| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Administrative law - 1824 - 720 pages
...entscheiden, und, bei der Hfti» erketmung der Gefahr, ohne Verzug wegen der Ver» theidigungsmaasregeln einen Beschluß fassen. Der Stand des Krieges tritt aber sofort ein (Art. 3Y.), w«M das Bundesgebiet von einer auswärtigen Macht feindlich überfallen wird. Eine'förmliche... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional law - 1828 - 804 pages
...entschciren, und, bei der Anerkennung der Gefahr, ohne Verzug wegen der Ver» theidigungsmaasrcgcln einen Beschluß fassen. Der Stand des Krieges tritt...überfallen wird. Eine förmliche Kriegserklärung des Buudes kann nur im Plenum der Bundesversammlung nach der Stimmenmehrheit von Zwcidritt heilen beschlossen... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutions - 1832 - 706 pages
...von der engem Versammlung, die dabei nach der in ihr gellenden absoluten Stimmenmehrheit verfährt. Art. 39. Wenn das Bundesgebiet von einer auswärtigen Macht feindlich überfallen wird, tritt sofort der Stand des Krieges ein, und es muß in diesem Falle, was auch femer von der Bundesversammlung... | |
| Hermann Adalbert Daniel - 1863 - 1548 pages
...von der engein Versammlung, die dabei nach der in ihr geltenden absoluten Stimmenmehrheit verfährt, Art, 39, Wenn das Bundesgebiet von einer auswärtigen Macht feindlich überfallen wird, tritt sofort der Stand des Krieges ein, und es muß in diesem Falle, was auch ferner von der Bundesversammlung... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1898 - 582 pages
...von der engern Versammlung, die dabei nach der in ihr geltenden absoluten Stimmenmehrheit verfährt. Art. 39. Wenn das Bundesgebiet von einer auswärtigen Macht feindlich überfallen wird, tritt sofort der Stand des Krieges ein, und es muss in diesem Falle, was auch ferner von der Bundesversammlung... | |
| Netherlands - Netherlands - 1859 - 414 pages
...von der engern Versammlung, die dabei nach der in ihr geltenden absoluten Stimmenmehrheit verfiihrt. Art. 39. Wenn das Bundesgebiet von einer auswärtigen Macht feindlich überfallen wird, tritt sofort der Stand des Krieges ein, und es muss in diesem Falle , was auch ferner von der Bundesversammlung... | |
| |