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moegen, das wir alle unsere sachen darnach richten und gentlich des willens sein, uns zum furderlichsten auß unsern hispanischen konigreichen und landen zu erheben..., unsern zugk gestracks uff Rome zu nemen, von dannen in Italien, so furt in das heiligh Romisch Reich zu kommen und mit wissen und zeitigem rathe irer Liebden, andachten und anderer des Reichs Christlichen Churfursten, fursten und Stenden in die berurte Lutherische boeße sache und irthumb dermassen zu sehen Und ordnungh zu geben, damit die gruntlichen werden abgeschafft und außgetilget, und der almechtigh durch unsern heiligen glauben gebreift und gelobt und solichs uns allen zu unser selen seligtheit gereichen muegen. .

42.

Über den Reichstag zu Speier.

1526.

(Hortleder, Handlungen und Außschreiben 2c. I, 27 ff. Ausgabe von 1617.)

Es haben gar viel Menschen vor Besuchung und Handlung deß jüngst gehaltenen Reichstags zu Speyer ein groß Auffsehen, Menschlichen Trost und Hoffnung auff dieselben Reichshandlung gehabt, Unter denen aber die Gemüter und Meynungen derselben hoffenden nicht gleich, sondern unterschiedlich gewest sind. Dann eins theils (und ohne Zweiffel der gröfte hauff deren, die wir die Geistlichen nennen) haben vermeynet, und das zu ihrem fürgesetzten Trost bey vielen heymlich und offentlich gerühmet, Daß auff angezeigtem Reichstag alle alte Mißbräuch (ungeachtet, ob die gleich wider Gott, seinen Befehl und Wort, auch das Heyl der Seelen und gemeinen Christlichen Nug offentlich streiten) wider auffgerichtet, und sie dardurch zu iren vorigen Wirden, Ehren und eigenem Nußen (Dann darumb ist gewißlich irenthalben alles gefochten, und nit umb die Ehre und Nußbarkeit Göttliches Worts und deß Nechsten) kommen, Und das Reich deß Teuffels, das bißher nicht einen geringen Stoß durch das helle herfürbrechende Wort Gottes erlitten hat, wie vor1 bekräfftiget werden solt. Und haben dieselben Leut ihrer schwachen armen Hoffnung diesen Grund und schein gehabt, daß die Röm. Keyserl. Majestät, unser allergnädigster Herr, durch allerley ihre vorgehabte Rahtschläg, zu Meynt und andern Orten practicirt, dahin beredt worden ist, etliche scharpffe Schriften, Gebott, Befehl und Instruction in deß Evangelions Sachen zu solchem Reichstag zu fertigen und außgehen zu lassen. .

Etlicher, und sonderlich der heiligen Leute in den Clöstern Hoffnung ist diese gewest: Durch solche Reichshandlung ihrer Ständen Geistlichkeit und verdientliche heilige Werck wie zuvor zu erhalten, Auff daß sie ja heilige Vätter, die bey der ganzen Welt für die vollkommesten angesehen, bleiben und dann den Überfluß solcher irer Verdiensten andern umb Gelt verkauffen möchten.

1 ehedem.

Die gutherzigen Menschen aber, deren Will allein in dem Gesetz und Wort Gottes ist, welche auch nichts anders begeren und wündschen, dann daß der Name Gottes unter allen Völckern groß gemacht und das Reich Gottes durch die Frucht deß Evangelions täglich gemehret werde, Haben ihren Trost gar nit auff einige menschliche Handlung dieses Reichstags gestellt, sondern Gott kecklich vertrauet und gar nit gezweiffelt, Daß die unuberwindtliche Wahrheit seines Göttlichen Worts wider alle Welt den Sieg und Triumph behalten und so viel desto stärcker, gewaltiger und herrlicher, so viel der Widerstand hierin grösser und mächtiger seyn wird. . .

Wie nun dieser Reichstag seinen Anfang gehabt, zu was Abschied und Beschluß auch desselben Reichstags beschehene Handlung gelangt, ist vielen Leuten unverborgen. Der Abschied aber helt unter andern diesen Artickel ungefehrlich in sich:

Demnach haben wir auch, Churfürsten, Fürsten und Stände deß Reichs und derselben Bottschafften,2 uns jest allhie auff diesem Reichstag einmütiglich vergliechen und vereiniget, Mitler Zeit deß Conciliums, oder aber National Versamblung nichts desto minder mit unsern Unterthanen ein jeglicher in Sachen, so das Edict — durch Keys. Maj. auff dem Reichstag, zu Wormbs gehalten, außgangen belangen möchten, für sich also zu leben, zu regiern und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott und Keys. Maj. hofft und vertraut zu verantworten." Dieses ist wol ein gemeiner und doch ein verständlicher und meines Achtens gantz Christlicher Artickel, Wo anders nicht jemand sonsten geneigt ist, einen Knopff an einer Pinzen zu suchen, und das, so eben ist, frumb zu machen. Dann er verbindet die Obern gegen den Unterthanen, die Unterthanen gegen den Obern, Zeigt auch einen offentlichen Weg, wie männiglich Christlich und ordentlich leben, regiern und sich halten sol, Nemlich solchergestalt, wie er das alles verhofft und getraut gegen Gott und Keyserlicher Majestät als seiner rechten, ordentlichen, von Gott ge= setzten Oberkeit zu verantworten.

4

43.

Protestation gegen den speierschen Reichsabschied.

1529.

(Deß Churfürsten zu Sachsen 2c. Abschiedt auff jeßigem gehaltenen Reichstag zu Speyer Anno 1529 Hortleder a. a. D. (1617) I, 43 f.)

Von Gottes Gnaden Johannes, Herzog zu Sachsen . . . . Thun fund und zu wissen allermänniglich. Nachdem und als die Römische Keyserliche Majestät, unser allergnädigster Herr, kurßverrückter Zeit einen

2 Botschafter. keine sind.

3 bis zu.

4 Knopf: = Knoten. Sinn: Schwierigkeiten suchen, wo

gemeinen Reichstag außgeschrieben und Churfürsten, Fürsten und Stände auff den Sontag Reminiscere nechstverschienen zu Speyer eynzukommen erfordert: Dahin wir uns dann ihrer Keys. Majest. zu schuldigem und unterthänigem Gehorsamb eigener Person auch verfüget in Meynung, neben andern Churfürsten, Fürsten und Ständen in den Sachen, so in obberührtem Keyserlichem Außschreiben außgetruckt, zu handeln, dieselben zu erwegen und zu berathschlagen helffen.

Zu dem auch, daß wir auß vielen dapfferen und großwichtigen Ursachen, so unser Gewissen und die Pflicht belangen, damit wir Gott unserm Schöpffer verwandt, und von uns auff jezt gehaltenem Reichstag neben andern unsern Freunden (Nemlich, den Hochgebornen Fürsten Herrn Georgen, Marggraffen zu Brandenburg 2c., Herrn Ernsten und Herrn Franciscen, Gebrüdern, Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Herrn Philipsen, Landgraffen zu Hessen 2c. und Fürst Wolffgangen zu Anhalt, unsern lieben Öhemen, Vettern, Gevattern und Schwägern) fürgetragen seynd worden, in obangezeigten jetztgenommenen Abscheidt nicht haben gehelen oder dareyn willigen können, noch mögen; und sonderlich, dieweil durch denselben Abschiedt andere Stände zu verbinden unterstanden, die Lehre, so wir für Christlich, recht und nöhtig wissen und glauben, auch in unsern Landen und Gebieten halten und predigen lassen, nicht anzunemen; Daß wir derhalben wider solche fürgenommene vermeynte Veränderung deß vorigen Speyrischen Abscheids und die andern angehängten beschwerlichen Artickel mit sampt unsern Freunden öffentlich protestirt, Welcher Protestation dann etliche der Erbarn und Freyen Reichs-Stätte gesandte Bottschafften sich auch anhängig gemacht haben; und seynd die Wort derselbigen unser gethanen Protestation, die wir auch schrifftlich zu den Reichshändeln3 haben legen lassen, unter andern diese, so hernach stehen, Nemlich:

Dieweil wir aber befunden, daß Euer Liebden und Ihr auff irem Fürhaben in dem vermeynen zu verharren, und aber uns auß fürgetragenen dapffern Ursachen und Beschwerden die jest wir allenthalben widerumb erholet und erneuert wöllen haben, beydes der Gewissen halben, auch daß solches Euer Liebden und euer Fürnemen von wegen obgemeldtes schwebenden Zwyspalts zu Erhaltung Friedens und Einigkeit in mitlerweil deß Concilii nit dienstlich keineswegs fügen, noch zu thun seyn wil, daß wir dareyn gehelen oder willigen solten . So bedencken wir, daß der vil berürten Beschwerungen halben unser hohe und unmeidliche notturfft erfordert, wider angezeigt Euer Liebden und euer als von wegen gemeldtes nechsten Abscheids nichtig und machtloß und unser, auch der unsern und männiglichs halben unbündig fürnemen offentlich zu protestieren, als wir auch hiemit gegenwärtiglich thun, und daß wir auß fürgewandten Ursachen dareyn nit wissen, können, noch mögen gehellen, Sondern gemeldt Euer Liebden und euer Fürhaben für nicht und unbündig halten, gegen Euern Liebden und euch

1 verbunden. 2 einstimmen. 3 Reichsakten.

hiemit protestirt haben, Und wollen uns gleichwol in den Sachen der Religion in mitler zeit. . . also halten, leben und regieren, wie wir das gegen Gott dem Allmächtigen und Römischer Keys. Majest., unserm allergnädigsten Herrn, getrauen zu verantworten. . . .

Zu Urkund mit unserm hie auffgetruckten Secret befigelt und gegeben zu Weymar am Donnerstag nach Exaudi, Anno Domini 1529.

44.

Ein feste Burg ist unser Gott.

Von Dr. Martin Luther.

(Phil. Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied 2c. III, 20.

1. En feste burg ist unser Gott
ein gute wehr und waffen.
Er hilfft unns frey aus aller not,
die uns yzt hat betroffen.
Der alt böse feind
mit ernst ers ygt meint,
gros macht und viel list
sein grausam rüstung ist;

auff erd ist nicht seins gleichen.

Leipzig 1870.)

2. Mit unser macht ist nichts gethan,
wir sind gar bald verloren:
Es streit fur uns der rechte man,
den Gott hat selbs erkoren.

Fragstu, wer der ist?

er heist Jhesu Christ,
der Herr Zebaoth,
und ist kein ander Gott,

das felt mus er behalten.

3. Und wenn die welt vol Teuffel wehr
unnd wolt uns gar vorschlingen,

So fürchten wir unns nicht zu sehr,
es sol uns doch gelingen.
Der Fürst dieser welt,
wie saur er sich stellt,
thut er unns doch nicht;
das macht, er ist gericht,
ein wörtlin tan yhn fellen.

4. Das wort sie sollen lassen stahn
und kein dand dazu haben;

Er ist bey unns wol auff dem plan
mit seinem geist und gaben.
Nemen sie den leib,

gut, eher, find unnd weib:
las faren dahin,

sie habens kein gewin,

das reich mus uns doch bleiben.

45.

Nürnbergischer Religionsfriede.

1532.

(Röm. Keyserl. Majestät Mandat 2c. Hortleder a. a. D. I, 71 f.)

Wir, Carl der Fünffte, 2. Entbieten allen und jeglichen Churfürsten, Fürsten . . . unser Freundschafft, Gnad und alles guts.

Hoch- und Ehrwürdige, Hochgeborne Liebden und Freunde... Dieweil sich im heiligen Reich Teutscher Nation merckliche grosse Irrungen, Zwytracht und beschwerungen deß Glaubens und Religion halben zugetragen haben, Dadurch, wo von uns mit zeitigem Rath dareyn nit gesehen, Krieg, Auffruhr und Widerwärtigkeit im H. Reich zu unwiderbringlichem verderben, schaden und am letzten Zerstörung ganzer gemeiner Teutscher Nation erwachsen würde, sonderlich dieser Zeit, so der Erbfeind unsers heiligen Christlichen Glaubens und Namens, der Türck, in eygner Person mit einer grossen Macht außgezogen, in Ungern kommen und deß Willens ist, fürter auff Osterreich und ander Teutschland zu ziehen.

Demnach haben Wir, als das öberste Haupt, zwischen allen Ständen des heiligen Reichs Teutscher Nation, Geistlichen und Weltlichen, biß zu einem gemeinen, freyen Christlichen Concilio, wie solches auff dem Reichstag zu Nürnberg beschlossen ist, Oder wo das seinen Fortgang nicht haben würde, biß die gemeinen Stände deß Reichs, wie hernach folget, wider auff eine gelegene Mahlstatt zu einander berufft und beschrieben einen gemeinen Frieden auffzurichten und allenthalben in das Reich publiciren zu lassen, fürgenommen.

Wie Wir dann auß Römischer Keyserlicher Machtvollkommenheit und rechtem Wissen hiemit solchen gemeinen Frieden auffrichten und publiciren in der gestalt, daß hie zwischen dem gemeldten Concilio oder daß die Stände, wie ubstehet, wider zu einander kommen, und durch ein Reichstag in der Religionssachen ander Eynsehen beschicht — feiner den andern deß Glaubens und Religion, noch sonst keiner andern

1 1524.

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