Diplomatisches Archiv für die Zeit- und Staaten-Geschichte. Dreiundzwanzigster Band. Enthaltend: die drei Hefte vom siebenzehnten Band der Neuesten schiedenen Staaten. ARCHIVES DIPLOMATIQUES POUR L'HISTOIRE DU TEMS ET DES ÉTATS. Vingt-troisième volume. Documens les plus récens des différens États. Stuttgart and Lübingen, in der I. G. Cotta fsen Buchhandlung. 1 8 3 0. Staats- Aften und Urkunden in monatlichen Heften. Sieben zehnter Band. Stuttgart und Tübingen, in der 3. G. Cotta'fchen Buchhandlung. 1 8 3 0. " Diese mit Beifall aufgenommene Sammlung wird ununterbrochen fortgesezt und das 1ste Heft des 18ten Bandes ist bereits unter der Presse. Jedes Heft von 8 bis 10 Bogen kostet 1 fl. 20 kr., oder das Abonnement von 4 Bånden in 12 Heften, zusammen zwischen 96 und 120 Bogen, 16 ff. Die neuesten Staatsakten und Urkunden bilden ein für sich bestehendes Werk, kennen aber zugleich auch als Fortseßung des zuerst in französischer, dann in deutscher Sprache herausgekommenen diplomatischen Archivs für die Zeit- und Staatengeschichte dienen, weßwegen denselben ein doppelter Titel beigefügt wird. Die noch vorräthigen Eremplare der ersten vierzehn Bånde werden, um defen Abnahme möglichst zu erleichtern, um den herabgesezten Preis von 20 fl. abgegeben, während sie vorher 56 fl. kosteten. Alphabetisches Verzeichniß über den Inhalt des siebenzehnten Bandes der Neuesten Staatsakten (des diplomatischen Archivs für die Zeit und Staaten-Geschichte. XXIIIster Band). A fr if a. Algier. Aftenstucké, die französische Expedition in 1829. 4. Februar. Königliche Entschließung, den 1829. 29. November. Königliche Verordnung, die Einführung der für die vereinten Königreiche Bayern und Würtemberg, dann die Hohenzoller'schen Fürstenthümer be stehenden Zollordnung und des dazu gehörigen Zolltarifs im Rheinkreise betreffend. Aktenstücke, den Vollzug des mit Würtemberg, 1829. 21. Dezember. Königlich bayerische Verordnung, den kleinen Verkehr an den Gränzen des bayerischwürtembergischen und preußisch - hessischen Zollvereines betreffend." = N 1829. 22. Dezember. Nähere Bestimmungen zur Ausführung des zwischen den Königreichen Bayern und Würtemberg einerseits, daun dem Königreiche Preußen und Großherzogthum Hessen andererseits am 27. Mai d. I. geschlossenen Handelsvertrages. Seite 1 54 58 60 95 65 |