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Cette doctrine est conforme à ce que dit Saint Paul: „Voulezvous ne craindre point la puissance? faites le bien.“

2. Proposition: Quand le prince a jugé, il n'y a point d'autre jugement.

Nach Anführung mehrerer biblischer Aussprüche fährt Boffuet fort:

Il faut donc obéir aux princes comme à la justice même, sans quoi il n'y a point d'ordre ni de fin dans les affaires.

Ils sont des Dieux et participent en quelque façon à l'indépendance divine. J'ai dit, vous êtes des Dieux, et vous êtes tous enfants du Très-Haut."

Il n'y a que Dieu qui puisse juger de leurs jugements et de leurs personnes... De là vient que celui qui ne veut pas obéir au prince, n'est pas renvoyé à un autre tribunal, mais il est condamné irremissiblement à mort, comme l'ennemi du repos public et de la société humaine. . .

Aus dem Vorhergehenden ergeben sich von selbst folgende Säße (6. Buch, 2. Art., 1. und 2. Proposition):

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Les sujets doivent au prince une entière obéissance. - Il n'v a qu'une exception à l'obéissance qu'on doit au prince, c'est quand il commande contre Dieu.

Über die Religion und die Pflicht des Fürsten gegen dieselbe sagt der Ver= fasser (7. Buch, 3. Ärt., 6., 9. und 10. Proposition):

Il ne suffit pas de conserver la saine doctrine sur les fondements de la foi, il faut en tout et partout être uni à la vraie église. Le prince doit employer son autorité pour détruire dans son état les fausses religions.

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On peut employer la rigueur contre les observateurs des fausses religions; mais la douceur est préférable.

Le prince est ministre de Dieu. Ce n'est pas en vain qu'il porte l'épée; quiconque fait mal le doit craindre, comme le vengeur de son crime. Il est le protecteur du repos public, qui est appuyé sur la religion, et il doit soutenir son trône, dont elle est le fondement, comme on a vû. Ceux qui ne veulent pas souffrir que le prince use de rigueur en matière de religion, parce que la religion doit être libre, sont dans une erreur impie.

In dem Artikel über die Ratgeber steht der Say (10. Buch, 2. Art., 15. Proposition):

La bonté est naturelle aux rois, et ils n'on rien tant à craindre que les mauvais conseils.

108.

Declaration of Rights.*)

1689.

(Aubrey, The National and Domestic History of England, vol. III, p. 352 ff.)

Nachdem in 12 Punkten die Verlegungen der Rechte und Freiheiten des englischen Volks seitens Jakobs II. aufgeführt worden sind und des Umstands Erwähnung gethan ist, daß König Jakob II. abgedankt habe und dadurch der Thron erledigt worden sei; nachdem ferner daran erinnert worden, daß von Sr. Hoheit dem Prinzen von Oranien, den Gott zum Werkzeug der Befreiung des Königreichs von Papisterei und Willkürherrschaft gemacht habe, die Ausschreibung der Parlamentswahlen veranlaßt worden sei, und nachdem die Wahlen erfolgt und die Mitglieder des Oberhauses (Lords Spiritual and Temporal) und des Unterhauses (Commons) in voller und freier Vertretung der Nation sich versammelt hätten, so erkläreten sie zum Schuß und zur Behauptung ihrer alten Rechte und Freiheiten folgendes:

1. 2. daß die angemaßte Macht, die Befolgung oder die Ausführung von Gesetzen aus königlicher Machtvollkommenheit, also ohne Einwilligung des Parlaments zu erlassen, wie es vor kurzem geschehen ist, ungesetzlich ist;

3. daß das kommissarische Gericht für geistliche Angelegenheiten und alle anderen ähnlichen Kommissionen und Gerichte ungesetzlich und gefährlich sind;

4. daß es ungeseßlich ist, aus irgend einem Vorwande und auf Grund irgend eines Vorrechtes ohne Einwilligung des Parlaments Gelder zum Gebrauch der Krone auf längere Zeit, oder auf andere Weise zu erheben, als zugestanden ist, oder werden wird;

5. daß die Unterthanen das Recht haben, Bittschriften an den König zu richten, und daß alle Verhaftungen und Verfolgungen wegen Ausübung dieses Rechtes ungesetzlich sind;

6. daß die Errichtung oder Unterhaltung eines stehenden Heeres im Königreich in Friedenszeiten ohne Zustimmung des Parlaments gegen das Gesetz ist;

7. daß die Unterthanen, welche Protestanten sind, zu ihrer Verteidigung Waffen besitzen dürfen, wie sie ihren Verhältnissen entsprechen und gesetzlich zulässig sind;

8. daß die Wahl von Parlamentsmitgliedern frei sein sollte;

9. daß die Freiheit der Rede, des Wortstreites (der Debatten) und des Verfahrens im Parlament nicht verhindert, oder von irgend einer

*) Die Declaration of Rights, welche am 23. Febr. n. St. 1689 dem König Wilhelm III. und der Königin Maria vom Ober- und Unterhaus zur Unterzeich nung vorgelegt wurde, wurde vom König in dem Gesez der Rechte (Bill of R.) bestätigt, welches als ein Grundpfeiler der englischen Volksfreiheit gilt. Mit Unterzeichnung der Declaration of Rights entsagten der König und die Königin der freien" (d. i. absoluten) Monarchie, die von den Stuarts (Jakob I., Karl II. und Jakob II.) angestrebt worden war. Die zweite englische Revolution schuf so das parlamentarische Königtum.

Behörde, oder an irgend einer Stelle außerhalb des Parlaments in Frage gezogen werden sollte;

10. daß keine übermäßige Bürgschaft gefordert, keine übermäßigen Geldbußen auferlegt und keine grausamen und ungewöhnlichen Strafen zuerkannt werden sollten;

11. daß Geschworne gebührend vorgeladen und entlassen werden, und Geschworne, welche in einem Verhör wegen Hochverrats Urteil über jemand sprechen, unabhängige Männer sein sollten;

12. daß alle Bewilligungen und Versprechungen von Geldbußen vor Überführung der beschuldigten Person ungesetzlich und nichtig sind;

13. und daß zur Abhilfe von Beschwerden und zur Verbesserung, Verschärfung und Erhaltung der Geseze das Parlament regelmäßig berufen werden sollte.

Und sie fordern und begehren alle und jeden der vorgenannten Punkte als ihre unzweifelhaften Rechte und Freiheiten und bestehen auf denselben, und verlangen weiter, daß aus Erklärungen, richterlichen Urteilen, Handlungen oder Maßnahmen, die in irgend einem der vorgenannten Punkte zum Nachteil des Volkes geschehen sind, künftighin keinerlei Folgerungen gezogen, keinerlei Beispiele abgeleitet werden sollen. Zu dieser Forderung ihrer Rechte werden sie besonders durch die Erflärung Sr. Hoheit des Prinzen von Oranien ermutigt, daß auf diese Weise allein gründliche Abhilfe geschaffen werden könnte.

Da fie nun ihr bolles Bertrauen barauf fesen, daß Se. jobeit der Prinz von Oranien die von ihm so weit geförderte Befreiung vollenden und sie künftighin gegen die Verletzung ihrer Rechte, welche sie hier angesprochen haben, und gegen alle anderen Angriffe auf ihre Religion, ihre Rechte und Freiheiten schüßen will: so beschließen die zu Westminster versammelten Mitglieder des Oberhauses (Lord Spiritual and Temporal) und des Unterhauses (Commons), daß Wilhelm und Marie, Prinz und Prinzessin von Oranien, König und Königin von England, Frankreich und Irland sind und als solche ausgerufen werden..., und daß die alleinige und volle Ausübung der königlichen Gewalt nur von genanntem Prinzen von Oranien und zwar im Namen des Prinzen und der Prinzessin, so lange beide im Leben verbunden sind, geschieht, und daß nach beider Tode die Krone und die königliche Würde genannter Königreiche und Herrschaften an die leiblichen Erben genannter Prinzessin und in Ermangelung solcher an die leiblichen Erben des genannten Prinzen übergehen. Und die Mitglieder beider Häuser bitten genannten Prinzen und genannte Prinzessin die Krone und königliche Würde demgemäß anzunehmen.

109.

Notkand in Frankreich.

1693.

(Historischer u. polit. Mercurius, vorstellend den jezigen Zustand Europae etc. Majus 1693, . 404 ff. Aus dem Französischen übersezt.) 1

DJe vielen neuen Edicta, Arrêts und Declarationes in Francreich, umb Geld aufzubringen, haben noch kein Ende und werden von Tag zu Tag mit noch andern vermehrt; immassen noch neuligst im Monat April verboten worden, daß keiner im Königreich Franckreich Wirtschafft, Chambres Garnies und Koftgänger halten, oder sonst fremde Leute auffnehmen oder umb das Geld speisen solle, es sey denn, daß er gegen Erlegung eines gewissen Stück Geldes Königl. permission dorzu erhalten habe. Es soll auch auff die Carossen ein gewisses gesetzt und von jedwedem Gutsch-Pferd jährlich 100 Francs bezahlt werden. Ingleichen sollen die Haußwirthe vor die auff die Misthauffen und Lanternen gesette Taxa ein gewisses bezahlen. Die Edelleute in Flandern, soviel der König davon inne hat, sollen den zehenden Pfennig von allen LehenStücken entrichten, über diß auch, und wenn sie bey dem adelichen Stand erhalten seyn wollen, eine gewisse Medaille tragen und dieselbe mit 600 Florins ertauffen. Die Stadt Ryssel allein soll 200 000 Patacons zu des Königs Dienst herschiessen, zu geschweigen anderer inventionen und Anlagen mehr, wodurch ein grosses Geld zusammen gebracht wird.

Die Königl. Proviant-Commissarien haben fast alle Provinzen von Früchten entblößt und dadurch nicht allein grosse Theuerung, sondern auch viel Klagen und Beschwerungen bey den Unterthanen verursacht. haben die arme Leute in der Normandie sich hauffenweiß zusammen rottirt und hin und wieder Hülffe gesucht. Die Jnwohner umb Caën haben den Commissariis sich mit Gewalt widerseßen und nicht zugeben wollen, daß sie das Getraide umbher aufkauffen und, wie sie im Befehl gehabt, damit die Grenz-Magazinen anfüllen sollen. Von Rouen wird geschrieben, daß, wie der Intendant einen Aufstand befürchtet, Er zuvor den andern zum Schrecken etliche auffhencken lassen, doch aber dadurch nicht verhüten können, daß nicht eine grosse Menge von Leuten zusammen kommen, über Hunger geschrien und laut geruffen haben, daß fie lieber sich aufhencken lassen, als vor Hunger crepiren wolten.. Ins gemein wird geschrieben, daß der Mangel an Getraide und die Theuerung von Tag zu Tag also zunehme, daß gange Familien, ja ganze Dörffer darüber zu Grund gehen und viel Personen vor Hunger sterben müssen.

Es ist auch verboten worden,2 kein Bier mehr in Pariß zu brauen. Nachdem aber die Brauer in einer an den König abgelassenen Requête

1 über den Mercure historique et politique, von Courtils de Sadras im Haag 1685 gegründet, sagt Droysen, Gesch. der preuß. Politik IV, 4. Abt. S. 3, daß er unter den monatl. erscheinenden polit. Zeitschriften besonderes Interesse für uns hat, da seine Einleitungen und Übersichten in den evangel. Ländern von nicht geringem Einflusse waren. 2 schreibt Mercurius im Dez. 1693, S. 522 ff.

vorgestellt, daß, wenn es bey solchem Verbot bleiben solte, Sie ruinirt werden müsten, zumahln ihr Fruchts-Vorrath allbereit zu Malt gemacht worden wäre und zu nichts anders, als zum Bier-brauen, am wenigsten aber zum Brot-backen gebraucht werden könne: als ist vergönstiget worden, daß Sie die Malze verbrauen und biß zum Eingang des Neuen Jahrs einfache Bier daraus machen dörffen. Hernach aber soll das Bierbrauen und das Brandtewein-brennen biß auf den 1. Aprilis deß künfftigen Jahrs gänzlich eingestellt seyn.

ES sind viel Leute, die noch immer zweiffeln, ob der GetraideMangel in Franckreich so groß sey, als wohl ausgesprengt wird. Es muß derselbe gutes Theils fallen, wenn man die viele deßhalber zu Pariß und in andern Städten gemachte Verordnungen ansiehet, ohngeachtet man denselben eine besondere Farbe anstreichen und die Welt überreden will, als wäre die Theurung nicht so wohl durch die heurige schlechte Ernde, als durch einige geitige und eigennützige Leute, welche ihre grosse Vorräthe nicht angreiffen, sondern biß auf grössere Theurung zurück halten wolten, verursacht worden. Man mag aber die Sache bemänteln, wie man wil, so ist doch aus mehr-gedachten und zum theil Extracts-weise angeführten Ordonnanzen und Declarationen das contrarium flar zu sehen. . .

Die jenige, welche die in Franckreich erregte Theurung dem Krieg zuschreiben, haben mehr als zu viel raison dazu. Denn es ist ja nicht unbekant, daß die Bauern und Feld-Arbeiter hin und wieder mit Gewalt hinweggenommen und zu Soldaten gemacht worden. Man hat ja wohl die Helffte von Dragonern und Reutern mit Bauern-Pferden beritten gemacht. Auff solche Weise muß viel Land ungebaut und unbesäet liegen bleiben und daher folgen, daß nicht so viel Früchte, als sonst geschehen, eingesamlet werden können.

Jht gedachter Autor seßt weiter hinzu: „Des Königs Feinde sehen nicht, zu was vor einer Güte die Art eines solchen Mißwachs und Mangels denselben verleitet, und was vor glorie Er dadurch erlangt, indem Er auf solche Weise Gelegenheit bekömt, sich als einen wahren Bater seiner Unterthanen zu bezeigen. Er hat auch solches vorhin schon in der That erwiesen und thut es noch, da Er sich der Nothdurfft seiner Unterthanen annimt und, so ich es sagen darff, fast unter eine ganze Welt Brot austheilen läst. Es werden in dem Louvre bey 30 grosse Backöffen aufgerichtet, und soll Tag und Nacht Brot darinnen gebacken, und dasselbe um einen billichen und geringeren Preiß, als sonsten igt der Kauff ist, den Leuten gegeben werden. . .

Durch ein frz. Spottsonett auf die Backöfen im Louvre wurden folgende deutsche Reime, die im Merc. S. 375 mitgeteilt werden, veranlaßt:

schreckliche Veränderung! Paris wird nun zum Hospital

Der Armen und der Reichen Babel.

3 Merc., Oft. 1693, S. 371 ff. = oben erwähnter. Es ist nämlich als Probe aus einem frz. Zeitungsberichte mitgeteilt worden, auf welche Weise man in Frankreich den Notstand zu erklären, bez. zu vertuschen suchte.

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