Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder

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Kaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1876 - Austria
 

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Common terms and phrases

Popular passages

Page 85 - Der Verwaltungsgerichtshof hat in allen Fällen zu erkennen, in denen Jemand durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.
Page 145 - Sie find insbesondere von allen Geld- und Natural-Leistungen, welche als Ersatz für den persönlichen Militärdienst auferlegt werden, sowie von militärischen Requisitionen, befreit, mit Ausnahme der Einquartierungen und solcher Lieferungen, welche durch den Besitz bedingt sind. Ebenso sind sie frei von jedem Dienste in der Nationalgarde, Miliz, Landwehr (Honved), Landsturm sowohl, als in den Ortbürgerwache».
Page 86 - Verwaltungsbehörden find verpflichtet, in der Sache die weiteren Verfügungen zu treffen, wobei sie an die Rechtsanschauung gebunden sind, von welcher der Verwaltungsgerichtshof bei seinem Erkenntnisse ausgegangen ist.
Page 209 - Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn...
Page 146 - Übersetzung beizuschließeu, dagegen sind die in der Schweiz ausgestellten derlei Urkunden, wenn es sich um einen österreichischen Staatsangehörigen handelt, und die Urkunde in einer anderen als in der deutschen oder lateinischen Sprache ausgefertigt ist, mit einer deutschen oder lateinischen, wenn sie aber einen ungarischen Staatsangehörigen betrifft, und nicht in der lateinischen Sprache ausgefertigt ist, mit einer lateinischen, von der zuständigen Behörde gehörig beglaubigten Uebersetzung...
Page 93 - Rellglonsfonde geregelt werden. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: §. 1.
Page 124 - Pharmakopöe mit einem Kreuze (f) bezeichneten, im §. l dieser Verordnung nicht angeführten Artikel dürfen von den betreffenden Gewerbetreibenden nur an Personen, die zum Handel mit denselben, oder zur Führung einer Apotheke berechtigt sind, an gewerbsmässige Erzeuger von Chemikalien oder an wissenschaftliche Institute und öffentliche Lehranstalten verkauft werden.
Page 146 - Schweiz an die kuk österreichisch-ungarische Gesandtschaft in Bern gelangen lassen. Die Art und Weise der Legalisation dieser Ausfertigungen richtet sich nach den Gesetzen des Staates, wo sie zu geschehen haben. Den in Oesterreich-Ungarn in einer anderen als in der deutschen oder lateinischen Sprache ausgestellten Geburts- , Trauungs- und...

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