonmilitårs und besonders seiner Chefs hier mit Dank zu erwähnen, welche lezteren die ihnen ertheilten Befehle mit Ruhe, Besonnenheit und Kraft auszuführen gewußt, durch Ausdauer bei ihren Anstrengungen sich ausgezeichnet und die Ruhe in der Vorstadt, dem Hamburger Berge, wieder hergestellt haben.

Eine ehrenvolle Erwähnung verdient auch bei dieser Ge= legenheit das Benehmen der Aemter und Zünfte und allér Ge= werke, die mit glücklichem Erfolge ihre Genossen von der Vereinigung mit den Ruhestärern zurückzuhalten gewußt haben.

Uebrigens ermahnt ein hachedler Rathy stadtväterlich alle Bürger und Einwohner dieser Stadt zu einer fortgesezten Aufmerksamkeit auf das Betragen ihrer Hausgenossen und derer, die in ihren Geschäften oder Diensten stehen, damit jede Veran= laffung zu einer neuen Unbesonnenheit künftig vermieden werde. Gegeben in unserer Rathsversammlung.

Hamburg, den 13. September 1830.

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