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" Räte mit demselben einverstanden sind, so haben sie die Partialrevision im Sinne der Initianten auszuarbeiten und dieselbe dem Volke und den Ständen zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Stimmen die eidgenössischen Räte dem Begehren nicht zu, so... "
Sammlung der Civil- & Civilprozessgesetze des Kantons Bern: mit Beifügung ... - Page 37
by Bern (Switzerland : Canton) - 1892
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Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 5

Karl Hilty - Political science - 1890 - 1146 pages
...Bundesversammlung demselben nicht entspricht, so ist die Frage dem Volke zur Abstimmung vorzulegen, und sofern die Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger...ausspricht, die Revision von der Bundesversammlung an die Hand zu nehmen. Wird das Begehren in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes gestellt und stimmt...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg, Volume 1

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...Volke und den Ständen zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Stimmen die eidgenössischen Räte dem Begehren nicht zu, so ist die Frage der Partialrevision...unterbreiten, und, sofern die Mehrheit der stimmenden Schwcizerbürger sich bejahend ausspricht, die Revision von der Bundesversammlung im Sinne des Voltsbeschlusscs...
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Schweizerisches Bundesrecht: Staatsrechtliche und ..., Volume 2

Ludwig Rudolf Salis - Administrative law - 1903 - 844 pages
...dieselbe dem Volke und den St&nden zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Stimmen die eidg. Räte dem Begehren nicht zu, so ist die Frage der Partialrevision dem Volke zur Abstimmung zu Die Revision der Bundesverfassung vom :29. Mai 1874. Art. 121. Die revidierte BV tritt in Kraft, wenn...
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Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12 ...

R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Volke und den Ständen zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Stimmen die eidgenössischen Käte dem Begehren nicht zu, so ist die Frage der Partialrevision dem Volke zur A)tstimmung zu unterbreiten und, sofern die Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger sich bejahend...
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Das schweizerische Bundesstaatsrecht: systematische Darstellung mit dem Text ...

Ulrich Lampert - Constitutional law - 1918 - 270 pages
...Volke und den Ständen zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Stimmen die eidgenössischen. Räte dem Begehren nicht zu, so ist die Frage der Partialrevision...Bundesversammlung im Sinne des Volksbeschlusses an de Hand zu nehmen. Wird das Begehren in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes gestellt, und stimmt die...
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