Baden (Germany) - Law - 1812 - 564 pages
...Civi l dienst e begleiten. Sie sollen/ wenn sie sich außer dem Fall halten wollen / nach Erfordernis der Umstände als ihre diesseits tragende Dienste aufsagend geachtet zu werden, die Uebergabe dieser Er, laubnißbitte am behörigen Ort bewirkt zu haben, in drey Monaten nach Ab, lauf des französischer...