Schweizerische blätter für handelsgerichtliche entscheidungen, Volumes 5-6

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J. Gossweiler, Albert Schoch
Orell Füssli., 1886 - Commercial law
 

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Popular passages

Page 155 - Art. 56. In Bezug auf Ehen zwischen Ausländern darf eine Scheidungs- oder Nichtigkeitsklage von den Gerichten nur dann angenommen werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Staat, dem die Eheleute angehören, das zu erlassende Urtheil anerkennt.
Page 341 - Schaden nicht gehaftet werde, welcher aus der mit dem Mangel der Verpackung oder mit der mangelhaften Beschaffenheit der Verpackung verbundenen Gefahr entstanden ist; 3.
Page 20 - Uebergangsbestimmungen. 1. Der Bundesrath wird unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mit den Verwaltungen der Bahngesellschaften in Unterhandlung treten, um auf dem Wege gütlicher Verständigung den Gesammtbetrag der Kosten zu ermitteln, welche nach Art. 2 unter den Aktiven der Bilanz verrechnet werden dürfen. 2. Kann die im vorhergehenden Artikel vorgesehene Verständigung nicht erzielt werden, so trifft das Bundesgericht gemäss den Vorschriften des Obligationenrechtes und des vorliegenden...
Page 2 - Rechtskraft noch nicht erlangt hat: 2. wenn durch die Vollstreckung eine Handlung erzwungen werden würde, welche nach dem Rechte des über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung urtheilenden deutschen Richters nicht erzwungen werden darf; 3. wenn nach dem Rechte des über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung urtheilenden deutschen Richters die Gerichte desjenigen Staates nicht zuständig waren, welchem das ausländische Gericht angehört; 4.
Page 341 - Wagen transportirt werden, für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist; 2.
Page 20 - Zinse, welche während des Baues einer Bahn im Interesse der Erstellung und der Einrichtung derselben erlaufen sind, werden den Anlagekosten beigefügt, Aktienzinse jedoch nur, wenn die Auszahlung solcher gemäß einer Vorschrift der Statuten oder gemäß Vertrag stattgefunden hat.
Page 20 - Obligationenrechtes bleiben die Rechte, welche dem Bunde und den Kantonen in Betreff der Stimmberechtigung und der Verwaltung gegenüber einzelnen Eisenbahngesellschaften...
Page 2 - Das Vollstreckungsurtheil ist ohne Prüfung der Gesetzmässigkeit der Entscheidung zu erlassen. Dasselbe ist nicht zu erlassen: 1°. wenn das Urtheil des ausländischen Gerichts nach dem für dieses Gericht geltenden Rechte die Rechtskraft noch nicht erlangt hat; 2°. wenn durch die Vollstreckung eine Handlung erzwungen werden würde, welche nach dem Rechte des über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung urtheilenden deutschen Richters nicht erzwungen werden darf; 3°.
Page 22 - S'il existe, entre la Belgique et le „pays où la décision a été rendue, un traité conclu sur la base „de la réciprocité , leur examen ne portera que sur les cinq „points suivants: 1...
Page 340 - Dergleichen Gut kann ausnahmsweise befördert werden, wenn der Absender das Fehlen oder die Mängel der Verpackung durch eine mit seiner Unterschrift versehene, auf dem Frachtbriefe zu wiederholende Erklärung anerkennt.

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