Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. Bericht - Page 7271908Full view - About this book
| Social sciences - 1890 - 724 pages
...wird. § !2Oa. Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, die Arbeitsräume , Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln , dass die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur... | |
| Labor laws and legislation - 1890 - 686 pages
...halten und den Betrieb so zu regeln, da« die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. Insbesondere ist für genügend Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel, Beseitigung des bei dem Betriebe entstehenden... | |
| Bavaria (Germany). - 1892 - 810 pages
...Gewerbeunternehmer siud verpflichtet, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtunge», Maschine» und Gerälhschaftcu so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb...soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestaltet. Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreichenden Lustraum und Luftwechsel, Beseitigung... | |
| Prussia (Germany) - Law - 1894 - 1006 pages
...Maschinen und Geräth«chaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, dass die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebe« gestattet. Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel,... | |
| Adolf Arndt - Mining law - 1894 - 264 pages
...Gewerbeordnung, die die Gewerbeunternehmer verpflichtet, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, dafs die Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des... | |
| Adolf Arndt - Mining law - 1894 - 264 pages
...Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, dafs die Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet, gilt für das Bergwesen nicht. Sie ist entbehrlich, weil es bezüglich des Bergwesens Aufgabe der Bergpolizci... | |
| Prussia (Germany). - Law - 1920 - 958 pages
...Hauptfllrsorge» stell« verpflichtet, die Arbeitsräume, Netriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerät» schuften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß ,24 Schwelblschädigten-Geseh v. 6, «pnl 1920. eine tunlichst große Zahl von Schwerbeschädigten... | |
| Gustav Friedrich von Schoenberg - Economics - 1898 - 622 pages
...erweitert: „Die Gcwerbeunternehnier sind verpflichtet, die Arbeitöräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu...regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben uud Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. Insbesondere ist für... | |
| Kuno Frankenstein - Labor - 1896 - 478 pages
...Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, dafs die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit...geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet, y Insbesondere schreibt sie vor, dafs für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel,... | |
| Kuno Frankenstein - Labor - 1896 - 404 pages
...(r.-O. vom I.Juni 1891 in § 1 20 a die Gewerbeunternohmer, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, dafs die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur... | |
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