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" Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese innere Landes-Angelegenheit mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich bestandenen ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. "
Das Dreikönigsbündniss vom 26. Mai 1849 und die Radowitzische Politik: in ... - Page 262
by Karl August von Wangenheim - 1851 - 652 pages
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Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst

History - 1835 - 594 pages
...Artikel 55. der Schlußacte den souverainen Fürsten überlassen, die innere Landesangelegenheiten, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse, zu ordnen. Der Artikels/, der Schlußacte bestimmt, daß die gesammte Staatsgewalt in dem Dberhaupte des Staats...
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Handbuch für Badens bürger...

Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...zu wachen, daß diese Bestimmung in keinem Bundesstaate unerfüllt bleibe. Art. 55. Den souveraiuen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen.^ Art. 56, Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmäßigem...
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Ueber die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Deutschland durch die ...

Paul Achatius Pfizer - Constitutional law - 1835 - 416 pages
...Bundesstaat unerfüllt bleibe. Aber den souveränen Fürsten der Bundesstaaten bleibt nach Art. I^V. überlassen , diese innere Landesangelegenheit, mit...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Wollte man jedoch den deutschen Völkern »85 die Wohlthat des dreizehnten Artikels der Bundesakte...
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Über die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Deutschland durch die ...

P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...Bundesstaat unerfüllt bleibe. Aber den souveränen Fürsten der Bundesstaaten bleibt nach Art. I^V. überlassen , diese innere Landesangelegenheit , mit...als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordneu. Wollte man jedoch den deutschen Völkern die Wohlthat des dreizehnten Artikels der Bundesakte...
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Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes, Volume 2

Karl Wilhelm Böttiger - Germany - 1835 - 542 pages
...des 13. Art. der Bundesacte von 1815 hat der Bund zu wachen, doch wird den souverainen Nundesfürsten überlassen , diese innere Landesangelegenheit mit...ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden inneren Verhältnisse zu ordnen. Nur auf verfassungsmäßigem Wege können die in Wirksamkeit bestehenden...
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Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst [afterw.] Jahrbücher der ..., Volume 1

Karl Heinrich L. Pölitz - 1835 - 580 pages
...Artikel 55. der Schlußacte den souverainen Fürsten überlassen, die innere Landesangelegenheiten, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich...bestandenen ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwal» tenden Verhältnisse, zu ordnen. Der Artikel 67. der Schlußacte bestimmt, daß die gefammte...
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Staatswissenschaftliche Studien für Gesetzgebung, geistige Entwicklung ...

Alexander Müller - 1836 - 342 pages
...Allgemeinen jede Einwirkung des Bundes in die innere S taat se inrichtnng und Staatsverwaltung aus uew 14) Den souveränen Fürsten der Bundesstaaten bleibt...Landesangelegenheit, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gleich bestandene^ ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Rechte' und Verhältnisse...
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Gutachten der Juristen-Fakultäten in Heidelberg, Jena und Tübingen: die ...

Friedrich Christoph Dahlmann - Hannover (Germany) - 1839 - 416 pages
...Wiener Schlußacte von 1820 die entscheidende Norm: den souverainen Fürsten der Bundes « Staaten bleibt überlassen, diese innere Landesangelegenheit...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Aus den Worten dieser wichtigen Bestimmung geht aber hervor, haß es keineswegs die Absicht gewesen...
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Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft

August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - Law - 1839 - 806 pages
...überlassen ist, den Art. 13 der Bundesatte, die Einführung einer landständischen Verfassung betreffend, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich...Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse, zur Vollziehung zu bringen, wobei jedoch dahin zu sehen ist, daß die gcsammtc Staatsgewalt in dem...
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Grundsätze des allgemeinen und des constitutionell-monarchischen ...

Heinrich Zoepfl - Constitutional law - 1846 - 558 pages
...zu wachen, dass diese Bestimmung in keinem Bundesstaat unerfüllt bleibe. Art. 55. Den souverainen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Art. 56. Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmässigem...
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