Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4 |
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Abgeordneten acht Aemter allgemeinen alten Amte Angelegenheiten Anträge Artikel Aufsicht äußern außerordentlichen Ausübung Beamten Behörden beiden Berathung Beschlüsse besondere bestehend bestimmt betreffenden Bezirke bleiben Bundes Bürger Cantons Cortes Deputirten derselbe diejenigen drei dritten Eigenthum einzelnen entscheidet Entscheidung erforderlichen erhalten ernannt Ernennung ersten ertheilen erwählt Fällen ferner finden folgenden Franken fünf ganzen Gegenstände gegenwärtigen geheime gehören Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte geschehen Gesetz gewählt gleich Glieder großen Rathe Güter hundert Innern Instanz Jahre jährlich jedem Kammer kleine Rath König Kreise Landamman Landdrosteien Lands Landtage lehter lich Loos Mitglieder Mitglieder des großen muß müssen näher Namen neue öffentlichen Ordnung Personen Präsidenten Recht Regierung Repräsentantenrath Republik Richter Schweiz sechs Senat seyn soll sowohl Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statt steht Stellen Stimmen Tage Theil Titel übrigen unmittelbar Unserer Verfassung Verfügungen Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Wahl wählbar wählt Weise wenigstens wieder Zahl Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...