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§. 76. Viertens soll es dem Allerchriftl. Könige vermöge des Kaisers und des Reichs Bewilligung für immer freistehen, in der Festung Philippsburg des Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht entstehe; auch soll sie auf Frankreichs Kosten erhalten werden. - Es soll auch dem Könige zu Lande und zu Wasser im Röm. Reiche ein freier Durchzug für Soldaten, Proviant und das sonst Nötige erlaubt sein.

12. Artikel.+

§. 85. Es sollen zwischen den Einwohnern der auf beiden Seiten des Rheins gelegenen Länder Handel und Zufuhr, insonderheit aber die Schiffahrt auf dem Rhein freigelassen und keinem Teil erlaubt sein, die auf oder abfahrenden Schiffe zu hindern, unter welchem Vorwande es auch sei, nur so viel ausgenommen, als die gewöhnliche Besichtigung der Waren nötig macht. Es soll aucht nicht erlaubt sein, neue und ungewöhnliche Zölle und andere Abgaben am Rhein anzulegen, sondern jeder Teil soll mit den ordentlichen, unter der österreichischen Regierung vor diesen Kriegen üblichen Zöllen sich begnügen.

Dieses ist abgehandelt worden zu Münster in Westfalen, den 24. Oktober des Jahres 1648.

89.

Verzeichnis der im 30 jährigen Kriege zerstörten
Ortschaften.

(Listal der abgebrannten Sthäter, Schlösser und Dörffer, meistentheils durch die Schweden selbst, andere durch sie cauftret, oder von andern seindt weggebrant und ruinirt worden. — Dudik Schweden in Böhmen und Mähren 1640-1650, S. 377.)

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der münsterische Friede enthält, wie der osnabr., 17 Art., von denen eine

größere Anzahl mit letterem übereinstimmt.

1

1 aus dem Reichsarchiv zu Stockholm.

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Summa❘ 1976 1629 18310

Hierin ist noch nicht gerechnet die fast unglaubliche Zahl der abgebranten Stäther und Dörfer in Muschau, Liflandt, Littawen, Preusen undt Pohlen, in geschweige derer Viel 1000 Clöster, Herschafften undt Adeliger Heuser in Teutschlandt und aller orten, da sie krieg geführt und die sie im Rauch gen Himmel geschicht haben. Billich aber seynt sie dieser subtilität zu rihmen, daß sie, ihr Reich sonder zu verbessern, fast alle von allerhand Hammern, Eysen- undt Draht- oder gieß-Werke, wie auch die Bergwerke so viel möglichs weggebrandt und ruinirt haben, Alß:

Alle

In Göttingen und Goslar etliche 100 eysen-, kupfer- und Messingereien, in Werningerode, Heeligenrode (sic?) Hart; auch alle Hammer im Meisnischen Gebürge, als: Marienbergs, Annenbergs, Zwickau. Hammer undt künstliche Werk ruinirt undt verbrandt im Oberlausenischen gebirge als: Baudsen, Sitaw, gortir.5 Außer dem Schlesischen gebürge gegen Böhmen als: Guldtberg, Schmiedebergs, Schweitnit, Brauer (Jauer?), Jagerndorf, Troppa und Lostj (Loslau) Viel 1000 allerhandt Hammer undt künstliche Werke ruinirt; die Leute Insonderheit aus den Böhmischen Kupfer- und Silberbergen in unzüeglichen mengen in Schweden verführet, daß ihrer nicht allein übrigs zeeugs, wenn sie beysahmen, sondern In über Maaße weren, sohin, ob auch schon alle Schwedische flippen lauter Ert, an diesen armen Leuten mehr als zu viel Arbeiter hetten.

Wie sie aber hieduch das liebe Deutschland in fast unwiederbringlichen Schaden gesetzt, so haben sie dadurch ihr Reich auff ein merchliches verbessert; aber Gustavi selig wordte stimmen mitt diesen Ihren Werken gar nicht überein.

Als nun, wenns möglicher, Viehl billiger were, solches überaus großenn schadens halber, wie obgesetzt, Erstattungs von den Schweden zu fordern, als in ihr unbilliges Begehren von so viel Millionen in bezahlung ihrer Armeen zu verwilligen; welchen Schaden aber die Chron

4

6

2 Ment (?). 3 die Schweden. besonders. 5 Görlig (?). unzähligen (?).

Schweden an Deutschland verübet, wie auch das fast unzähliche geldt, das sie durch Ihre tirannische contribution außgeprest, obschon die ganze Cron Schweden nacher gewicht solte Verkaufft werden, und Ihrer klippen von eisen und kupfer schließen möchten, nimmermehr erstatten können.

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Wer die Ämter kauft um Geld, diesem ist ja nicht benummen,
Daß er Recht zu Markte führt, seinem Schaden fürzukummen.

Franzöfifche Kleidung.

Diener tragen ingemein ihrer Herren Liverei.

Soll's dann sein, daß Frankreich Herr, Deutschland aber Diener sei? Freies Deutschland, schäm' dich doch dieser schnöden Knechterei!

Alamode-Kleider, Alamode-Sinnen;

Wie sich's wandelt außen, wandelt sich's auch innen.

Adel.

Die Tugend alleine gibt tüchtigen Adel.
Das Waffen-Gemäld

An Helm und Feld

Bedecket vergebens den inneren Tadel.

Die Wiege des Cyrus wie Frus ist Thon;
Ein leeres Geflänge,

Ein gläsern Gepränge

Sind Ahnen, wo Tugend ist ferne davon.

Die deutsche Sprache.

Das deutsche Land ist arm; die Sprache kan es sagen,
Die jest so mager ist, daß ihr man zu muß tragen
Aus Frankreich, was sie darf, und her vom Tiberstrom,
Wo vor 2 Latein starb auch mit dir, unrömisch Rom.
Zum Teil schickt es der Jber; das andre wird genummen,
So gut es wird gezeugt und auf die Welt ist kummen
Durch einen Gerneklug, der, wenn der Geist in rührt,
Jezt dieses Prahlewort, jezt jenes rausgebiert.
Die Musen wirkten zwar durch kluge Dichtersinnen,
Daß Deutschland sollte deutsch und artlich reden künnen.
Mars aber schafft es ab und hat es so geschickt,
Daß Deutschland ist blutarm; drum geht es so geflickt.

91.

Hexerei und Hexenprozesse.

(Soldan, Geschichte der Herenprozesse. Stuttgart und Tübingen 1843. Neu bearbeitet von H. Heppe. 1880.)

a.

Aus einer mit des Bischofs von Bamberg, Johann Georg, Genehmigung im Jahr 1659 gedruckten Broschüre, in welcher gemeldet wird, daß der Bischof über 600 Heren habe verbrennen lassen, teilt Soldan (S. 382) folgendes mit:

,,Darauf der Cangler und Doctor Horn, des Cantlers Sohn, sein Weib und zwo Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden. Und haben bekennet, daß sich ihrer über die 1200 mit einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, daß in vier Jahren kein Wein noch Getreydig im ganzen Lande gerathen wäre und dardurch viel Menschen und Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen. . .

1 bedarf. 2 ehedem.

Der eine Bürgermeister in der Langen Gassen und der ander Bürgermeister Stephan Bauer, die haben bekannt, daß sie viel schreckliche Wetter und große Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen und viel Bäum im Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten das Wetter und den Wind so arg machen, daß es den Thurm zu Bamberg übern Haufen werffen solt.

Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, daß viel Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke Metzgerin haben bekannt, daß sie den Zaubern die Salbe gemacht haben und von einer jeden Heren wöchentlich zwey Pfennig bekommen; hat ein Jahr 600 Gülden gemacht.

Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat alsbald die Beul oder Pestilent bekommen, und viel Menschen dadurch gesterbet.

Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei Würzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen; hat ein jeder dem Spielmann einen Kreuzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu Würzburg aus dem Keller gestohlen.

Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die sie solche Teuffels Kunft gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt und verbrannt werden."

b.

Bereits im Jahre 1563 hatte Johann Weier, der Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Eleve, unter dem Titel de praestigiis daemonum" eine höchst verdienstvolle Schrift gegen Herenprozesse erscheinen lassen. Die hervorragendste Schrift dieser Art aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist die Cautio criminalis, seu de processibus contra sagas liber ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius etc. von Friedrich Spee, welche 1631 anonym erschien. In derselben wird auch die Art und Weise geschildert, in welcher Herenprozesse gewöhnlich geführt wurden. Das betreffende Kapitel beginnt folgendermaßen (Soldan S. 401 ff.):

Nun sage mir die Summa und kurzen Inhalt des Processes im Zauberei-Laster, wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich geführet wird.“ Darauf heißt es weiter:

„Das will ich thun. Du mußt aber zum Eingange merken, daß bei uns Teutschen, und insonderheit (dessen man sich billig schämen sollte) bei den Katholischen, der Aberglaube, die Mißgunst, Lästern, Afterreden, Schänden, Schmähen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich tief eingewurzelt sen, welches weder von der Obrigkeit nach Gebühr gestraft, noch von der Kanzel der Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt und abgemahnet werden; und eben daher entstehet der erste

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