Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4F.A. Brockhaus, 1825 - Constitutional history |
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Page 368
... Canton ; Hauptort , Sitten . Der Lemanische Canton , oder das Waadtland ; Hauptort , Lausanne . Der Canton Freiburg , mit Inbegriff der Landvoig . teien Peterlingen , Wifflisburg bis an die Brusch und Murten ; Hauptort , Freiburg . Der ...
... Canton ; Hauptort , Sitten . Der Lemanische Canton , oder das Waadtland ; Hauptort , Lausanne . Der Canton Freiburg , mit Inbegriff der Landvoig . teien Peterlingen , Wifflisburg bis an die Brusch und Murten ; Hauptort , Freiburg . Der ...
Page 369
Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Der Canton Glaris ; Hauptort , Glaris . Der Canton Appenzell ; Hauptort , Appenzell , oder abwechselnd Herisau . Der Canton Turgau ; Hauptort , Frauenfeld . Der Canton St. Gallen , welcher die Stadt und das ...
Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Der Canton Glaris ; Hauptort , Glaris . Der Canton Appenzell ; Hauptort , Appenzell , oder abwechselnd Herisau . Der Canton Turgau ; Hauptort , Frauenfeld . Der Canton St. Gallen , welcher die Stadt und das ...
Page 382
... Cantons obrigkeiten . 94. Die drei ersten Obrigkeiten von jedem Canton find der Statthalter des Directoriums , das Cantongericht und die Verwaltungskammer . 95. Der Statthalter stellt die vollziehende Gewalt vor ; sein Stellvertreter ...
... Cantons obrigkeiten . 94. Die drei ersten Obrigkeiten von jedem Canton find der Statthalter des Directoriums , das Cantongericht und die Verwaltungskammer . 95. Der Statthalter stellt die vollziehende Gewalt vor ; sein Stellvertreter ...
Page 391
... Cantons , mit der Voll macht , einen Organisirungsplan zur Verwaltung des Cans tons zu debattiren , und zu genehmigen . Die Cantonals tagfagung , auf diese Weise gebildet , beschließt eine Vers waltungsweise für den Canton , bestimmt ...
... Cantons , mit der Voll macht , einen Organisirungsplan zur Verwaltung des Cans tons zu debattiren , und zu genehmigen . Die Cantonals tagfagung , auf diese Weise gebildet , beschließt eine Vers waltungsweise für den Canton , bestimmt ...
Page 393
... Cantons - Tagsahun- gen gehalten ; nur in Uri und Schwyz waren die Ver- sammlungen nicht verfassungsmäßig . Man verweigerte den Wahleid zu leisten ,,, weil man sich dadurch schon zum Voraus an eine Verfassung binden würde , die mit dem ...
... Cantons - Tagsahun- gen gehalten ; nur in Uri und Schwyz waren die Ver- sammlungen nicht verfassungsmäßig . Man verweigerte den Wahleid zu leisten ,,, weil man sich dadurch schon zum Voraus an eine Verfassung binden würde , die mit dem ...
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Common terms and phrases
Abgeordneten Aemter allgemeinen Amte Anträge Appellationsgericht Artikel Aufsicht außerordentlichen Beamten Befugniß Behörden Berathung besondere bestehenden bestimmt betreffenden Bezirke Bierter Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgerrecht Candidaten Cantons Cantonsbürger Competenz Cortes Deputirten Domainenkammer drei dreißig Drittheil Eigenthum entscheidet erforderlichen ernannt ersten ertheilen erwählt Fällen Franken Friedensrichter fünf Gefeße Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte Gesetz gewählt Glarus Glieder großen Rathe Hauptort helvetischen Republik Instanz Jahre kleinen Rathe König Kreise Landamman Landdrosteien Landrath Lands Landsgemeinde Landstände Landtags läßt lehter lich Loos Mitglieder des großen Mitglieder des kleinen muß müſſen nöthigen Obergericht öffentlichen Personen Präsidenten Recht Regierung Rentmeister Repräsentantenrath Republik Richter sämmtlichen Schultheißen Schweiz Schweizerfranken Schwyz sechs Secretair Senat seyn ſich ſie Sihung ſind soll Solothurn Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statthalter Stellen Stimmen Stimmenmehrheit Syndics Tagsaßung Theil Titel Unserer Unterwalden Verfassung Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Waadt Wahl Wahlmänner wählt wieder wählbar Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...