Page images
PDF
EPUB
[ocr errors]

Staaten in der neuen preußischen Verfassung von 1850, deren Art. 32 verordnet: „Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. Petitionen unter einem Gesammtnamen sind nur Behörden und Korporationen gestattet." 9) In viel beschränkterem Umfange hatte das Patent vom 3. Februar 1847 das Petitionsrecht zugelassen, indem es den Staatsbürgern geradezu untersagte, den vereinigten Landtag mit Petitionen anzugehen, und indem der Landtag selbst nur solche Petitionen an die Krone sollte bringen können, welche sich auf innere Angelegenheiten des ganzen Landes oder mehrerer Provinzen beziehen und für welche sich in den beiden Kurien des Landtags mindestens zwei Dritttheile der Stimmen erklärt hätten. Eine ähnliche Stellung zu dem Petitionsrechte wie das preußische Patent von 1847 nehmen auch einzelne der zur Zeit noch in Geltung befindlichen Verfassungen ein. Insbesondere zählen hieher die Verfassung von Hessen-Darmstadt, dann das oftroyirte Verfassungsgesetz für Holstein von 1854 und endlich die deutsche Bundesverfassung. Die erstere enthält nämlich in §. 81 folgende Berfügung: Einzelne und Korporationen können sich nur dann an die Kammern wenden, wenn sie in Hinsicht ihrer individuellen Interessen sich auf eine unrechtliche oder unbillige Art für verlegt oder gedrückt halten. Ein Petitionsrecht der Einzelnen und der Korporattonen in Hinsicht allgemeiner politischer Interessen, welche zu wahren blos den Ständen gebührt, findet nicht Statt und eine Vereinigung Einzelner oder ganzer Korporationen für einen solchen Zweck ist gesetzwidrig und strafbar." - Die Verfassung für Holstein räumt nur den Einzelnen und den verfassungsmäßigen Vertretern gefeßlich anerkannter Korporationen das Recht der Petition ein; die Bitten der letteren können aber nur eigene Ange= legenheiten, nicht allgemeine Landesangelegenheiten zum Gegenstande haben. Auch das deutsche Bundesrecht hat sich diesem die eigene Schwäche beurkundenden System der Beschränkung des Petitionsrechtes angeschlossen, und es hat dies nicht wenig dazu beigetragen, jenen Grad von Mißtrauen und Unzufriedenheit gegen die Bundeseinrichtungen zu erzeugen und groß zu ziehen, an welchem die Gegenwart leidet. Der Bundesbeschluß vom 27. Oktober 1831 erklärt nämlich, daß eine Befugniß zur Einreichung gemeinschaftlicher Vorstellungen oder Adressen über öffentliche Angelegenheiten des deutschen Bundes in der Bundesverfassung nicht begründet sei, daß das Sammeln von Unterschriften als gefährlich für die öffentliche Ruhe und Ordnung zu erachten und als eine ungeseßliche Einmischung in die gemeinsamen Angelegenheiten zu hindern sei. Die Frage, ob dieser Beschluß auch jetzt noch formell zu Recht bestehe, oder aber als ein Ausnahmsgesetz durch den Beschluß vom 3. April 1848 aufgehoben worden sei, ist zwar nach unserer Meinung in ihrem ersten Theile unbedingt zu verneinen, in dem zweiten zu bejahen; allein wir halten sie für eine rein theoretische, da sich kaum Jemand finden dürfte, dem es noch angemessen erschiene, eine Petition in Bezug auf allgemeine politische Verhältnisse an die Bundesversammlung zu bringen.

Eine besondere Erwägung verdient noch das Petitionsrecht der Kammern, die ihrer ganzen Bestimmung entsprechend befugt sein müssen, Wünsche und Anträge, welche sie im Interesse des Landeswohles verwirklicht wissen möchten, an die Krone zu bringen. Den Anlaß dazu erhalten sie entweder durch Eingaben von Privaten und Korporationen, in welchen ihnen solche Wünsche vorgetragen werden,

9) Cine ähnliche Verfügung enthielten auch die österreichischen Grundrechte vom 4. März 1849 in §. 6. Am vollständigsten ist das Anerkenntniß in der von der Nationalversammlung beschlossenen deutschen Verfassung von 1849 §. 159 (Grundrechte Art. 7).

oder durch Anträge ihrer Mitglieder. Nur wird dabei in dem einen wie in dem andern Falle vorausgeseßt, daß der Gegenstand der Bitte zum verfassungsmäßigen Wirkungskreise der Kammern gehöre, und die Feststellung dieses Punktes bildet daher auch das erste oder einleitende Stadium der Verhandlung einer Petition. Daß das Recht der Anträge und der Petition wesentlich verschieden sei von dem Rechte der Initiative der Kammern (f. oben Bd. IV. S. 289), dürfen wir als bekannt vorausseßen und daraus sofort die Folgerung ableiten, daß wegen Mangels der Initiative bezüglich eines Gegenstandes nicht auch das Petitionsrecht ausgeschlossen sei. Dieses muß vielmehr im Zweifel in allen Angelegenheiten zulässig sein, welche im Allgemeinen in die Sphäre der Kompetenz der ständischen Körper fallen und in denen das Petitionsrecht nicht förmlich untersagt ist. 10)

[ocr errors]

Die Literatur über die Materie ist nicht sehr reichhaltig; aber das, was barüber vorliegt, ist von hohem Werthe. Wir nennen insbesondere die ausgezeichnete Arbeit R. v. Mohl's Beiträge zur Lehre vom Petitionsrechte in konstitus tionellen Staaten", in deffen Monographien über Staatsrecht, Völkerrecht und Politik Bd. I. (Tübingen 1860. 8.) G. 222-280, die ihrerseits sich auf eine kürzere Abhandlung desselben Schriftstellers in Bd. IV. (1847) G. 137 ff. der Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft gründet, und Bluntschli's allge= meines Staatsrecht (II. Aufl.) Bd. II. S. 515.

Pözl.

Philosophie, s. Rechtsphilosophie und Staatswissenschaft.
Physiokraten, s. Quesnay.

Piemont, s. den Nachtrag Italien am Schluß des Werks.
Pietismus, s. Religion.

Pitt (der Aeltere).

William Pitt, ber nachherige Graf Chatham, wurde ben 15. Nov. 1708 geboren. Er stammte aus einer angesehenen bürgerlichen Familie, die durch den Großvater, der eine Zeit lang Statthalter von Madras gewesen, zu Reichthum gelangt war. Dieser hatte aus Indien einen berühmten Diamant von 127 Carat, den größten der bis jezt bekannt ist, mitgebracht, denselben an den Herzog von Orleans um 125,000 Pfd. verkauft und dafür Landgüter und Wahlfleden erworben. Einer derselben, Old Sarum gab ihm einen Siz im Parlament, ten später auch sein Sohn Robert erhielt, deffen ältester Sohn Thomas die Landgüter erbte, dessen zweiter aber der berühmte William P. war.

Seine Erziehung erhielt derselbe auf der Schule zu Eton und im Dreieinigkeitskollegium zu Oxford. Von dieser seiner Entwicklungszeit ist nur wenig bekannt. Schon während seiner Studienzeit wurde er von einem Familienleiden, ter Gicht, heimgesucht, welche ihn nöthigte, die Hochschule zu verlassen, ehe er einen Grad erhalten hatte, um auf Reisen Heilung zu suchen. Nachdem er einige Jahre in Frankreich und Italien zugebracht hatte, kehrte er nach Haus zurück, wo er seinen Bater nicht mehr am Leben fand. Da dieser seinen jüngeren Kindern nur wenig hinterlassen hatte, so mußte P. nach einer Anstellung trachten und

10) Daß die Vorschriften der Geschäftsordnung, welche für die Uebung des Rechtes der Initiative gelten, nicht von selbst auch auf die Petitionen Anwendung finden können, sollte wohl keines Wortes bedürfen Die bayerische Kammer der Reichsräthe hat jedoch während des Landtags von 1861 den Beweis geliefert, daß eine solche Bemerkung nicht überflüssig sei.

faufte zunächst eine Fähnrichsstelle bei einem Garderegiment, den sogenannten Blauen. Einige Jahre darauf 1735 erhielt er auch einen Parlamentssig für den väterlichen Wahlflecken Alt-Sarum. Seiner Kränklichkeit ohnerachtet hatte er doch ein für das öffentliche Auftreten günstiges Aeußere, eine schlanke imponirende Gestalt, edle Züge mit einer Adlernase, ein feuriges Auge und eine eben so wohl= flingende, als kräftige Stimme. Seine körperlichen Leiden hielten ihn von geseйligen Zerstreuungen zurück und veranlaßten ihn, in fleißigen Studien Genuß und Unterhaltung zu suchen. Dabei besaß er den nöthigen Ehrgeiz, um sich die für seine parlamentarische Laufbahn nüzlichen Kenntnisse zu verschaffen. Er las mit Eifer die Klassiker, besonders die Redner, um seinen rhetorischen Stil zu bilden; unter den Alten galt ihm hauptsächlich Demosthenes als Vorbild, unter den Neue ren Bolingbrokes Schriften und Barrows Predigten.

Seine Jungfernrede hielt P am 22. Febr. 1737 für die von Pulteney, dem Führer der whigistischen Opposition, beantragte Adresse an den König bei Gelegenheit der Verheirathung des Prinzen Friedrich von Wales mit einer sachsengothaischen Prinzessin. Obgleich diese Rede weder von besonderer politischer Bedeutung noch eine Probe glänzender Beredsamkeit war, so lenkten doch die fließende Sprache und die persönlichen Vorzüge des jungen Redners die Aufmerksamkeit auf ihn, er gewann Auge und Ohr der Zuhörer, man hörte ihn von nun an immer gern. Eben damals begann sich eine gefahrdrohende Opposition zu bilden gegen den früher allmächtigen Premierminister Rob. Walpole, welcher als anerkanntes Haupt der Whigpartei, seit 1721 an der Spige der Regierung stand. Für den jungen P. war es eine willkommene Gelegenheit in den Reihen der Opposition sich seine Sporen zu verdienen, und obgleich sehr bedeutende Talente, wie Pulteney und Carteret, die Führer waren, so wußte P. doch neben ihnen Einfluß zu gewinnen. Es konnte ihn nur in seiner Laufbahn fördern, daß Walpole den teden patriotischen Fähnrich seines Dienstes entließ, wofür er zur Entschädigung zum Kammerherrn des Prinzen von Wales ernannt wurde, welcher sich zum Patron der Opposition aufgeworfen hatte. Dadurch ermuthigt fuhr er fort mit unverminderter Heftigkeit und zunehmendem Talente gegen den Minister zu sprechen. Als Walpole endlich 1742 den fortgesetzten Angriffen wich und seine Entlassung nahm, machte sich P. Hoffnung, er werde in dem neu zu bildenden Ministerium eine Stelle erhalten. Er verschmähte es sogar nicht zu diesem Behuf um den Beistand des abgetretenen Ministers sich zu bewerben. Er und seine jungen Freunde suchten sich mit demselben zu verständigen und versprachen ihm, gegenüber der drohenden Anklage im Parlament ihn gegen jede Verfolgung zu schützen, wenn er dafür seinen noch keineswegs ganz vernichteten Einfluß auf den König zu ihren Gunsten benüße. Walpole lehnte aber dieses Anerbieten ab, da ihn die Unterstüßung der jungen Opposition nichts helfen konnte, so lange die Häupter sich nicht dabei betheiligten. P.'s Hoffnung wurde getäuscht, er erhielt in dem unter Pulteneys Leitung gebildeten Ministerium keine Stelle und sah sich nun wieder auf die Opposition angewiesen, die sich hauptsächlich auf die Verfolgung des ge= fallenen Ministers warf. P. verlangte, daß ein geheimer Ausschuß niedergesetzt wurde, der die Amtsführung des gewesenen Premierministers untersuchen sollte, aber aller Bemühungen der Ankläger ohnerachtet teine erheblichen Beweise gegen Walpole aufbringen konnte.

Nach Erledigung des Walpole'schen Processes warf sich der Eifer von P.'s Opposition auf das System der Regierung, hannover'sche und deutsche Truppen in Sold zu nehmen, um nach dem Vorbilde König Wilhelms III. immer ein an

sehnliches Heer zur Vertheidigung der Krone bereit zu haben. Darin sahen aber die Whigs eine Gefahr für die Freiheit Englands und eine Verschleuderung englischer Gelder. Dazu kam, daß der Vertrag, wodurch 16,000 Hannoveraner in englischen Sold genommen worden, von Walpole ohne Genehmigung des Parlaments abgeschlossen worden war. Als nun bei der neuen Parlamentssitung der Kriegssekretär 657,000 Pfd. zur Bestreitung jenes Soldes auf die Jahre 1742 und 1743 forderte, so erhoben sich starke Einwendungen dagegen. Einer der Hauptredner war P., der in einer glänzenden Rede der Regierung den Vorwurf machte, daß sie das Königreich England nur als eine Provinz des Kurfürstenthums Hannover behandle, und behauptete, daß man diese Truppen blos miethe, um England seines Geldes zu berauben. Doch konnte er die Genehmigung jener Forderung nicht hindern, die Opposition bekam nur 193 gegen 260 Stimmen, durch welche die Forderung bewilligt wurde.

"

Bald darauf wurde P. eine öffentliche Anerkennung seiner patriotischen Haltung zu Theil. Die Herzogin von Marlborough, welche im Oktober 1744 fast 90jährig starb, vermachte P. zum Theil aus Haß gegen den dermaligen Minister des Auswärtigen, Lord Carteret, ein Legat von 10,000 Pfd., weil er die englischen Geseze so wacker vertheidigt und sein Vaterland vor dem Untergang bewahrt habe.“ Um dieselbe Zeit war nach dem Tode Lord Winningtons und der Entlassung Lord Carterets ein neues Ministerium gebildet worden, an dessen Spize ein politischer Freund P.'s, Henry Pelham stand, der sich bereit erklärte, auch P. eine Stelle im Ministerium zu verschaffen. Dieser gab nun seine Stelle im Hofhalt des Prinzen von Wales auf und begann im Parlament das neue Ministerium zu unterstüßen, indem er sogar für eine Geldbewilligung zum Behufe des Soldes an die deutschen Truppen in Flandern sprach, was er damit motivirte, daß es jetzt eine andere Sache sei, seitdem man von einem Minister befreit sei, deffen Kabinet sich auf den Beifall fremder Fürsten stüßte, und daß es sich jezt nicht mehr um einen Krieg handle, der das Haus Desterreich in seinen romantischen Versuchen, die abgerissenen Glieder des Reiches wieder zu erlangen, unterstüßen solle. Der König, welcher immer noch Abneigung gegen P. gehegt hatte, weil er ihm einige starke Ausdrücke in der Rede gegen die hannoverischen Subsidien nicht verzeihen konnte, war in Folge eines mißlungenen Verfuchs, das Ministerium wieder zu ändern, gegen die Forderungen der Minister nachgiebiger geworden und ließ sich bewegen, P. zum Biceschatzmeister von Irland und bald darauf zum Zahlmeister der Armee zu ernennen. In dieser Stellung gab P. das rühmliche Beispiel einer damals unerhörten Uneigennüßigkeit. Es war bisher üblich gewesen, daß die Kriegszahlmeister die bedeutenden Summen, die ihnen durch die Hände gingen, eine Zeitlang in denselben behielten, und die Intereffen davon zu eigenem Nußen verwendeten; auch pflegten die Fürsten, welche Subsidien von England bezogen, dem Kriegszahlmeister gewisse Procentfäße zu überlassen. Von beiden Vortheilen machte P. keinen Gebrauch, er nahm die Procente von den fremden Fürsten nicht, und legte die Staatsgelder, die nicht augenblicklich auszuzahlen waren, zum Nußen der Staatskasse in der englischen Bank an. Diese seltene Uneigennügigkeit rechnete man ihm hoch an. Er wurde ohngeachtet der Inkonsequenz, mit welcher er das System der Subsidien zuerst leidenschaftlich bekämpft, dann, als er selbst Antheil an dem Regiment hatte, mit Nachsicht behandelt und sogar gebilligt hatte, doch in hohem Grade der Mann des öffentlichen Bertrauens, man wußte, daß er in Geldangelegenheiten gewissenhaft und uneigennügig war.

Die nächsten 8 Jahre von Pelhams Minifterium gaben P. keine Gelegenheit fich hervorzuthun, da die Opposition fast ganz verstummt war, weil Pelham es verstand, alle Talente der Whigpartei unter seiner Fahne zu vereinigen und auf Seite der Regierung zu ziehen. Aber als Pelham zu Anfang des Jahres 1754 starb und die von ihm zusammengehaltene Koalition sich auflöste, begann wieder ein Rennen des Ehrgeizes nach dem Besitz der höchsten Gewalt im Königreiche. Unter denen, welche nach der Lage der Dinge in Frage kommen konnten, wurden hauptsächlich die Namen P. und Fox genannt. Zunächst kam aber keiner von beiden an die Reihe. Ein Bruder Pelhams, der Herzog von New Castle, ein gewandter Ränkeschmid, aber an staatsmännischem Talent seinem Bruder weit nachstehend, hatte sich als dessen Nachfolger einzudrängen gewußt, aber er brauchte ein bedeutendes Talent zu seiner Stüße im Unterhaus. P. war ohne Frage hiezu der geeignetste Mann, aber Newcastle fürchtete seine Ueberlegenheit und wandte sich zunächst lieber an Fox als den minder unbequemen Verbündeten. Doch führten seine Unterhandlungen mit ihm nicht zum Ziel, da er ihm nur einen geringeren Antheil an der Gewalt einräumen wollte, als Fox in Anspruch nahm. Nun versuchte er es mit einem zwar gefügigen aber langweiligen und geschmacklosen und keineswegs der Stelle gewachsenen Mann, Thomas Robinson. P., in seinen Erwartungen getäuscht, zog sich grollend und seine Empfindlichkeit mit Absicht zur Schau tragend, zurück und tröstete sich durch die Heirath mit der Tochter eines angesehenen Hauses, der Lady Hester Granville, einer Schwester des Grafen Temple. Bei der nächsten Parlamentssitung verband er sich mit seinem Rivalen Henry Fox, um den nunmehrigen Staatssekretär Robinson, der manche Blößen gab, lächerlich zu machen. Eine derartige Scene erregte die Aufmerksamkeit des Hauses in hohem Grade, um so mehr, da nicht nur der ungeschickte Sir Thomas, sondern auch der Herzog von New-Castle davon berührt wurde. Dieser faßte, da er nicht hoffen durfte, den Widerstand der beiden aufstrebenden Staatsmänner durch Abseßung von ihren Aemtern zu brechen, den Entschluß sie zu gewinnen. Er machte sich zunächst an Fox als den geschmeidigeren und bot ihm Anfang 1755 einen Siß im Kabinet an, mit der Aufgabe, der faktische Leiter des Unterhauses zu sein. For ging darauf ein, was aber P. als einen treulofen Abfall, einen Verrath ansah, den er ihm nie verzieh. Von nun an trennten sich ihre Wege. P. legte sich für den Rest der Sizung auf das Zuwarten und Schweigen. Indessen bereitete sich aber am Horizont der auswärtigen Angele= genheiten ein Gewitter vor, in Ostindien und in Nordamerika wurden die Verhält= nisse zwischen Engländern und Franzosen sehr gespannt, und in Nordamerika kam es über Grenzstreitigkeiten zwischen dem britischen Neu-England und dem franzöfifchen Canada nahe an den Ausbruch eines Krieges, ja zu kleinen Gefechten, in deren einem der Name Georg Washingtons zum erstenmale auftaucht. Unter solchen Umständen bedurfte die Staatsverwaltung außerordentlicher Kräfte. Zunächst suchte man sich wieder durch Abschluß von Subsidienverträgen mit anderen Staaten Freunde und Waffen zu verschaffen, man schloß Verträge mit einigen deutschen Fürsten, um für englisches Geld deutsche Truppen zu bekommen, und mit Rußland, damit dieses Preußen bewache, von dem man Gefahr für Hannover befürchtete. Um nun diese von der öffentlichen Meinung verurtheilten Verträge mit einem geachteten Namen zu decken, fuchte man P. zu gewinnen. Newcastle knüpfte mit ihm Ünterhandlungen an, aber P. weigerte sich durchaus auf die Unterstützung der russischen Subsidie einzugehen. Nun nahm Newcastle seine Zuflucht zu Fox, und machte ihn zum Staatssekretär und Leiter des Unterhauses mit voller Autorität. Aber als in der neuen Parlamentsfizung im November 1755 die Subsidiensache zur Sprache kam, sprach P. in einer anderthalbstündigen glänzenden Rede so vernichtend dagegen, daß der sonst so ge

« PreviousContinue »