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" Art. 74. Stimmberechtigt bei Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons , in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrechte ausgeschlossen ist. "
Sammlung der Civil- & Civilprozessgesetze des Kantons Bern: mit Beifügung ... - Page 25
by Bern (Switzerland : Canton) - 1892
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 13

Economics - 1857 - 810 pages
...Wahl der Ersatzmänner maassgebend) ist jeder Schweizerbürger welllichen Standes, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist; naturalisirte Schweizerbürger müssen überdiess das Bürgerrecht...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 13

Economics - 1857 - 730 pages
...Ersatzmänner maassgebend) ist jeder Schvvcizerbürger welllichen Standes, der das zwanzigste Allersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aklivbürgerrecht ausgeschlossen ist; naluralisirte Schweizerbürger müssen überdiess das Bürgerrecht...
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen ..., Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...verschiedener Kantone gebildet werden können. Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschloffen ist. Art. 64. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder...
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Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ...

Military law - 1860 - 734 pages
...verschiedener Kantone gebildet werden können. Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach...Gesetzgebung des Kantons , in welchem er seinen Wohnsitz hatte, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist. ..- .,- . ,,'.,'. -. ^ -, Art. ß4. , ,,Wahlsähig...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3-4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...eidgenössischen Wahlkreisen statt, welche jedoch nicht aus Theilen verschiedener Kantone gebildet werden können. Art. 74. Stimmberechtigt bei Wahlen und Abstimmungen...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrcchtc ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Part 1

Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...(„Stimmberechtigt sbei den Wahlen für den Nationalrath) ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht aus1) Iu« eu^o^meut ol privileße8, vu!eb »re not eou»uunie»ble to tue otu,er...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Part 1

Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 486 pages
...gebildet werden können. Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Nltersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist. Art. 64. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder...
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Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ...

Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...Vm,bce»tif»ff>m8. H.. Nationalrath. Art. 68. Gleich alt Art. 61. Art. «9. Gleich alt Art. 62. Art. 70. Stimmberechtigt bei Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurükgelegt hat und im Uebrigen nach der Gcsezyebung des Kantons, in welchem er feineu Wohnsiz hat....
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Das nordamerikanische bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Volumes 2-3

Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...eidgenössischen Wahlkreisen statt, welche jedoch nicht aus Theilen verschiedener Kantone gebildet weiden können. Art. 74. Stimmberechtigt bei Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der' das 20. Altersjo.hr zurückgelegt hat und im Nebligen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26-27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Nationalrath, B. aus dem Ständerath. A. Nationalrath. Art. 72. Gleich alt Art. 61. Art 73. Gleich alt Art. 62. Art. 74. Stimmberechtigt bei Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurükgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesczgebung des Kautons, in welchem...
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