| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional history - 1825 - 1120 pages
...ein völkerrechtlicher Herein der tculschen souvcramen Fürsten und freien Städte, zur Be, wahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der in, ncrn und äußern Sicherheit Teutschlands. Artikel 2. Dieser Verein besteht in seinem Innern als... | |
| Books - 1822 - 880 pages
...isten May 1820 sehr richtig Charakteristik, ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit...im Bunde begriffenen Staaten und zur Erhaltung der inncrn und äusscrn Sicherheit Deutschlands; — und nur in sofern wir diesen Charakter richtig erfassen... | |
| 1822 - 638 pages
...1820 sehr richtig charakterisirt, ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten nnd freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit...im Bunde begriffenen Staaten und zur Erhaltung der inncrn und äussern Sicherheit, Deutschlands; — und nur in sofern wir diesen Charakter richtig erfassen'... | |
| Georg Friedrich Martens - Political Science - 1824 - 796 pages
...find: ART. I. Der deutfche Bund iß ein völkerrechtlicher Verein der deutfcben Converainen Fürßen und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit...Bunde begriffenen Staaten , und zur Erhaltung der innern und äufsern Sicherheit Dentfchlands. ART. H. Diefer Verein beßeht in feinem Innern als eine... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1826 - 424 pages
...(nicht, staatsrechtlichen) Verein") der teutschen sou, verainen Fürsten und freien Städte aussprach, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhal« tung der innern und äußern Sicherheit Teutschlands. Im Innern bilde der Bund eine Gemeinschaft... | |
| Books - 1826 - 490 pages
...Staaten bund anerkennt, fondern blofs als einen Уегегп der\deütfchen fouverainen Für ft en, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten. Und wenn die erwähnte Schlufsacte Art. U. von einer Gemeinfchaft felbftftändiger unter Cch unabhängigen... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional law - 1828 - 804 pages
...Schlnßacte ist folgender: Der teutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der teutschcn souvcrainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bünde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der inner» und äußern Sicherheit Teutschlands (Art.... | |
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional history - 1830 - 394 pages
...gelangt sind: Artikel I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit...im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äussern Sicherheit Deutschlands. Art. II. Dieser Verein besieht in seinem Innern als eine... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutions - 1832 - 706 pages
...gelangt sind : Art. 1. Der teutschc Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der Kutschen souverainm Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit...im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Teutschlands. Art. 2. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...gelangt sini: Art. 1. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit...im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands. , Art, L. Dieser Verein besteht in seinem Jnnern als eine... | |
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