Altenstück 1851. Mai. Juni. Der neue Gesandte Frankreichs, Marquis v. Lavalette, bringt die von Die Pforte ernennt eine gem. Commission zur Prüfung der Ansprüche. October. Hr. v. Lavalette und Aali Pascha verständigen sich vertraulich über ein Novbr. Der russische Gesandte Hr. v. Titoff überreicht dem Sultan einen Brief des Kaisers von Rußland, worin dieser die Erwartung ausspricht, daß nichts im status quo verändert werden würde. Hr. v. Titoff kündigt für den Fall einer Veränderung officiell einen förmlichen Protest an und läßt vertraulich die Pforte wissen, daß eine solche Maßregel Seitens der Pforte den Abbruch der diplomat. Beziehungen zur Folge haben würde. Die Pforte zieht in Folge dessen ihre Zustimmung zu dem mit Hrn. v. Lavalette vereinbarten Arrangement zurück. Die Pforte schlägt vor: sämmtlichen christl. Confefsionen den gemeinsamen Genuß aller Heiligthümer zu gewähren; Hr. v. Titoff und Hr. v. Lavalette verwerfen beide den Vorschlag. Die Pforte löst die gemischte Commission auf und theilt dem franz. Gesandten mit, daß sie die Angelegenheit einer neuen Commission von einigen türkischen Ministern und Ülemas übertragen habe. 14. Hr. v. Lavalette nimmt von diesem Schritt der Pforte Act, indem er erklärt, daß darin ein Abweichen von der in der Note der Pforte vom 29. Juni übernommenen Verpflichtung liege. Dec. 17. Hr. v. Lavalette fordert von der Pforte Entscheidung in der betr. Angelegenheit in kürzester Frist mit der Bemerkung, daß eine für die Ehre und Würde Frankreichs verlegende Antwort den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zur Folge haben würde. 24. Der 24. Dec., als Termin der Antwort gesezt, geht, ohne daß solche erfolgt, vorüber. 1852. Die türkische Commission stattet der Pforte ihren Bericht ab. Hr. v. Lavalette schließt das Jahr mit der Ankündigung des Abbruchs der dipl. Beziehungen. Januar. Die Entscheidung der türk. Commission wird vom Großen Rath gebilligt, vom Sultan sanctionirt; dem ruff. Gesandten soll für die den Lateinern bewilligten Rechte ein Äquivalent geboten werden. Der russische Gesandte zeigt unerwarteten Widerstand gegen das Arrangement. Februar. 8. Aali Pascha theilt dem franz. Gesandten die Entscheidung der Pforte über seine Reclamationen nach dem Beschluß der Commission mit. Darnach sollen das h. Grab, der Stein der Salbung, und die Hallen gemeinsam sein, ebenso die Gärten am fränk. Kloster. Zu den beiden Thüren der großen Kirche von Bethlehem soll je ein Schlüffel und zur Grotte der H. Krippe ein Schlüffel nach wie vor 1852. August. in den Händen der Lateiner sein; am Grabe der h. Maria sollen die Katholiken ihren Gottesdienst feiern dürfen. Hr. v. Lavalette wahrt in Erwiederung der Note v. 8. Februar seine Rechtsansprüche aus dem Vertrag vom 1840, erklärt aber zugleich, indem er das getroffene Arrangement acceptirt, daß das franz. Gouvernement für die nächsten Jahre nicht mehr daran denke, weitere Ansprüche geltend zu machen. Zur Beschwichtigung des Hrn. v. Titoff läßt sich die Pforte von diesem bewegen, den Griechen einen ihre Rechte wahrenden Firman auszustellen, der dem ruff. Gesandten vor der Publication zur Durchsicht und beliebigen Änderung vorgelegt wird. Am Tag nach der Abreise des Hrn. v. Lavalette wird der Firman für die Griechen ausgefertigt. Der Firman ist an den Vezier, Cadi und die Mitglieder des Raths zu Jerusalem gerichtet. Er enthält die in der Note vom 8. Februar enthaltenen Entscheidungen der Pforte (auch in Betreff der Schlüffel zu den Thüren der Kirche von Bethlehem), aber in einer Weise, daß die weitern Ansprüche der Lateiner, d. i. Frankreichs, für unberechtigt und unbegründet erklärt werden. Im Firman wird die Registrirung desselben verordnet. Auf Hrn. v. Titoff's Drängen giebt die Pforte demselben einen Viziralbrief mit der Zusage, daß den Lateinern der Durchgang durch die große Thür zur Kirche von Bethlehem - welchen ihnen die Note vom 8. Februar und selbst der Firman an die Griechen gewährt — nicht zugestanden werden soll. Das getroffene Arrangement wird vom Sultan dem Kaiser Nicolaus brieflich angezeigt. Hr. v. Lavalette, von seinem Urlaub aus Frankreich zurückgekehrt, reclamirt gegen den Firman der Pforte an die Griechen. Septbr. Hr. Drouin de l'Huys erklärt dem Lord Cowley, daß er mit einer Versicherung der Pforte sich zufrieden geben würde, daß dem Firman keineswegs die Absicht zu Grunde liege, von den Frankreich gegebenen Versicherungen abzuweichen. 17. 23. Sir G. H. Seymour berichtet an die engl. Regierung, daß eine Änderung oder Interpretirung des den Griechen gegebenen Firmans zu Gunsten der Lateiner von der ruff. Regierung nicht zugelassen werden würde. Oct. 3. Hr. v. Lavalette erklärt nach den von der Pforte gegebenen Erklärungen seine Beschwerde bezüglich des Firmans für erledigt. Novbr. Hr. Drouin de L'Huys spricht sich in gleichem Sinne zum engl. Gesandten aus. 24. Der Pfortencommissar in Jerusalem erklärt keinen Befehl zu haben, den Firman vom Febr. zu verlesen. Hr. v. Titoff besteht auf der öffentlichen Verlesung des Firmans; wenn dies nicht geschehe, würde Rußland denselben als null und nichtig betrachten müssen und in diesem Verfahren einen Wortbruch der Pforte sehen. Hr. v. Lavalette beruft sich auf eine von der Pforte gegebene Zusage, daß der Firman nicht verlesen werden soll, und besteht auf Erfüllung A* Aftenstück Nr. 7. Nr. S. 1852. dieses Versprechens. Er droht, wenn die gegebenen Versprechen nicht gehalten würden, die Flotte herbeizurufen. Die Pforte, von Rußland gedrängt, gesteht die öffentliche Verlesung zu. Die Pforte wendet sich an den engl. Gesandten und bittet, daß, um sie aus ihrer Verlegenheit und gefährlichen Stellung zwischen den drohenden Mächten zu reißen, England vermittelnd einschreiten möchte. Der engl. Geschäftsträger, Oberst Rose, erklärt den Gesandten Rußlands und Frankreichs, daß er die der Pforte wechselseitig gemachten Beschuldigungen des Wortbruchs und der Perfidie für ungerecht und unbegründet halte, da beide allein durch ihre Drohungen die Pforte zu ihren widersprechenden Entscheidungen wider ihren Willen und ihr Interesse gebracht hätten. Der engl. Gesandte hält dies Auftreten für nöthig, weil er hinter jener immer wieder gemachten Beschuldigung die Absicht vermuthet, darauf hin später noch einmal die Forderung einer besondern Genugthuung zu stellen. Fuad Effendi verwahrt sich auf des engl. Geschäftsträgers Rath in ähnlicher Weise gegen die Beschuldigungen der Gesandten. Die beiden Gesandten mäßigen ihre Sprache. Nr. 9. 10. Decembr. Während der franz. Gesandte förmlich erklärt, daß Frankreich keinen Anspruch auf ein Protectorat Frankreichs über die röm.-kath. Unterthanen der Pforte macht, nimmt der ruff. Gesandte officiell ein solches über die griech. Kirche in der Türkei auf Grund des Vertrags von Kutschuk-Kainardji in Anspruch. Nr. 9. Nr. 12. Nr. 13. Nr. 15. Nr. 15. Nr. 15. Nr. 28. Die Pforte ist über diesen Anspruch sehr ungehalten. Der engl. Geschäftsträger findet ihn völlig unbegründet. Die Pforte ist entschlossen den Streit nicht länger fortgehen zu lassen 15. Die Pforte giebt folgende Entscheidung: der Firman foll verlesen wer- 1853. Januar. Die franz. Regierung erklärt sich zur Verhandlung mit Rußland erbötig, um unter einander über die streitigen Punkte in der Frage der H. Stätten sich zu verständigen, und sendet dahin lautende Instructionen an ihren Gesandten in St. Petersburg. Rußland fängt an zu rüsten und sendet Truppen nach der türk. Grenze. 4. Oberst Rose meldet, daß die Angelegenheit der h. Stätten der Erledigung entgegensehe. Graf Neffelrode spricht die Hoffnung aus, daß die Frage durch Unter- Die franz. Regierung ruft Hrn. v. Lavalette aus Constantinopel ab. 9. Unterhaltung des Kaiser Nicolaus mit dem engl. Gesandten. Der Kaiser sagt: beide Regierungen müßten einig sein; was andere dächten oder thäten sei im Grunde von wenig Wichtigkeit. — Die 1853. Türkei sei in einem kritischen Zustand, und drohe eine Ruine zu Aftenstück Jan. 14. Note des Grafen Neffelrode an Baron Brunnow, zur Mittheilung an Nr. 17. 14. Unterhaltung des Kaiser Nicolaus mit dem engl. Gesandten in Con- Nr. 29. 15. Das franz. Gouvernement erklärt, daß es durchaus seine Absicht nicht Nr. 21. 28. Oberst Rose meldet seiner Regierung, daß er allen Grund habe, die Nr. 18. Hr. v. Lavalette und Hr. v. Ozeroff erklären sich beide für befriedigt. 28. Depesche Lord John Ruffels an Oberst Rose. Die engl. Regierung Nr. 20. mischt sich nicht in die Frage ein; glaubt, Pforte könne jedes ihr von 1853. Nr. 22. der ruff. und franz. Regierung gemeinsam empfohlene Arrangement annehmen, das nicht mit den Rechten des Sultans als TerritorialHerrn unvereinbar. Aftenstüc Febr. 4. Graf Neffelrode theilt dem engl. Gesandten mit, daß Fürst Menschikoff nach Constantinopel gehe. Er würde friedliche Instructionen erhalten; seine Sendung betreffe die Montenegriner und die heiligen Stätten-Frage. Nr. 23. Nr. 25. Nr. 31. Nr. 24. Nr. 26. Nr. 32. Nr. 33. 9. Graf Neffelrode bezeichnet die Instructionen für Fürst Menschikoff als 9. Lord John Russel lehnt in Betreff der vom Kaiser von Rußland an- 20. Unterhaltung des Kaiser Nicolaus mit dem engl. Gesandten. Kaiser |