Europäischer geschichtskalender, Volume 6

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C.H. Beck'sche, 1866 - Europe
 

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Page 171 - Die Regierung Seiner Majestät ist bestrebt, das in gleichem Sinne ihr ertheilte Mandat ihres Königlichen Herrn nach Kräften auszuführen. Sie wird unbeirrt durch feindseligen und maßlosen Widerstand in Rede und Schrift, stark im Bewußtsein ihres guten Rechts und guten Willens, den geordneten Gang der öffentlichen Angelegenheiten aufrecht erhalten und die Interessen des Landes nach Außen wie nach Innen kräftigst vertreten.
Page 96 - Preußen das Recht zustehen, die Richtung und die Dimensionen des Canals zu bestimmen, die zur Anlage erforderlichen Grundstücke im Wege der Expropriation, gegen Ersatz des Werthes, zu erwerben, den Bau zu leiten, die Aufsicht über den Canal und dessen Instandhaltung zu führen, und das Zustimmungsrecht zu allen denselben betreffenden reglementarischen Bestimmungen zu üben. Transitzölle oder Abgaben von Schiff und Ladung...
Page 96 - Oesterreich beginnen und spätestens bis zum 15. September beendet sein. Das bis jetzt bestehende gemeinschaftliche Ober-Commando wird nach vollendeter Räumung Holsteins durch die Königlich Preussischen, Schleswigs durch die Kaiserlich Oesterreichischen Truppen spätestens am 15.
Page 89 - Lange werde übrigen« die Entscheidung nicht auf sich warten lassen. Oesterreich sei weder gerüstet, noch habe es die Mittel, sich zu rüsten. Ein einziger Stoß, eine Hauptschlacht — und Preußen werbe in der Lage sein , die Bedingungen zu dictiren.
Page 128 - Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und freien Städte zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Page 43 - Ebensosehr und noch mehr bedarf der neue Staat selbst eines solchen Bündnisses zu seiner eigenen Sicherheit, welche zugleich die Sicherung Deutschlands gegen Norden in sich begreift. Die allgemeinen Verhältnisse sind in dieser Beziehung so klar, daß es hier keiner weiteren Ausführung bedarf.
Page 95 - Preußen ist berechtigt, sowohl zur Vertheidigung der Einfahrt Friedrichsort gegenüber die nöthigen Befestigungen anzulegen, als auch auf dem holsteinischen Ufer der Bucht die dem Zwecke des Kriegshafens entsprechenden MarineEtablissements einzurichten. Diese Befestigungen und...
Page 43 - ... eigenen Kräfte angewiesen ist, immer die Gefahr bestehen, daß das Herzogthum Schleswig im ersten Anlauf verloren gehe. Die Folge davon würde sein, daß der Feind dort sofort eine feste und sehr gefährliche Operationsbasis gewönne, und daß Preußen...
Page 96 - Postwagen mit ihren eigenen Beamten auf beiden Linien durch das Herzogthum Holstein gehen zu lassen. Insoweit der Bau einer directen Eisenbahn von Lübeck über Kiel zur schleswigschen Grenze noch nicht gesichert ist, wird die Concession dazu auf Verlangen Preußens für das holsteinische...
Page 96 - Majestät der Kaiser von Oesterreich bereit, einen Vertreter des Herzogthums Holstein zur Theilnahme an solchen Verhandlungen zu bevollmächtigen.

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