| Germany - 1885 - 340 pages
...Landeskirche sind gewährleistet. Dem Staate bleibt vorbehalten, zur Handhabung der Ordnung und des Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen...Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger oder des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Die Ausführung dieser Grundsätze, sowie die... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...beantrage der Herr Referent, daß im zweiten Lemma des Art. 48 nach „Konfessionen" eingeschaltet werde, „sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger und des Staates." Auch in der protestantischen Kirche bilden sich sogenannte freie Synoden, die ebenfalls mit Ansprüche«... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet. Den Kantonen, sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, zur Handhabung der Ordnung und...des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgcnossenfchllfte... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...gewährleistet. Den Kantonen sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen...Rechte der Bürger und des Staates die geeigneten Maassnahmen zu treffen. Nr. 6177. Jezige Buntlesverfassung. Schweiz. 31. Jan.1674. Revidirte Bundesverfassung.... | |
| Europe - 1876 - 810 pages
...und des öffentlichen Friedens unter de» Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaftcn, sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die...des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Anstünde aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgenoffenschaften... | |
| Bernischer Juristenverein - Law - 1876 - 400 pages
...Ordnung und des Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften, fowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte...des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen," entstund namentlich darüber Streit, ob die geeigneten Maßnahmen „sich innerhalb der Grenzen der... | |
| 1876 - 278 pages
...Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gemährleistet. Den Kantonen, fowie dem Bunde bleibt vorbehalten, zur Handhabung der Ordnung und...öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verfchiedenen Religionsgenosfenfchaften, fowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte... | |
| Karl Gareis, Gareis, Zorn - Church and state - 1877 - 696 pages
...der frühern und Art. 50 der jetzigen Bundesverfassung dem Bunde wie den Kantonen das Recht zustehe, zur Handhabung der Ordnung und des öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Eeligionsgenossenschaften die geeigneten Massnahmen zu treffen; 7) dass somit die Auslegung, welche... | |
| Johann Jakob Blumer - Constitutional law - 1877 - 620 pages
...Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet. »Den Kantonen, sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, zur Handhabung der Ordnung und des öffentlichen Friedens unter den Angehörif/en der verschiedenen Religionsgenossenschaften, sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden... | |
| Switzerland. Eidgenössisches Departement des Innern - Education - 1878 - 170 pages
...des Artikels 50 ertheilt den Kantonen und dem Bunde das Recht, die geeigneten Massnahmen zu treffen zur Handhabung der Ordnung und des öffentlichen Friedens...Behörden in die Rechte der Bürger und des Staates. Der von der politischen Gemeinde Ilanz gefasste Beschluss ist jedoch nicht der Art, als dass durch... | |
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