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6. Proklamation vom 27. August 1830. *)

Die Bürgermeister und Schöffen laden alle Negozianten, Fabrikanten und Handwerksmeister ein ihr Personal in ihre Werkstätten zurückzurufen, ihm Beschäftigung zu geben oder es zu vermögen, sich so viel als möglich mit der Bürgergarde zu Aufrechthaltung der Ordnung zu vereinigen.

Man wird von Seite der Regenz durch die Hauptleute der Bürgergarde und der Armenvorsteher Anweisungen auf Brod für alle diejenigen, die sich nach Hause begeben, in die Wohnungen ficken.

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19 Geschehen in der Kollegialjigung zu Brüssel den 27. August 1830. chair sch 40 11 schum alia

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7. Proklamation vom nämlichen Datum. **)

Einwohner von Brüssel! Nicht euch muß man die Aus: schweisungen zuschreiben, die seit gestern Abends Verwirrung in der Stadt verbreitet haben. Sie können nur das Werk ver: dächtiger Leute seyn, die eurer schönen Stadt, vielleicht selbst Belgien fremd oder wenigstens nicht würdig sind, ihr anzugehö rën. Was euch euch anbelangt, Arbeitsleute von Brüffel, allgemein bekannt durch ein ruhiges und arbeitsames Betragen, ihr seyd von selbst verständig genug, um einzusehen, daß ihr durch Brand und Zerstörung öffentlicher Anstalten, bei bemittelten Privaten, besonders bei Kaufleuten und Fabrikanten, eine für *) Aus der nämlichen Quelle. **)* Aus der nåmlichen Quelle.

die Industrie und folglich für eure eigenen Interessen nachtheilige Unruhe erregen, daß ihr aus euren Mauern die zahl reichen Fremben, welche Arbeit und Brod geben, entfernen würdet. Eine zahlreiche aus euren Mitbürgern zusammenge: fezte Garde wacht unter Anführern, welche auf das öffentliche Vertrauen Anspruch haben, für eure Sicherheit; verlaßt euch auf fie, legt eure Waffen nieder und begebt euch in eure Werkstätten zurück; verlaßt euch wegen der Sorge für euer Wohl auf das Bestreben eurer Magistrate.

Brüssel 2c.

8. Proklamation wider das Zusammenrotten auf den Straßen, und die Beleuchtung der Vorderseite der Häuser anempfehlend. Von demselben Tag. *)

Die ordnungsliebenden Bürger und diejenigen, welche nicht einen Theil der Bürgergarde ausmachen, werden eingeladen, sich mit dem Anbruche der Nacht nach Haus zu begeben und die Vorderseite ihrer Häuser zu beleuchten.

Die vorausgehende Einladung ist mit der Bemerkung an sie gerichtet, daß die Bürgergarde die Stadt durchziehen` und im Nothfalle mit Gewalt jede Zusammenrottung zerstreuen wird. Den 27. Aug.

Der Kommandant,

Baron Em. von Hooghvorst.

Der Bürgermeister,
L. v. Wellens.

9. Proklamation, betreffend die vorerwähnte Anordnung; vom nåmlichen Datum. **)

Jede Zusammenrottung (attroupement) in den Straßen und auf dffentlichen Pläßen ist verboten."

Unter Zusammenrottung versteht man die Vereinigung von fünf Personen.

*) Aus der nåmlichen Quelle. **) Aus der nåmlichen Quelle.

Diese werden, nach geschehener Auffoderung sich zurúðzuziehen, sogleich durch die bewaffnete Macht zerstreut werden.

Jeder der aus dem Armenfonds unterstüzt wird, und an irgend einer Versammlung Theil genommen hat, wird dieser Unterstüßung verlustig.

Die Einwohner werden eingeladen die Façade ihrer H&u= fer bis auf weitere Anordnung fortwährend zu beleuchten.

Es wird gleichfalls bis auf weitere Ordre das Zeichen fich nach Hause zu verfügen durch die Abendglocke um 10 Uhr gegeben werden, und alle jene, welche sich nach dieser Stunde noch in den Gassen betreten lassen, sollen in Verhaft genommen werden.

Gegeben auf dem Rathhause von Brüssel den 27. Au: gust 1830.

2. v. Wellens..

Auf Befehl:

P. Cuylen, Sekretär.

10. Proklamation des Oberbefehlshabers der Bürgergarde bei Annäherung der Truppen gegen Brüssel, vom 28. August 1830. *)

Einwohner von Brüssel! Es hat sich das Gerücht verbreitet, daß Truppen gegen Brüssel ziehen. Der Kommandant der Bürgergarde beeilt sich, euch zu benachrichtigen, daß von der höhern Militärbehörde Befehle ergangen sind, ihren Ein: tritt in die Stadt zu verhindern und ihnen Halt zu gebieten.

Die Sicherheit der Stadt Brüssel wird somit ausschließ lich der braven Bürgergarde anvertraut, die ihre Pflichten bisher so trefflich erfüllt hat.

Eine Deputation achtbarer Bürger von Brüssel wird sich sogleich nach dem Haag begeben.

Die in der obern Stadt ftationirten Truppen werden bis

*) Aus der nåmlichen Quelle.

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zur Rückkehr derselben unthårig bleiben. Die Offiziere der Bürgergarde haben auf ihre Ehre die Verbindlichkeit übernommen, fie respektiren zu machen.

Brüssel den 28. Aug. 1830.

Der Kommandant der Bürgergarde

Baron Vanderlinden von Hooghvorst.

11. Proklamation des Generalmajors Grafen von Bylandt bei der nåmlichen Veranlassung und an demsel ben Tage. *)

Wir, Generalmajor, Graf von Bylandt, Oberbefehlshaber der Truppen in der Provinz des mittåglichen Brabants machen in Uebereinstim mung mit den übrigen militärischen Behörden dieser Stadt den Bewohnern dieser Residenz bekannt, daß wir mit den vorzüg lichen Anführern der bewaffneten Bürgerschaft von Brüssel übereingekommen sind, daß die Truppen, die man heute in die fer Stadt erwartet, nicht einrücken werden, so lang als die Bewohner dieser Residenz alle daselbst bestehenden bürgers lichen Obrigkeiten respektiren und gute Ordnung handhaben werden, welche gute Ordnung, die vorzüglichen Anführer der bewaffneten Bürgerschaft im Intereffe Aller und für das Wohl jeben Bürgers aufrecht zu erhalten sich zur Pflicht machen. Der obengenannte Oberkommandant

Wilh. Graf. v. Bylandt.

Hauptquartier zu Brüssel den 28. August 1830.

12. Adresse, dem König durch eine Deputation von Brüfsel überbracht. Vom 28. Aug. 1830. **)

Sire! Die Unterzeichneten, Ihre ehrfurchtsvollen und getreuen Unterthanen, nehmen sich unter den schwierigen Um

*) Aus der nåmlichen Quelle.

**) Aus dem Courrier des Pays-Bas.

stånden, in denen sich Brüssel und andere Stådte des Königreichs befinden, die Freiheit, fünf ihrer Bürger an Ew. Majes ståt abzuordnen, die HH. Baron Joseph von Hooghvorst, Graf Felir von Merode, Gendebien, Friedrich v. Secus, Palmaert Vater, beauftragt, Ew. Majestät auseinanderzusehen, daß nie in åhnlicher Krise die guten Einwohner mehr die Achtung Ew. Maj. und den öffentlichen Dank verdienten als dießmal. Sie haben durch ihre Festigkeit und ihren Muth in drei Tagen die drohendste Gährung gestillt und ernsten Unordnungen ein Ziel gesteckt.

Aber, Sire, sie können es Ew. Maj. nicht verhehlen, die Unzufriedenheit hat tiefe Wurzeln; überall fühlt man die Folgen des verderblichen Systems, das von Ministern befolgt wird, die unsre Wünsche und unsre Bedürfnisse mißachten. Heute zwar Meister der Bewegung, verbürgt nichts den guten Bürgern von Brüssel, daß wenn die Nation nicht zufrieden gestellt wird, sie nicht selbst die Opfer ihrer Bemühungen werden. Sie beschwören Sie daher, Sire, bei allen großherzigen Empfindungen, die das Herz Ew. Maj. beleben, ihre Stimme zu hören und so ihren Klagen ein Ziel zu stecken.

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Boll Vertrauen auf die Güte Ew. Maj. und auf Ihre Gerechtigkeit, haben sie ihre Mitbürger zu keinem andern Zwecke an Sie abgesandt, als um die süße Gewißheit zu er Tangen, daß die Uebel, über die sie sich beklagen, so schnell von Ihnen werden gut gemacht, als sie Ihnen werden bekannt werden. Die Unterzeichneten sind überzeugt, daß eines der besten Mittel, zu diesem so ersehnten Zwecke zu gelangen, die schnelle Einberufung der Generalstaaten wäre.

Brüssel, 28. August 1830.

. 13. Proklamation der Sicherheitskommission zu Lüttich vom 28. August 1830. *)

Die Kommission für die öffentliche Sicherheit bringt zur *) Aus dem Courrier de la Meuse.

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